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Schwarz-Gelb will Whistleblower-Schutz nicht nachbessern

Stefan Krempl

CDU/CSU und FDP haben im Bundestag GesetzentwĂŒrfe aller drei Oppositionsfraktionen zum stĂ€rkeren Schutz von Hinweisgebern auf MissstĂ€nde in Betrieben und in der Verwaltung abgelehnt.

Mit der Mehrheit der Regierungskoalition hat der Bundestag am Donnerstagabend GesetzentwĂŒrfe und AntrĂ€ge aller drei Oppositionsfraktionen zum stĂ€rkeren Schutz von Hinweisgebern auf MissstĂ€nde in Betrieben und in der Verwaltung abgeschmettert. Die CDU/CSU-Fraktion meinte, dass die bereits bestehende Regelung in Paragraph 612a [1] des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches (BGB) Whistleblower ausreichend absichere. Darin werde verboten, Hinweisgeber zu maßregeln. Auch enthielten viele Gesetze schon Anzeigerechte fĂŒr Mitarbeiter.

RegelmĂ€ĂŸig wĂŒrden Skandale durch Hinweise von Insidern aufgedeckt, erlĂ€uterte die CDU-Politikerin Gitta Connemann laut den nur zu Protokoll gegebenen RedebeitrĂ€gen. Sie verwies auf Edward Snowden [2], der bekannt gemacht habe, dass der US-Geheimdienst NSA (National Security Agency) "wochenlang Daten sammelte, auch in Deutschland". Sonderbestimmungen seien bei aller Achtung vor der Zivilcourage von Whistleblowern aber nicht nötig. Auch die FDP monierte, dass keiner der AntrĂ€ge echte Verbesserungen mit sich brĂ€chte.

Die SPD-Fraktion wollte dagegen mit ihrem Gesetzentwurf [3] unter anderem Maßregelungen, Mobbing und KĂŒndigungen von Hinweisgebern verbieten. Die Öffentlichkeit sei auf Hinweise angewiesen, wenn beispielsweise Pferdefleisch in Fertignahrungsmittel gemischt werde. Der bestehende rechtliche Schutz mĂŒsse daher von einem gesellschaftlichen Klima flankiert werden, in dem Tippgeber nicht als Denunzianten verleumdet wĂŒrden.

Die Linke warb mit ihrem Antrag [4] ebenfalls dafĂŒr, die Bedeutung von Whistleblowing fĂŒr die Gesellschaft stĂ€rker anzuerkennen und die Hinweisgeber besser vor Verfolgung zu schĂŒtzen. Es mĂŒsse vermieden werden, dass es auch hierzulande FĂ€lle wie den des Soldaten Bradley Manning [5] oder den des ebenfalls bereits des Geheimnisverrats beschuldigten [6] Snowden geben werde. Ein dreistufiges Schutzverfahren hatten die GrĂŒnen mit ihrem Entwurf [7] ins Spiel gebracht, den sie zunĂ€chst in einem Online-Forum zur Kommentierung freigegeben hatten [8].

In einer Anhörung im MĂ€rz 2012 hatten Experten die EntwĂŒrfe zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgebern kontrovers diskutiert [9]. Gewerkschaftler bezeichneten es als unerlĂ€sslich, Whistleblower weiter gesetzlich abzusichern. ArbeitgeberverbĂ€nde hielten Korrekturen dagegen fĂŒr ĂŒberflĂŒssig. (anw [10])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1888532

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612a.html
[2] https://www.heise.de/news/PRISM-Whistleblower-bekennt-sich-1885409.html
[3] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/085/1708567.pdf
[4] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706492.pdf
[5] https://www.heise.de/news/Manning-Prozess-Auf-der-Suche-nach-dem-Feindes-Link-1883547.html
[6] https://www.heise.de/news/PRISM-FBI-ermittelt-gegen-Edward-Snowden-1888274.html
[7] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/097/1709782.pdf
[8] https://www.heise.de/news/Gruene-stellen-sich-beim-Whistleblower-Schutz-der-Debatte-1372177.html
[9] https://www.heise.de/news/Gesetzlicher-Schutz-von-Whistleblowern-umstritten-1464045.html
[10] mailto:anw@heise.de