Auch in der Schweiz diskutiert man Gesetzesänderungen, um das heimliche Ausspähen von PCs durch Geheimdienst und Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen.
Gesetzesänderungen, um die heimliche Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, werden nun auch in der Schweiz diskutiert. Nach einem Bericht der in Zürich erscheinenden SonntagsZeitung hat der auf Internetüberwachung spezialisierte Sankt Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob sich für den Einsatz von "Softwarewanzen" ausgesprochen. Hansjakob leitet die Arbeitsgruppe Organisierte Kriminalität der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz.
Auch der eidgenössische Inlandsgeheimdienst DAP wolle Spähsoftware nutzen, sogar ohne strafrechtlich relevanten Verdacht gegen den PC-Besitzer, so das Blatt. Dies stehe im Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Hansjakob wende sich gegen diese Absichten. "Es ist zu befürchten, dass Trojaner unter solchen Voraussetzungen leichtfertig zum Einsatz kommen", zitiert die Zeitung. Solche Techniken dürften nur in Ausnahmefällen mit richterlicher Genehmigung angewendet werden, und die Betroffenen müssten nachträglich informiert werden.
Auf der anderen Seite tritt Hansjakob für eine drastische Verlängerung der Frist für die Vorratsspeicherung ein. Wenn es nach ihm geht, sollen Internetanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht mehr nur für sechs Monate, sondern für zehn Jahre aufbewahren. Telekom-Unternehmen, die bei den gesetzlich vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen nicht kooperierten, sollten mit hohen Bußgeldern und Sanktionen belegt werden.
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