Richter schlÀgt in Verhandlung um Foren-Abmahnung Vergleich vor
Das Landgericht Hamburg erklĂ€rte in der Verhandlung um eine Abmahnung wegen angeblich rechtswidriger ĂuĂerungen in einem Support-Forum, dass ein Forenbetreiber, der auch aktiv im Forum postet, jederzeit uneingeschrĂ€nkt fĂŒr rechtswidrige BeitrĂ€ge haftet.
Vor dem Landgericht Hamburg wurde am Freitag die Feststellungsklage von Martin GeuĂ gegen eine Abmahnung wegen angeblich rechtswidriger ĂuĂerungen im Support-Forum Supernature [1] mĂŒndlich verhandelt. Nach Angaben [2] der GeuĂ vertretenden Kanzlei habe der Richter erklĂ€rt, dass ein Forenbetreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschrĂ€nkt fĂŒr rechtswidrige BeitrĂ€ge hafte. Die Menge der Postings sei rechtlich unerheblich. Wenn eine wirksame Filterung nicht möglich sei, mĂŒsse eine manuelle Vorab-Kontrolle jedes Postings erfolgen â egal ob ein Forum kommerziell oder privat betrieben werde.
"In 5 von 6 Punkten, bei denen es um rechtswidrige ĂuĂerungen der Forum-Postings ging, sollte Herr GeuĂ Recht bekommen", heiĂt es weiter in der Mitteilung. Nur in einem Punkt habe das Gericht die Feststellungsklage als unbegrĂŒndet angesehen und vorgeschlagen, dass GeuĂ eine strafbewehrte UnterlassungserklĂ€rung abgeben solle. GeuĂ lehnte den Vorschlag ab, da er keine wirksame Einhaltung der TeilunterlassungserklĂ€rung sicherstellen könne, "ohne sofort nach der Abgabe der ErklĂ€rung stets mit einem Bein in der Vertragsstrafe-Haftung zu stehen"; er hĂ€tte das Forum sofort schlieĂen mĂŒssen. "Wir haben die Schlacht zu 5/6 gewonnen, aber den Krieg verloren", fasste der Anwalt Dr. Bahr nach Angaben von Prozessbeobachtern zusammen. Das Urteil soll am 2. MĂ€rz verkĂŒndet werden.
Die Frankfurter Kanzlei Leonhardt SpĂ€nle&Schröder hatte GeuĂ Ende Februar 2006 im Auftrag einer Gesellschaft fĂŒr Luftrettungsvermittlung abgemahnt [3] und sich dabei auf das Urteil [4] gegen den Heise Zeitschriften Verlag vom 2. Dezember 2005 berufen. Angeblich habe ein Forenbetreiber laut dem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag "dafĂŒr Sorge zu tragen, dass eine Darstellung in der vorliegenden Art und Weise unterbleibt". GeuĂ reichte gegen die Abmahnung im Mai vorigen Jahres die negative Feststellungsklage [5] ein, die nun verhandelt wurde. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied [6] am 22. August 2006 im "Fall Heise", dass der Verlag ein Artikelforum auf heise online dann auf rechtswidrige BeitrĂ€ge hin ĂŒberwachen muss, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene RechtsverstöĂe hingewiesen wurde. (anw [7])
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[1] http://www.supernature-forum.de
[2] http://dr-bahr.com/news/news_det_20070120113406.html
[3] https://www.heise.de/news/Urteil-zur-Forenhaftung-gegen-Heise-als-Begruendung-fuer-Maulkoerbe-107365.html
[4] https://www.heise.de/news/Urteil-Heise-haftet-auch-ohne-Kenntnis-fuer-Forenbeitraege-154863.html
[5] https://www.heise.de/news/Forenbetreiber-klagt-gegen-Abmahnung-121198.html
[6] https://www.heise.de/news/OLG-Hamburg-legt-Begruendung-zum-Heise-Forenurteil-vor-156338.html
[7] mailto:anw@heise.de
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