Schweizer Atomkraftwerk darf BrennstÀbe aus Deutschland bekommen
Edward mit den ScherenhÀnden kann auch Reaktorkuppeln: Framatome-Niederlassung in Richland im US-Bundesstaat Washington.
(Bild: Framatome)
Der BUND hatte der Ausfuhrgenehmigung fĂŒr BrennstĂ€be aus Lingen widersprochen. Das VG Frankfurt a.M. hĂ€lt die Genehmigung aufrecht.
Brennelemente aus Lingen dĂŒrfen an das Atomkraftwerk Leibstadt in der Schweiz geliefert werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass trotz eines eingelegten Widerspruchs die vom Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Ausfuhrgenehmigung fĂŒr den Brennelementhersteller Framatome sofort vollzogen werden kann.
Drei Personen, die im SĂŒden Baden-WĂŒrttembergs wohnen, sowie der Umweltschutzverband BUND hatten den Widerspruch eingelegt. Das Atomkraftwerk sei veraltet und störanfĂ€llig und erfĂŒlle die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht, es bedrohe die Sicherheit der ganzen Region. Im Falle eines schweren Unfalls werde es auf deutscher Seite wesentlich mehr Strahlenopfer geben als in der Schweiz. Das BAFA dĂŒrfe daher nicht zur GefĂ€hrdung der eigenen Bevölkerung beitragen, indem es eine Ausfuhrgenehmigung fĂŒr die zum Betrieb des Reaktors benötigten Brennelemente erteilt.
"Offensichtlich unzulÀssig"
Das Verwaltungsgericht befand [1] die WidersprĂŒche als "offensichtlich unzulĂ€ssig", weshalb ihnen keine aufschiebende Wirkung zukomme. NatĂŒrliche Personen seien nicht widerspruchsbefugt, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Dezember 2020 ausfĂŒhrte. Die atomrechtliche Ausfuhrregelung schĂŒtze sie nicht in ihren individuellen Grundrechten auf Leben und Gesundheit, sondern diene ausschlieĂlich dem Schutz des Staates und dem Interesse der Allgemeinheit.
Auch dem BUND stehe kein Widerspruchsrecht zu, da die deutsche Rechtsordnung bei atomrechtlichen Exportgenehmigungen kein Verbandsklagerecht vorsehe. Der Umweltschutzverband könne sich nicht auf weitergehende Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Völkerrecht berufen, weil diese nicht in deutsches Recht umgesetzt worden seien. Daher habe das Gericht die vorgebrachten Sicherheitsbedenken nicht inhaltlich prĂŒfen und fĂŒr die Entscheidung berĂŒcksichtigen können.
Die Widersprechenden können sich bis nĂ€chste Woche noch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beschweren. Der BUND hat unterdessen bei der Staatsanwaltschaft Erlangen Strafanzeige gegen Framatome erstattet [2] wegen des Verdachts auf rechtswidrigen Export von Kernbrennstoffen. Framatome habe zwei Transporte von Brennelementen durchgefĂŒhrt, bevor das Verwaltungsgericht entschieden habe.
MĂ€ngel in der Sicherheitskultur
Das AKW Leibstadt nahe der deutschen Grenze bei Waldshut-Tiengen ist seit 1984 am Netz. Es ist eines von vier Reaktorblöcken, die vorerst in der Schweiz in Betrieb bleiben. Die Schweizer Atomaufsicht hatte wegen MĂ€ngel in der Sicherheitskultur vor zwei Jahren dort eine tiefgreifende ĂberprĂŒfung angeordnet [3].
FĂŒr den BUND erschien als ein Erfolg, dass sich ĂŒberhaupt ein Gericht mit der ZulĂ€ssigkeit dieser Lieferung befasst. "NatĂŒrlich ist dem BUND bewusst, dass die deutsche Regierung nicht gegen die souverĂ€ne Entscheidung der Schweiz, Atomkraftwerke zu betreiben, vorgehen kann. Sie kann aber sehr wohl Zeichen setzen, indem sie den Export von Kernbrennstoffen in grenznahe Risikokraftwerke unterbindet", erlĂ€utert Sylvia Pilarsky-Grosch vom BUND. Den Willen dazu habe die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, doch die angekĂŒndigte GesetzesĂ€nderung komme nicht voran.
(anw [5])
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[2] http://www.bund-rvso.de/strafanzeige-leibstadt.html
[3] https://www.heise.de/news/Schweizer-Atomaufsicht-bezweifelt-Sicherheitskultur-im-AKW-Leibstadt-4294418.html
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