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Rasterfahndung: Schily mauert

Richard Sietmann

Bisher hat das Bundeskriminalamt im Rahmen der im September angelaufenen Rasterfahndung nach terroristischen "SchlÀfern" 19.872 PersonendatensÀtze erfasst.

Bisher hat das Bundeskriminalamt im Rahmen der im September angelaufenen [1] Rasterfahndung nach terroristischen "SchlĂ€fern" 19.872 PersonendatensĂ€tze erfasst. Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums [2] auf eine Kleine Anfrage [3] der Bundestagsabgeordneten Ursula Jelpke [4] (PDS) hervor. "Ziel der Rasterfahndung ist es, weitere in Deutschland aufhĂ€ltige so genannte 'SchlĂ€fer' zu identifizieren, um so der DurchfĂŒhrung weiterer AnschlĂ€ge entgegenzuwirken", erklĂ€rt das Bundesinnenministerium. Als 'SchlĂ€fer' werden potenzielle Terroristen bezeichnet, die jahrelang unauffĂ€llig und gesetzestreu leben, bis sie auf Anweisung ihrer Organisation einen Anschlag verĂŒben.

Die Landgerichte Berlin [5] und Wiesbaden [6] hatten die Zweckentfremdung von DatensĂ€tzen der ImmatrikulationsĂ€mter der UniversitĂ€ten zum Fahndungsabgleich mangels einer akuten und konkreten GefĂ€hrdung oder Bedrohung von Einrichtungen in der Bundesrepublik fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Das OLG DĂŒsseldorf beschrĂ€nkte [7] die Rasterfahndung auf arabische und muslimische Personen. Lediglich das Verwaltungsgericht Mainz hĂ€lt sie fĂŒr uneingeschrĂ€nkt zulĂ€ssig. Die Entscheidungen sind bislang nicht rechtskrĂ€ftig; die Innenminister des Bundes und der LĂ€nder beharren derweil auf der umstrittenen Fahndungsmethode.

Zahlreiche Juristen halten das Verfahren der computergestĂŒtzten Durchforstung von DatenbestĂ€nden grundsĂ€tzlich fĂŒr fragwĂŒrdig, weil es die herkömmliche Fahndung nach VerdĂ€chtigen auf den Kopf stellt, indem alle von der Datenerhebung Betroffenen zunĂ€chst als verdĂ€chtig angesehen und die Verdachtsmomente ihnen gegenĂŒber erst im Verlauf der Rasterung ausgeschlossen werden. Aber "die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Anordungen der jeweiligen Rasterfahndungen in den LĂ€ndern auf der Grundlage des dortigen Gefahrenabwehrrechts den rechtlichen Vorgaben sowie dem Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit entspricht", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache [8] 14/8257, noch nicht online verfĂŒgbar).

Von dem Paket aus insgesamt 21Einzelpunkten der Kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 14/8087 [9]) blieb allerdings der grĂ¶ĂŸte Teil in der Sache unbeantwortet. So hatte die innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion beispielsweise wissen wollen, wie viele Personen auf Grund ihrer ausgesiebten DatensĂ€tze bereits einer polizeilichen ÜberprĂŒfung unterzogen wurden, welche Konsequenzen das fĂŒr sie hatte und wie viele förmliche Ermittlungsverfahren im Ergebnis daraus hervorgingen. "Es handelt sich bei den nachgefragten Angaben ausschließlich um Informationen aus dem ZustĂ€ndigkeitsbereich der LĂ€nder", zieht sich der Bundesinnenminister elegant aus der AffĂ€re. Die Effizienz der Rasterfahndung ist fĂŒr ihn anscheinend kein Thema: "Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor."

Schily gibt "die drei Affen: nix hören, nix sehen, nix sagen", kritisiert die Urheberin der Kleinen Anfrage. "Wer so hartnÀckig schweigt", bemÀngelt die Abgeordnete den Umgang des Ministers mit dem Fragerecht der Opposition, "hat offensichtlich etwas zu verbergen". (Richard Sietmann) / (jk [10])


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[2] http://www.bmi.bund.de/frameset/index.jsp
[3] http://www.bundestag.de/info/gescho/gescho11.html
[4] http://www.ulla-jelpke.de/
[5] https://www.heise.de/news/Berliner-Landgericht-stoppt-Rasterfahndung-49300.html
[6] https://www.heise.de/news/Rasterfahndung-in-Hessen-unzulaessig-53650.html
[7] https://www.heise.de/news/NRW-Rasterfahndung-nur-gegen-Auslaender-54903.html
[8] http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
[9] http://dip.bundestag.de/btd/14/080/1408087.pdf
[10] mailto:jk@heise.de