P2P: Grokster macht dicht und arbeitet an der "dritten Generation"
Auch Peer-to-Peer-Anbieter Grokster gibt im Rechtsstreit mit der US-amerikanischen Medienindustrie klein bei und schließt vorerst die Pforten.
Auch Peer-to-Peer-Anbieter Grokster gibt im Rechtsstreit mit der US-Medienindustrie klein bei und schließt vorerst die Pforten. Auf der Grokster-Homepage [1] prangt nurmehr die Nachricht:
"Der oberste US-Gerichtshof hat einstimmig bestätigt, dass es illegal ist, mit diesem Service [Grokster] urheberrechtlich geschütztes Material zu tauschen. Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Filme und Musikdateien unter Verwendung eines nicht autorisierten P2P-Dienstes ist illegal und wird von den Rechteinhabern verfolgt. Es gibt legale Musik- und Videodownload-Dienste. Dies ist keiner davon.
Grokster hofft, in Kürze einen sicheren und legalen Dienst anbieten zu können".
Der letzte Satz weist auf Groksters Bemühungen hin, mit Grokster3G [2] einen kommerziellen P2P-Dienst auf die Beine zu stellen. Ähnliche Vorhaben kündigten jüngst auch der Tauschbörsen-Veteran iMesh [3] und andere P2P-Anbieter an.
Auslöser dieser Ereignisse ist ein Urteil des obersten Gerichtshofs der USA, der einen langwierigen Rechtsstreit beendete: Hersteller von Geräten oder Software, die mit der Möglichkeit zur Copyright-Verletzung promotet würden, könnten auch für die Rechtsverletzungen Dritter, die die Geräte oder die Software nutzten, verantwortlich gemacht werden, entschied das Gericht [4]. Demnach könnten Grokster und StreamCast Networks verklagt werden, wenn die Software für das unerlaubte Tauschen von Musikstücken und Filmen genutzt wird. Filesharing-Dienste sollen keinen Blankoscheck für unrechtmäßiges Verhalten bekommen.
Die Musikindustrie feierte die Entscheidung [5] als durchschlagenden Erfolg gegen die Tauschbörsen. Bürgerrechtler wie die EFF dagegen befürchteten, dass nicht nur P2P-Softwarehersteller, sondern auch andere innovative Unternehmen in teure Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden könnten, wenn Nutzer Anwendungen für ihre Produkte entdeckten, die möglicherweise nicht rechtskonform seien.
Siehe dazu auch: (vza [6])
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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.grokster.com
[2] http://www.grokster3g.com/
[3] https://www.heise.de/news/Peer-2-Peer-Veteran-iMesh-ist-wieder-da-141221.html
[4] https://www.heise.de/news/Unterhaltungsindustrie-gewinnt-vor-dem-obersten-US-Gericht-111635.html
[5] https://www.heise.de/news/Entscheidung-des-Supreme-Court-versetzt-Musikindustrie-in-Euphorie-111849.html
[6] mailto:vza@heise.de
[7] https://www.heise.de/news/Tauschboersen-Urteil-Copyrights-im-Aufwind-112232.html
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