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SchÀuble kritisiert Bundesverfassungsgericht

Andreas Wilkens

Die Verfassungsrichter griffen zu sehr in die Gesetzgebung ein, sagte der Bundesinnenminister laut einem Zeitungsbericht. Dabei bezog er sich auf die einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung.

Bundesinnenminister Wolfgang SchĂ€uble [1] meint, das Bundesverfassungsgericht greife zu sehr in die Gesetzgebung ein. Als Beispiel nennt er laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung. In einem von der FAZ veröffentlichten StreitgesprĂ€ch mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer sagte SchĂ€uble, wer Gesetze gestalten wolle, solle sich bemĂŒhen, Mitglied des Deutschen Bundestags zu werden. Den "einmaligen Kompetenzen" des Bundesverfassungsgerichts entspreche "ein hohes Maß an ZurĂŒckhaltung mit öffentlichen Äußerungen".

Das Bundesverfassungsgericht hatte im MĂ€rz 2008 die seit 1. Januar 2008 geltenden Auflagen zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nach einem Eilantrag [2] von ĂŒber 30.000 BeschwerdefĂŒhrern eingeschrĂ€nkt [3]. Im September 2008 verlĂ€ngerte [4] das Gericht die Geltungsfrist der von ihr gesetzten Schranken um sechs Monate. SchĂ€uble sagte nun, er habe "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, fĂŒr welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht". Hassemer Ă€ußerte sich dazu nicht.

SchĂ€uble erwĂ€hnt in dem StreitgesprĂ€ch auch das so genannte VolkszĂ€hlungsurteil [5] des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Die seinerzeit ergangene einstweilige Anordnung, aufgrund der die VolkszĂ€hlung erst 1987 in einer ĂŒberarbeiteten Form durchgefĂŒhrt werden konnte, nennt SchĂ€uble eine der "weniger ruhmreichen Taten". Heute könne niemand mehr die öffentliche Erregung, die damals große Teile des Landes ergriffen habe, nachvollziehen. Das Gericht habe sich sogar auf die Erregung bezogen und als einen Grund fĂŒr ihre Anordnung genommen. Er habe das "verfassungsrechtlich ein wenig problematisch" gefunden, sagte SchĂ€uble laut dem Bericht.

Der Bundestagsabgeordnete und FDP-Innenpolitiker Max Stadler sieht SchĂ€ubles Kritik als "völlig verfehlt" an. In einer Mitteilung [6] schreibt er, das Bundesverfassungsgericht sei "geradezu verpflichtet einzugreifen, wenn der Gesetzgeber die Grenzen der Verfassung nicht einhĂ€lt". In den vergangenen Jahren habe das Gericht gerade im Bereich der inneren Sicherheit korrigieren mĂŒssen, da Gesetze nicht grundrechtskonform gewesen seien. Die FDP habe bei "Fehlentscheidungen des Bundestags" wie beim Luftsicherheitsgesetz und bei der Vorratsdatenspeicherung rechtzeitig und immer wieder auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen. "Deshalb sollte sich die große Koalition an die eigene Brust klopfen", schreibt Stadler. (anw [7])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-205879

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.wolfgang-schaeuble.de/
[2] https://www.heise.de/news/34-443-Klageschriften-gegen-die-Vorratsdatenspeicherung-185285.html
[3] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-schraenkt-Vorratsdatenspeicherung-ein-191464.html
[4] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-verlaengert-Schranken-bei-Vorratsdatenspeicherung-203253.html
[5] https://www.heise.de/news/Vor-25-Jahren-Informationelle-Selbstbestimmung-wird-Grundrecht-189834.html
[6] http://www.max-stadler.de/portal.presse.php?id=12008
[7] mailto:anw@heise.de