P2P-Tauschbörse KaZaa ist in den Niederlanden legal
Das höchste Gericht der Niederlande lehnt die Wiederaufnahme eines Verfahrens der Verwertungsgesellschaft Wort und Ton gegen die Tauschbörse ab.
Der Hoge Raad [1], das höchste Gericht der Niederlande, hat es am heutigen Freitag abgelehnt, eine Klage der niederlĂ€ndischen Verwertungsgesellschaft fĂŒr Wort und Ton,Buma/Stemra, neu zu verhandeln. Diese Entscheidung bestĂ€tigt damit ein Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts, das im Februar 2002 ein erstinstanzliches Urteil [2] vom November 2001 aufgehoben [3] hatte.
Laut der ersten Instanz wĂ€re Kazaa aufgefordert gewesen, den Download seiner Software zu sperren -- die nĂ€chste Instanz allerdings vertrat die Ansicht, Kazaa sei nicht fĂŒr Urheberrechtsverletzungen der Software-Nutzer verantwortlich zu machen und erlaubte den Vertrieb der Software wieder. Das oberste Gericht hat sich nun aber nicht explizit mit der Frage befasst, ob öffentliches Filesharing ĂŒber P2P-Tauschbörsen Urheberrechte verletzt. Die KaZaa-GrĂŒnder Niklas Zennström und Janus Friis bezeichnen das Urteil als "historischen Sieg des Internet und fĂŒr die Verbraucher".
Die Betreiber der Tauschbörse hatten versucht, bei der niederlĂ€ndischen Verwertungsgesellschaft fĂŒr Wort und Ton Buma/Stemra ein Lizenzabkommen abzuschlieĂen, das den Kazaa-Usern auch den Tausch geschĂŒtzter Inhalte erlaubt hĂ€tte. Buma/Stemra hatte sich jedoch schnell aus den Verhandlungen zurĂŒckgezogen -- Kazaa klagte. Im Urteil vom November wurde einerseits die Buma/Stemra verpflichtet, mit Kazaa zu verhandeln; andererseits stellte das Gericht fest, dass Kazaa fĂŒr UrheberrechtsverstöĂe verantwortlich sei, die die Kunden mit dem Tauschprogramm begingen. Genau in diesem Punkt widersprach die Berufungsinstanz: Kazaa ist fĂŒr das Kundenverhalten nicht verantwortlich und könnte die Software demnach weiter vertreiben. (anw [4])
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[1] http://www.rechtspraak.nl/actueel/showdetail_homepage.asp?act_id=14056&i=43&ti=1
[2] https://www.heise.de/news/Erfolg-und-Schlappe-fuer-P2P-Tauschboerse-KaZaA-47118.html
[3] https://www.heise.de/news/KaZaA-nicht-fuer-Nutzung-von-Tauschsoftware-verantwortlich-57439.html
[4] mailto:anw@heise.de
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