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SchÀuble und die Online-Durchsuchung: "heimliches Betreten der Wohnung" grundgesetzkonform?

Der Bundesinnenminister meint, es gebe beim Kompromiss zu den heimlichen Online-Durchsuchungen noch Diskussionsbedarf, da er dem BKA die Installation des Bundestrojaners durch "heimliches Betreten" der Wohnung verbietet.

Bundesinnenminister Wolfgang SchĂ€uble (CDU) sieht auch nach dem Kompromiss ĂŒber heimliche Online-Durchsuchungen [1] noch Diskussionsbedarf. Bund und LĂ€nder mĂŒssten in Ruhe darĂŒber reden, ob die im Grundgesetz [2] garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung ([Artikel 13]) das "heimliche Betreten" einer Wohnung zulasse, sagte SchĂ€uble der Leipziger Volkszeitung [3].

Der zwischen Innen- und Justizressort gefundene Kompromiss schließt aus, dass Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in eine Wohnung einbrechen dĂŒrfen, um auf dem Computer eines Terror-VerdĂ€chtigten ein SpĂ€hprogramm zu installieren. Nach Ansicht der SPD wĂ€re dies gleichbedeutend mit einer Durchsuchung und ohne Änderung der Verfassung nicht zulĂ€ssig. Die sogenannten Bundestrojaner (im Strafermittler-Sprachgebrauch Remote Forensic Software genannt) dĂŒrfen demnach nur ĂŒber das Internet auf den Computer eines VerdĂ€chtigen geschleust werden. Unionspolitiker sind dagegen der Ansicht, das "heimliches Betreten" genannte Vorgehen zur Installation des Bundestrojaners vor Ort sei keine Wohnungsdurchsuchung und daher grundgesetzkonform.

SchĂ€uble wies Kritik zurĂŒck, wonach mit immer neuen Sicherheitsgesetzen ein Überwachungsstaat geschaffen wird. "Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden." Er habe nichts gegen einen gehörigen politischen Wettstreit. "Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf. Es ist schĂ€ndlich, dass gerade die Linkspartei alias PDS/SED damit agitiert", sagte SchĂ€uble.

Siehe dazu auch::

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-BekÀmpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(dpa) / (jk [14])


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https://www.heise.de/-202162

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[1] https://www.heise.de/news/Schaeuble-und-Zypries-bei-heimlichen-Online-Durchsuchungen-einig-199837.html
[2] http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/
[3] http://www.leipziger-volkszeitung.de/
[4] https://www.heise.de/news/BKA-Gesetz-Kritik-aus-CDU-SPD-und-Justiz-202134.html
[5] https://www.heise.de/news/Abhoeren-von-Internet-Telefonie-als-Einfallstor-fuer-den-Bundestrojaner-201609.html
[6] https://www.heise.de/news/Geplanter-grosser-Spaehangriff-stoesst-auch-in-der-Union-auf-Bedenken-201127.html
[7] https://www.heise.de/news/Innenminister-zoegern-beim-BKA-Gesetz-200894.html
[8] https://www.heise.de/news/BKA-arbeitet-mit-Hochdruck-am-Bundestrojaner-200022.html
[9] https://www.heise.de/news/Schaeuble-und-Zypries-bei-heimlichen-Online-Durchsuchungen-einig-199837.html
[10] https://www.heise.de/news/Neues-Computer-Grundrecht-schuetzt-auch-Laptops-und-Daten-im-Arbeitsspeicher-184298.html
[11] https://www.heise.de/news/Karlsruhe-laesst-kaum-Raum-fuer-heimliche-Online-Durchsuchungen-184154.html
[12] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-verwirft-heimliche-Online-Durchsuchungen-im-NRW-Verfassungsschutzgesetz-184092.html
[13] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/95584
[14] mailto:jk@heise.de