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SEC-Klage gegen Tesla-Chef: Musk ist "tieftraurig und enttÀuscht"

Daniel AJ Sokolov
Marmorstatue einer leidenden Frau, die ihr Gesicht im Ellbogen verbirgt

(Bild: Steve Jurvetson CC BY 2.0)

Elon Musk muss sich vor einem Zivilgericht gegen den Vorwurf des Kapitalmarktbetrugs verteidigen. "IntegritÀt ist der wichtigste Wert in meinem Leben", meint er

Die US-Kapitalmarktaufsicht SEC beschuldigt Tesla-GrĂŒnder Elon Musk, eine wichtige Vorschrift gegen Kapitalmarktbetrug verletzt zu haben. Am Donnerstag hat die SEC Musk verklagt [1], vor einem Bundesbezirksgericht in New York (SEC vs. Elon Musk, 1:18-cv-8865, US District Court SDNY). "Dieses ungerechtfertigte Vorgehen der SEC macht mich tieftraurig und enttĂ€uscht", reagierte Musk auf die Klage, "Ich habe immer im besten Interesse der Wahrheit, der Transparenz und der AktionĂ€re gehandelt."

"IntegritĂ€t ist der allerwichtigste Wert in meinem Leben, und die Fakten werden zeigen, dass ich das nie in irgendeiner Weise kompromittiert habe", heißt es in der kurzen Stellungnahme, die Tesla heise online ĂŒbermittelt hat. Der Beklagte hatte einen von seinen AnwĂ€lten mit der SEC ausgehandelten Vergleich in letzter Minute ausgeschlagen.

Die Nachricht von der SEC-Klage schickte Tesla-Aktien im nachbörslichen Handel auf eine Talfahrt. Sie verloren etwa ein Siebtel ihres Werts. Damit nÀhert sich der Kurs dem Jahrestiefstwert von Anfang April.

Im Zentrum der Klage steht Musks Tweet "Finanzierung gesichert" vom 7. August, in dem er ĂŒberraschend ein Delisting Teslas ankĂŒndigte. Der Plan, den Musk inzwischen fallen lassen musste, löste eine kurzfristige Kursrally aus.

Die SEC erwĂ€hnt ĂŒberdies zwei frĂŒhere Tweets Musks, in denen er jenen ein böses Erwachen prophezeit, die auf fallende Tesla-Aktienkurse wetten ("Short Seller"). Das könnte im Gerichtsverfahren als Grundlage fĂŒr ein Motiv des Beklagten dienen.

In der Klage werden aber noch drei weitere Tweets Musks vom 7. August hervorgehoben: Damals sagte Musk, er hoffe, alle Tesla-AktionĂ€re wĂŒrden auch ohne Börsennotierung bei der Stange bleiben; AktionĂ€re könnten zum Preis von 420 US-Dollar verkaufen oder die Aktien behalten; und eine Mehrheit der Investoren habe die UnterstĂŒtzung seines Plans bestĂ€tigt: "Der einzige Grund, warum das Delisting nicht sicher ist, ist, dass es einer Abstimmung der AktionĂ€re bedarf."

FĂŒr diese Behauptungen zeiht die SEC den Manager: "Musk wusste oder war grob fahrlĂ€ssig nicht zu wissen, dass jede dieser Behauptungen falsch und/oder irrefĂŒhrend war. Musk wusste, dass er nie mit irgendeiner potenziellen Geldquelle ein Delisting Teslas zum Preis von 420 Dollar pro Aktie erörtert hatte, dass er nichts getan hatte, um herauszufinden, ob es allen AktionĂ€ren möglich wĂ€re, bei Tesla zu bleiben, und dass er keine BestĂ€tigung von Tesla-Investoren eingeholt hatte.

Zudem habe er gewusst, dass er zahlreiche weitere Bedingungen nicht erfĂŒllt hatte. Beispielsweise hatte Tesla ĂŒber 800 institutionelle AktionĂ€re und viele zusĂ€tzliche private Investoren, die Obergrenze fĂŒr nicht-börsennotierte Firmen liegt aber bei 300 Teilhabern. Auch die vorgeschriebene Vorab-Information der Börse NASDAQ habe Musk unterlassen.

Besonders schlecht fĂŒr Musk sehen die erwĂ€hnten Details ĂŒber die angeblich gesicherte Finanzierung aus: Anfang 2017 habe Musk drei oder vier Treffen mit Vertretern eines Fonds gehabt. Dabei handelt es sich wohl um den souverĂ€nen Public Investment Fund (PIF) Saudi Arabiens. Laut Musks eigenen Angaben wollte der Fonds in Tesla investieren und eine Tesla-Fabrik ins Land holen.

Am 31. Juli, nach "vielen Monaten ohne GesprĂ€che", traf Musk drei Vertreter des Fonds in der Tesla-Fabrik in Fremont fĂŒr 30 bis 45 Minuten. Laut Musk habe der fĂŒhrende Vertreter Interesse bekundet, Tesla von der Börse zu nehmen. Doch seien weder ein Investitionsvolumen noch der Aufschlag auf den Börsenkurs noch das liquide Vermögen des Fonds noch die US-Vorschriften ĂŒber auslĂ€ndische AktionĂ€re noch andere rechtliche HĂŒrden oder das firmeninterne Genehmigungsverfahren erörtert worden.

Laut Musk habe der Fonds lediglich "vernĂŒnftige" Bedingungen gewĂŒnscht, geht aus der Klage der SEC hervor. Zwischen dem kurzen Treffen und Musks Tweet eine Woche spĂ€ter war Teslas Aktienkurs deutlich gestiegen; Musk schlug noch einmal mehr als 20 Prozent auf. Es steht in den Sternen, ob der Fonds einen so hohen Kurs als "vernĂŒnftig" eingeschĂ€tzt hĂ€tte. Vor diesem Hintergrund von "gesicherter Finanzierung" zu sprechen, ist gewagt.

Die SEC formuliert es deutlicher: "Musks falsche und irrefĂŒhrende öffentliche Mitteilungen und Verschweigungen lösten signifikante Verwirrung und Störung im Markt fĂŒr Tesla-Aktien aus, was Anleger geschĂ€digt hat". Damit habe der Manager die SEC-Regel 10b-5 verletzt.

Das ist eine im US-Kapitalmarkt bedeutende und weithin bekannte Vorschrift. Sie verbietet unter anderem, in Verbindung mit Wertpapierhandel "wahrheitswidrige Mitteilungen einer wichtigen Tatsache" zu machen oder mit einer gemachten Mitteilung verbundene wichtige Tatsachen zu verschweigen.

(ds [3])


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[1] https://www.heise.de/news/Klage-gegen-Elon-Musk-wegen-Kapitalanlagebetrugs-4177405.html
[2] https://www.heise.de/downloads/18/2/5/1/0/4/8/4/SEC-Musk-gov.uscourts.nysd.501755.1.0.pdf
[3] mailto:ds@heise.de