Rekord-BuĂgeld: Bundesnetzagentur bittet Energieanbieter wegen Telefonwerbung zur Kasse
300.000 Euro Rekord-BuĂgeld soll der deutsche Energievertragsanbieter Energy2day an die Bundesnetzagentur zahlen. Ein auslĂ€ndischer Vertragspartner der Firma hatte ungefragt eine Telefon-Marketingkampagne in Deutschland gestartet â das ist verboten.
Erstmals hat die Bundesnetzagentur das maximale BuĂgeld wegen nicht genehmigter Telefonwerbung gegen ein Unternehmen verhĂ€ngt. Die Strafe in Höhe von 300.000 Euro wird der Energy2day GmbH in Rechnung gestellt, nachdem ĂŒber 2500 Beschwerden bei der BNA eingegangen waren.
Laut der Agentur habe Energy2day eine "kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut". Viele Partnerfirmen im Ausland waren ebenfalls beteiligt und arbeiteten im Auftrag des Energieanbieters in unterschiedlichen Bereichen â unter anderem auch Werbung.
Eine nicht nĂ€her genannte Marketing-Firma im Ausland habe laut Mitteilung der Bundesnetzagentur [1] eine Telefon-Werbekampagne in Deutschland gestartet und tausende Privatpersonen mit Anrufen belĂ€stigt. Ăber 2500 der Angerufenen beschwerten sich darauf bei der Behörde.
Kein Werbeanruf ohne Zustimmung
Telefonwerbung ist in Deutschland streng reglementiert. So dĂŒrfen Privatpersonen nur dann zu Werbezwecken angerufen werden, wenn sie vorher ausdrĂŒcklich zugestimmt haben. Auch wenn ein deutsches Unternehmen eine auslĂ€ndische Firma mit den Anrufen beauftragt, Ă€ndert das nichts. "Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden" bekrĂ€ftigt Jochen Homann, PrĂ€sident der Bundesnetzagentur. RechtskrĂ€ftig ist das BuĂgeld noch nicht â Energy2day hat noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass es bei VerstöĂen an den Angerufenen selbst liegt, etwas zu tun. "Nur Ă€rgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen", so Homann. Das funktioniert auch immer besser: 2016 wurden BuĂgelder in Höhe von insgesamt 895.000 Euro verhĂ€ngt â als Folge von circa 29.000 Beschwerden. Dieses Jahr sind es bereits rund 800.000 Euro Strafe, die aufgrund von bisher 26.000 Beschwerden ĂŒber rechtswidrige Telefonwerbung fĂ€llig waren. (jube [2])
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[1] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/02082017_Bussgeld.html?nn=265778
[2] mailto:jube@heise.de
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