zurück zum Artikel

P2P-Tauschbörse KaZaa ist in den Niederlanden legal

Andreas Wilkens

Das höchste Gericht der Niederlande lehnt die Wiederaufnahme eines Verfahrens der Verwertungsgesellschaft Wort und Ton gegen die Tauschbörse ab.

Der Hoge Raad [1], das höchste Gericht der Niederlande, hat es am heutigen Freitag abgelehnt, eine Klage der niederlĂ€ndischen Verwertungsgesellschaft fĂŒr Wort und Ton,Buma/Stemra, neu zu verhandeln. Diese Entscheidung bestĂ€tigt damit ein Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts, das im Februar 2002 ein erstinstanzliches Urteil [2] vom November 2001 aufgehoben [3] hatte.

Laut der ersten Instanz wĂ€re Kazaa aufgefordert gewesen, den Download seiner Software zu sperren -- die nĂ€chste Instanz allerdings vertrat die Ansicht, Kazaa sei nicht fĂŒr Urheberrechtsverletzungen der Software-Nutzer verantwortlich zu machen und erlaubte den Vertrieb der Software wieder. Das oberste Gericht hat sich nun aber nicht explizit mit der Frage befasst, ob öffentliches Filesharing ĂŒber P2P-Tauschbörsen Urheberrechte verletzt. Die KaZaa-GrĂŒnder Niklas Zennström und Janus Friis bezeichnen das Urteil als "historischen Sieg des Internet und fĂŒr die Verbraucher".

Die Betreiber der Tauschbörse hatten versucht, bei der niederlĂ€ndischen Verwertungsgesellschaft fĂŒr Wort und Ton Buma/Stemra ein Lizenzabkommen abzuschließen, das den Kazaa-Usern auch den Tausch geschĂŒtzter Inhalte erlaubt hĂ€tte. Buma/Stemra hatte sich jedoch schnell aus den Verhandlungen zurĂŒckgezogen -- Kazaa klagte. Im Urteil vom November wurde einerseits die Buma/Stemra verpflichtet, mit Kazaa zu verhandeln; andererseits stellte das Gericht fest, dass Kazaa fĂŒr UrheberrechtsverstĂ¶ĂŸe verantwortlich sei, die die Kunden mit dem Tauschprogramm begingen. Genau in diesem Punkt widersprach die Berufungsinstanz: Kazaa ist fĂŒr das Kundenverhalten nicht verantwortlich und könnte die Software demnach weiter vertreiben. (anw [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-90609

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.rechtspraak.nl/actueel/showdetail_homepage.asp?act_id=14056&i=43&ti=1
[2] https://www.heise.de/news/Erfolg-und-Schlappe-fuer-P2P-Tauschboerse-KaZaA-47118.html
[3] https://www.heise.de/news/KaZaA-nicht-fuer-Nutzung-von-Tauschsoftware-verantwortlich-57439.html
[4] mailto:anw@heise.de