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Neuer US-Gesetzesvorschlag will Recht auf Privatkopie stÀrken

Stefan Krempl

Die US-Abgeordneten Rick Boucher und John Doolittle planen mit dem "Fair Use"-Act, Nutzern das Umgehen von Kopierschutztechniken in sechs konkreten FĂ€llen zu erlauben und Schadensersatzforderungen zu begrenzen.

Der US-Abgeordnete Rick Boucher von den Demokraten und sein republikanischer Kollege John Doolittle haben im US-ReprĂ€sentantenhaus einen neuen Anlauf gemacht, um das ihrer Ansicht nach aus dem Lot geratene Copyright wieder ausgeglichener zu gestalten. Ihr entsprechender Gesetzesvorschlag hört auf den Titel "Freedom And Innovation Revitalizing U.S. Entrepreneurship Act", abgekĂŒrzt mit dem eingĂ€ngigen Begriff "Fair Use". Die Vorlage beschreibt Ausnahmen von dem im Copyright verankerten alleinigen Rechtsanspruch der Verwerter etwa fĂŒr Kopien fĂŒr den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch und ist damit vergleichbar mit den "Schrankenregeln" im europĂ€ischen Urheberrecht. Diese "Fair Use"-Doktrin ist nach Bouchers Ansicht [1] in den USA aber mit dem fast zehn Jahre alten Digital Millennium Copyright Act (DMC) komplett unter die RĂ€der gekommen. Es sei daher höchste Zeit, die Rechte der Allgemeinheit gegenĂŒber denen der Copyright-Inhaber wieder zu stĂ€rken.

Mehrere AnlĂ€ufe haben die beiden Verfechter von Verbraucherinteressen bereits hinter sich. Zuletzt scheiterte ihre Initiative [2] fĂŒr einen Digital Media Consumer's Rights Act (DMCRA) am Widerstand der Copyright-Lobby. Der Entwurf fĂŒr den "Fair Use"-Act geht daher erst gar nicht so weit wie sein VorgĂ€nger, der unter anderem das Knacken der vom DMCA rechtlich geschĂŒtzten Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) fĂŒr private Zwecke grundsĂ€tzlich erlauben wollte. Der Neuversuch will den Segen des Gesetzgebers fĂŒr das Umgehen von Kopierschutztechniken dagegen nur noch in sechs konkreten FĂ€llen erteilen, wie es auch ein "Copyright-Register [3]" der Library of Congress bereits vorsieht.

Das Knacken von Kopierblockaden soll demnach nun auch per Gesetz unter anderem bei Computer-Programmen, deren Zugang durch veraltete oder falsch funktionierende Hardware-Dongles gesperrt wird, bei Software oder Videospielen in veralteten Formaten oder in veralteter Hardware und bei E-Books gestattet werden, die in Formaten vorliegen, durch die etwa eine Vorlesefunktion fĂŒr Behinderte nicht möglich ist. Die geplanten Ausnahmen vom Umgehungsverbot beziehen sich ferner auf Firmware in Mobiltelefonen, die anders nicht in spezielle drahtlose Netzwerke eingebunden werden könnten, oder auf DRM-Systeme, die Sicherheitsprobleme auf PCs verursachen. Auch bei audiovisuellen Werken aus dem Fundus einer Bibliothek einer Bildungsinstitution soll die Umgehung von Kopiersperren nicht unter Strafe stehen, wenn aus ihnen Teile fĂŒr Unterrichtszwecke neu zusammengestellt werden.

DarĂŒber hinaus wollen Boucher und Doolittle die möglichen Schadensersatzforderungen gegen Privatpersonen und Firmen begrenzen, die einer Urheberrechtsverletzung oder dem Verleiten dazu fĂŒr schuldig befunden wurden. Bislang können Verletzte im Bereich geistiger Eigentumsrechte in den USA den bis zu dreifachen Satz des tatsĂ€chlich entstandenen Verlusts verlangen. Ziel der Abgeordneten ist es dabei, mögliche langfristige negative Auswirkungen auch auf die Innovation selbst auszuschließen, wie sie etwa im Umfeld des Urteils [4] des obersten US-Gerichtshofs gegen Grokster und StreamCast Networks befĂŒrchtet wurden. Letztlich soll die "Betamax-Entscheidung" des Supreme Court von 1984 endlich gesetzlich umgesetzt werden. Danach verstĂ¶ĂŸt ein Produzent eines auch zum illegalen Kopieren einsetzbaren GerĂ€ts nicht gegen das Copyright, solange der Apparat hauptsĂ€chlich rechtmĂ€ĂŸigen VervielfĂ€ltigungszwecken dient.

Momentan werde der "freie Fluss von Ideen und Informationen" durch den DMCA deutlich eingeschrĂ€nkt, wirbt Doolittle fĂŒr den Vorstoß. Der "Fair Use"-Act schaffe hier bessere Anreize fĂŒr Innovationen. Ohne die vorgeschlagenen Änderungen wĂŒrden weniger digitale Medien gekauft, wenn deren Nutzung im Heimbereich von den Produktherstellern und den Programmierern von DRM-Systemen eingeschrĂ€nkt werde, ergĂ€nzt Boucher aus wirtschaftlicher Sicht.

Kritiker des DMCA bemĂ€ngelten dagegen bereits an der Entscheidung des Copyright Office der Library of Congress, dass Verbraucher auch weiterhin nicht das uneingeschrĂ€nkte Recht auf Nutzung ihres erworbenen Eigentums hĂ€tten. Sie dĂŒrften weiterhin nicht einen Kopierschutz umgehen, um beispielsweise verplombte CDs auf dem PC abzuspielen, Backups zu erstellen oder Werbung auf DVDs auszuschalten. Die BĂŒrgerrechtsvereinigungen IP Justice [5] und Electronic Frontier Foundation (EFF [6]) etwa fordern in diesem Sinne seit Langem, dass alle Verbraucher ihre DVDs, CDs und E-Books auf jedem gewĂŒnschten GerĂ€t und auf jede gewĂŒnschte Weise benutzen können mĂŒssen. Als UnterstĂŒtzer haben die beiden Abgeordneten dagegen bereits etwa die Consumer Electronics Association, die American Library Association, die Home Recording Rights Coalition und die Computer & Communications Industry Association gewonnen. (Stefan Krempl) / (vbr [7])


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https://www.heise.de/-151373

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.boucher.house.gov/index.php?option=com_content&task=view&id=1011&Itemid=75
[2] https://www.heise.de/news/US-Gesetzesinitiative-fuer-private-digitale-Kopien-auf-dem-Weg-98565.html
[3] https://www.heise.de/news/Neue-Ausnahmebestimmungen-fuer-das-US-Copyright-Gesetz-120573.html
[4] https://www.heise.de/news/Unterhaltungsindustrie-gewinnt-vor-dem-obersten-US-Gericht-111635.html
[5] http://www.ipjustice.org/
[6] http://www.eff.org/
[7] mailto:vbr@heise.de