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NiedersÀchsisches Innenministerium verteidigt Drohneneinsatz bei Castor-Transport

Peter-Michael Ziegler

Der Einsatz einer Überwachungsdrohne bei Demonstrationen gegen den Transport von Castoren in das AtommĂŒlllager Gorleben in der vergangenen Woche ist nach Angaben des niedersĂ€chsischen Innenministeriums zulĂ€ssig gewesen. Das FluggerĂ€t vom Typ "md4-200" der Firma Microdrones war bereits im Jahr 2008 angeschafft worden, kam jetzt aber erst zu seinem ersten "echten Einsatz".

Quadrokopter-Armada von Microdrones

(Bild: Microdrones)

Der erstmalige Einsatz einer Überwachungsdrohne bei Demonstrationen gegen den Transport von Castoren [1] in das AtommĂŒlllager Gorleben in der vergangenen Woche ist nach Angaben des niedersĂ€chsischen Innenministeriums zulĂ€ssig gewesen. FĂŒr Luftaufnahmen der Drohne gĂ€lten die gleichen Rechtsgrundlagen wie bei anderen von der Polizei durchgefĂŒhrten Videoaufzeichnungen, erklĂ€rte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Hannover. Ob Videobilder bei einer Demonstration nun von einem bemannten Hubschrauber aus oder von einer unbemannten Drohne erstellt wĂŒrden, mache rechtlich keinen Unterschied.

Am Dienstag war bekannt geworden [2], dass es bei den Protesten im Wendland gegen den diesjĂ€hrigen Castor-Transport insgesamt vier Starts eines unbemannten Quadrokopters gegeben hatte, darunter ein Test- und drei AufklĂ€rungsflĂŒge. Das FluggerĂ€t vom Typ "md4-200 [3]" der Firma Microdrones war im Jahr 2008 vom niedersĂ€chsischen Innenministerium fĂŒr 47.000 Euro angeschafft [4] worden. Als Einsatzbeispiele nannte Innenminister Uwe SchĂŒnemann damals etwa die "Vorbereitung von Maßnahmen der Spezialeinheiten der Polizei gegen bewaffnete StraftĂ€ter sowie die Verhinderung oder Verringerung der Schadensausweitung fĂŒr die Bevölkerung bei Gefahrenlagen".

Laut Innenministerium war die Drohne beim Castor-Transport zum ersten Mal im "echten Einsatz", zuvor habe man lediglich die Flugeigenschaften des Quadrokopters und seine optischen FĂ€higkeiten getestet. FrĂŒheren Angaben zufolge wurden insgesamt sechs Polizeibeamte als sogenannte LuftfahrzeugfernfĂŒhrer eingewiesen und zertifiziert. Erworben hatte man damals ein Microdrones-Paket, das den Qudrokopter "md4-200", ein "Base Station Set" mit Videobrille, Software sowie eine Tageslichtkamera und eine DĂ€mmerungskamera umfasst [5] (PDF-Datei). Informationen darĂŒber, ob das System in den vergangenen beiden Jahren noch erweitert wurde, liegen derzeit nicht vor.

Base Station des Quadrokopters "md4-200"

(Bild: Microdrones)

Ministeriumsangaben zufolge liefert die Drohne bei "EinsĂ€tzen in normaler Flughöhe" lediglich Übersichtsaufnahmen, auf denen "einzelne Demonstranten nicht identifizierbar" seien. Dies wĂŒrde allerdings dem erklĂ€rten Ziel widersprechen, wonach der Drohneneinsatz insbesondere dazu genutzt werden sollte, um mit den Aufnahmen "eine nachtrĂ€gliche AufklĂ€rung von Straftaten zu ermöglichen". Bei der PrĂ€sentation eines Quadrokopters vom selben Typ, den die sĂ€chsische Polizei 2008 angeschafft hatte, konnte sich heise online davon ĂŒberzeugen [6], dass es möglich ist, Gesichter von Personen selbst aus einer Höhe von 50 Metern noch "gestochen scharf" zu erkennen. Auch Kfz-Kennzeichen konnten identifiziert werden. Nötig ist dafĂŒr lediglich eine Erweiterung des optischen Systems um eine Digitalkamera.

Die BĂŒrgerinitiative Umweltschutz LĂŒchow-Dannenberg hatte "die AusspĂ€hung des Protestgeschehens durch Drohnen" am Dienstag als "rechtlich Ă€ußerst problematisch" bezeichnet [7] und sich dabei unter anderem auf den niedersĂ€chsischen Datenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink berufen. Ein Sprecher Wahlbrinks erklĂ€rte jetzt aber, die FlĂŒge seien aus rechtlicher Sicht grundsĂ€tzlich zulĂ€ssig. Auch habe eine datenschutzrechtlich erforderliche Vorabkontrolle des GerĂ€tes stattgefunden, eine technische Beschreibung liege ebenfalls vor. Sogar PortrĂ€taufnahmen dĂŒrften mit der Drohne angefertigt werden, sollten konkrete Hinweise auf Straftaten oder erhebliche Ordnungswidrigkeiten vorliegen.

Ein sÀchsischer "md4-200" in der Luft

(Bild: heise online)

Das Innenministerium betont hingegen, das System habe gar nicht die FĂ€higkeit, Gesichter einzelner Personen heranzuzoomen. Es sei aber "wohl technisch möglich", aus den Videoaufzeichnungen "spĂ€ter Bildausschnitte zu vergrĂ¶ĂŸern". Dass eine Systemerweiterung schon 2008 in Niedersachsen angedacht war, belegen Äußerungen von Innenminister SchĂŒnemann, der mit Bezug auf die Warnmöglichkeiten bei Gefahrenlagen gesagt hatte: "Ein mit Kameras oder Gas- und Sensortechnik ausgestattetes UAS (Unmanned Arial System, die Red.) kann den EinsatzkrĂ€ften hilfreiche Dienste leisten." Und Microdrones wirbt bei den Einsatzmöglichkeiten seiner Quadrokopter mit dem Zusatz "... und alles, was Sie sich sonst noch vorstellen können!" (pmz [8])


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https://www.heise.de/-1137995

Links in diesem Artikel:
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Castor_%28Kerntechnik%29
[2] https://www.heise.de/news/Polizei-setzte-Aufklaerungsdrohne-bei-Castor-Transport-ein-1137572.html
[3] http://www.microdrones.com/md4-200.php
[4] http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=14797&article_id=62415&_psmand=33
[5] http://www.microdrones.com/download/md4-200_Flyer_deutsch_web.pdf
[6] https://www.heise.de/news/Saechsische-Polizei-testet-fliegendes-Auge-fuer-die-Beweissicherung-Update-749141.html
[7] http://www.bi-luechow-dannenberg.de/chronologisch/pressemitteilungen/erstmals-ferngesteuerte-polizei-drohne-bei-castor-protesten-eingesetzt-2
[8] mailto:pmz@ct.de