SchÀuble rechnet mit baldiger Einigung bei Online-Durchsuchungen
Der Bundesinnenminister ist sich sicher, dass das Kabinett einen Gesetzesentwurf zur Netzbespitzelung noch vor der Sommerpause verabschiedet; eine dafĂŒr geplante VerfassungsĂ€nderung sei nicht verwerflich.
Bundesinnenminister Wolfgang SchĂ€uble ist sich sicher, dass das Kabinett einen Gesetzesentwurf zu verdeckten Online-Durchsuchungen noch vor der Sommerpause verabschiedet. Die groĂe Koalition habe ja im Rahmen der Föderalismusreform mit einer GrundgesetzĂ€nderung bereits dem Bundeskriminalamt (BKA) prinzipiell PrĂ€ventivbefugnisse eingerĂ€umt, erklĂ€rte der CDU-Politiker im GesprĂ€ch [1] mit der Berliner Zeitung. Diese mĂŒssten nun konkretisiert werden, da es "schlieĂlich um Terrorabwehr geht".
Um "rechtlich auf der sicheren Seite zu sein" und die SPD ins Boot zu holen, hĂ€lt SchĂ€uble weiter an einer erneuten VerfassungsĂ€nderung fĂŒr die Legalisierung der Netzbespitzelung von Festplatten privater PCs und virtueller Speicherplattformen fest. Man mĂŒsse sich von der Vorstellung lösen, dass Eingriffe ins Grundgesetz "etwas Verwerfliches sind". Die Verfassung wĂŒrde vielmehr weiter "der Lebenswirklichkeit angepasst, wie schon so oft". Strafrechtler sprechen [2] dagegen in diesem Zusammenhang von "organisierter KriminalitĂ€t" der Politik.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich bislang skeptisch [3] gegenĂŒber der Notwendigkeit und der technischen Machbarkeit heimlicher Online-Durchsuchungen. Anscheinend will SchĂ€uble den noch nicht veröffentlichten Referentenentwurf im Rahmen [4] seines geplanten weiteren Anti-Terrorpakets in Eigenregie reif fĂŒr die Verabschiedung durch das Bundeskabinett machen. Im Bundesrat gibt es derweil Stimmen [5], die eine VerfassungsĂ€nderung fĂŒr eine Ausweitung der Netzbespitzelung gar nicht fĂŒr nötig halten. Die Strafverfolger sollen demnach Online-Durchsuchungen in allen FĂ€llen durchfĂŒhren dĂŒrfen, in denen auch eine TelekommunikationsĂŒberwachung gemÀà der Strafprozessordnung mit richterlicher Anordnung oder im Eilfall auf Weisung der Staatsanwaltschaft gestattet ist. Der entsprechende Deliktkatalog soll zudem deutlich ausgeweitet werden.
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Ăbersicht ĂŒber die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:
(Stefan Krempl) / (hob [7])
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[1] http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/658492.html
[2] https://www.heise.de/news/Online-Durchsuchungen-Strafrechtler-beklagt-organisierte-Kriminalitaet-der-Politik-177793.html
[3] https://www.heise.de/news/Zypries-mahnt-zur-Sorgfalt-in-der-Sicherheitspolitik-175540.html
[4] https://www.heise.de/news/Schaeubles-neues-Anti-Terrorpaket-nimmt-Gestalt-an-175344.html
[5] https://www.heise.de/news/Bundesratsausschuesse-fuer-deutlichen-Ausbau-der-TK-ueberwachung-134444.html
[6] https://www.heise.de/hintergrund/Von-der-Anti-Terror-Gesetzgebung-ueber-die-Anti-Terror-Datei-zum-Schaeuble-Katalog-302578.html
[7] mailto:hob@ct.de
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