Pro Datenschutz: Bundesregierung stellt sich hinter das anonyme Bargeld
MĂŒnzen und Scheine sollen auch im digitalen Zeitalter als Zahlungsmittel erhalten bleiben, betont die Bundesregierung. Sie will sich jeder Initiative, das Bargeld abzuschaffen, strikt widersetzen.
Die Bundesregierung hat ihre Liebe zum Bargeld wieder entdeckt. Voriges Jahr hatte Bundesfinanzminister Wolfgang SchĂ€uble (CDU) noch zusammen mit Regierungsvertretern anderer EU-Mitgliedsstaaten eine Debatte ĂŒber Vorgaben ausgelöst [1], um die sich im Umlauf befindliche Geldmenge möglicherweise zu beschrĂ€nken [2]. Nun stimmt die Bundesregierung etwas andere Töne an und gibt die Parole aus: "Jeglicher Idee, das Bargeld abzuschaffen, werden wir entschieden entgegentreten."
Kleinste MĂŒnzen sollen bleiben
"Die erhebliche Bedeutung des Bargelds fĂŒr die BĂŒrger insbesondere als anonymes und damit ihre PrivatsphĂ€re schĂŒtzendes Zahlungsmittel ist der Bundesregierung bewusst", heiĂt es weiter in einer jetzt veröffentlichten Antwort [3] des Finanzministeriums auf eine Anfrage der grĂŒnen Bundestagsfraktion. Die persönlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der BĂŒrger auch im Bereich des Zahlungsverkehrs seien ein hohes Gut, "das es zu schĂŒtzen gilt".
Die EU-Kommission habe im Januar eine "vorlĂ€ufige FolgenabschĂ€tzung" herausgegeben und daraufhin eine öffentliche Konsultation [4] zu der Frage durchgefĂŒhrt, ob eine Bargeldobergrenze sinnvoll ist, heiĂt es in der Antwort. Nun schĂ€tze die Kommission "die Kosten und Vorteile einer etwaigen europaweit einheitlichen Regelung" ein. FĂŒr die Bundesregierung ist damit der europĂ€ische PrĂŒfauftrag aber nicht abgeschlossen. Sie versichert, nur eine "eine sinnvolle und verhĂ€ltnismĂ€Ăige Lösung in Europa mittragen zu wollen". Die Regierung setze sich auch nicht dafĂŒr ein, die beiden kleinsten MĂŒnzen zu einem und zu zwei Cent abzuschaffen.
ErgÀnzung zu "klassischen KanÀlen"
Im zunehmenden Angebot von "Cash-back-Funktionen" im Einzelhandel und an Tankstellen, mit denen beim Einkauf ĂŒber die EC-Karte Bargeld ausgezahlt wird, sieht die Bundesregierung zwar keinen gleichwertigen Ersatz fĂŒr Bankautomaten, aber eine ErgĂ€nzung zu "klassischen KanĂ€len". Konsequenzen daraus, dass viele HĂ€ndler dabei einen Minimal-Einkaufsbetrag voraussetzen und oft maximal 200 Euro in bar auszahlen, lieĂen sich bislang nicht erkennen.
Zuvor hatte der wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums in einem im April publizierten Gutachten ein PlĂ€doyer fĂŒr Bargeld gehalten [5]. Die damit verbundene AnonymitĂ€t "dient dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der informationellen Selbstbestimmung der BĂŒrger", erklĂ€rten die Forscher. Obergrenzen dĂŒrften ihnen zufolge "vor allem normale BĂŒrger und normale AktivitĂ€ten betreffen, da Schattenwirtschaft und KriminalitĂ€t sich der Ăberwachung leichter entziehen beziehungsweise alternative Zahlungsmethoden aufbauen können". Der damit verbundene Grundrechtseingriff erscheine so als unverhĂ€ltnismĂ€Ăig. (anw [6])
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[1] https://www.heise.de/news/EU-Staaten-fordern-einheitliche-Bargeld-Obergrenze-3103321.html
[2] https://www.heise.de/news/Finanzministerium-Obergrenzen-zielen-nicht-auf-Bargeld-Abschaffung-3236865.html
[3] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/131/1813154.pdf
[4] https://ec.europa.eu/info/consultations/eu-initiative-restrictions-payments-cash_de
[5] https://www.heise.de/news/Gutachter-Bargeld-sichert-die-informationelle-Selbstbestimmung-3676128.html
[6] mailto:anw@heise.de
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