Privatsender gegen Widgets auf ihren Wellen
Der Verband der Privaten beklagt die Möglichkeit der "parasitÀren Nutzung" durch neuartige FernsehgerÀte, die als Internet-Terminals Zusatzanwendungen neben den TV-Sendungen erlauben.
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT [1]) beklagt mögliche "parasitĂ€re Nutzung" bei Fernsehern, die mit eingeschrĂ€nkter InternetfĂ€higkeiten die Nutzung von Zusatzanwendungen erlauben. Bei den von den Herstellern so genannten Hybrid-TVs [2] könnten anderen Medienunternehmen die Zuschauerreichweite der Sender "abgreifen" und damit ohne jede Investition eigene Werbeerlöse generieren, heiĂt es in einem Forderungspapier der Lobbyvereinigung. So könne "ein fremdes Programm und ein fremdes Publikum als Zielgruppe" ausgenutzt werden.
Hersteller wie Panasonic, Samsung oder Sharp haben im vergangenen Herbst internettaugliche GerĂ€te vorgestellt, bei denen der Zuschauer ĂŒber Widgets Inhalte wie Wetter, Nachrichten, Börsenkurse oder Musik- und Videoclips per Fernbedienung abrufen kann. Philips setzt bei seinen Fernsehern sogar auf eine offene Internetplattform. Der Kunde wolle eine Mischung aus beiden Welten haben und neben dem Programm auch etwa eine Kommunikationsanwendung starten, begrĂŒndete Volker Blume von dem Elektronikfabrikanten den neuen MarktvorstoĂ auf dem VPRT-Symposium [3] "Perspektiven fĂŒr die KreativitĂ€t" am gestrigen Donnerstag in Berlin.
Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL, bezeichnete die Technik dagegen als problematisch: "Wenn ich neben einer werbefreien RTL-Nachrichtensendung eine Applikation mit Werbung starten kann, entgeht uns Geld." FĂŒr diese Konstruktion brauche es eine politische Lösung, da entsprechende FĂ€lle "momentan zwischen Urheber- und Wettbewerbsrecht durchrutschen". So gebe es keine Handhabe der Sender gegen die "offen parasitĂ€re Nutzung" ihrer Inhalte durch Dritte.
Die Privaten wurmen vor allem ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Der Rundfunk- und der Telemediendienst erreichten auf demselben Bildschirm zwar zur gleichen Zeit dasselbe Publikum, heiĂt es beim VPRT. Doch fĂŒr beide HĂ€lften des Displays gĂ€lten unterschiedliche Regeln. So dĂŒrften die Sender nur 12 Minuten Werbung pro Stunde zeigen und in diverse Formate gar keine Spots einblenden. Die Telemedienanbieter dĂŒrften dagegen theoretisch "60 Minuten pro Stunde, 24 Stunden am Tag neben jedem Format und in jeder Form" Dauerwerbung betreiben. Die bisherige Grenze des ZulĂ€ssigen mĂŒsse daher den neuen Entwicklungen angepasst werden. Zugleich seien Rechteinhaber auch gegen eine "mittelbare Ausnutzung ihrer Rechte und Leistungen" zu schĂŒtzen. (vbr [4])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-917838
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.vprt.de/
[2] https://www.heise.de/hintergrund/Internet-meets-TV-Mit-dem-Fernseher-auch-im-Web-unterwegs-852931.html
[3] https://www.heise.de/news/RTL-Chef-Provider-fuer-Urheberrechtsverstoesse-zur-Verantwortung-ziehen-916383.html
[4] mailto:vbr@heise.de
Copyright © 2010 Heise Medien