Neue VorschlÀge zur Vorratsdatenspeicherung
Auf dem Treffen der EU-Ratsarbeitsgruppe Vorratsdatenspeicherung haben die NiederlÀnder vorgeschlagen, Telekommunikations-Provider sollten nur 12 statt wie bislang vorgesehen 12 bis 36 Monate ihre Verbindungsdaten speichern.
Nur 12 statt wie bislang vorgesehen 12 bis 36 Monate sollen Telekommunikations-Provider ihre Verbindungsdaten speichern. Diesen Vorschlag (PDF [1]) legte die niederlĂ€ndische RatsprĂ€sidentschaft kurz vor dem gestern gestarteten zweiten Treffen der EU-Ratsarbeitsgruppe Vorratsdatenspeicherung vor. Als ein kleines ZugestĂ€ndnis an die Kritiker wird in dem neuen Text als Ziel der MaĂnahme die Verfolgung "terroristischer und anderer schwerer Straftaten" betont. Im ersten Entwurf [2] der Initiatoren Frankreich, Irland, GroĂbritannien und Schweden, der heftige Kritik von Seiten der Industrie und der DatenschĂŒtzer hervorgerufen hatte, war dagegen einfach von "Straftaten und Verbrechen einschlieĂlich Terrorismus" die Rede.
In der Verringerung der Speicherzeiten sieht Richard Nash vom europĂ€sichen Providerverband EuroISPA [3] einen "ersten kleinen Schritt in der Anerkennung, dass die Datenspeicherung eine Belastung fĂŒr die Unternehmen sind." Allerdings bleibt es Speicher-Spitzenreitern wie Italien dabei unbenommen, ihre lĂ€ngeren Speicherfristen beizubehalten. Nach wie vor sei alles möglich, "von einem Tag bis zu 15 Jahren", so Nash. "Wir brauchen noch viel, viel mehr Schritte in die mit der Senkung der Fristen eingeschlagene Richtung."
Aus Nashs Sicht auffallend im neuen Text ist die ErwĂ€hnung, dass es nur um "fortgesetzte Datenspeicherung" geht. Die, so Nash, könne nur so interpretiert werden, dass an den Stellen, wo bislang keine Daten gespeichert werden -- wie etwa bei Flatrate-Tarifen -- auch nicht zusĂ€tzlich gespeichert werden soll. Inwiefern dies allerdings tatsĂ€chlich beabsichtigt ist und mehr noch sich bei den Mitgliedsstaaten durchsetzt, darĂŒber kann man derzeit nur spekulieren. Der Rat klassifizierte einmal mehr die unter Mitgliedsstaaten angestellte Umfrage zum Status und der Notwendigkeit der Speicherung in den Mitgliedsstaaten als intern.
Kritische RĂŒckfragen kamen im Rahmen der Umfrage aus Ăsterreich, einem der LĂ€nder, in dem bislang nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden darf. Man sei sich der alarmierenden Natur der Entwicklungen im internationalen Terrorismus und dem organisierten Verbrechen voll bewusst, heiĂt es in der Stellungnahme, aber Ăsterreich sei auch besorgt angesichts der Folgen, welche die Anwendung neuer Abhör- und AusspĂ€htechnologien auf die Freiheit der BĂŒrger und die Menschenrechte habe, immerhin eine der wertvollsten Errungenschaften Europas. Der Vorschlag zielt auf eine BeschrĂ€nkung der Fristen auf sechs Monate, soweit nicht ein klarer Nachweis fĂŒr die Notwendigkeit lĂ€ngerer Fristen erbracht werde. AuĂerdem sollen auch bei der Art der zu speichernden Daten Abstriche gemacht werden. Gespeichert werden sollen demnach nur die nackten Einwahldaten.
"Alles andere", und gerade die lange Wunschliste im Entwurf, "ist unrealistisch", sagt Kurt Einzinger, GeneralsekretĂ€r der Internet Service Providers Austria (ISPA [4]). Die ISPA wurde zu dem Vorschlag gehört. "GlĂŒcklich sind wir nicht", resĂŒmiert Einzinger, "aber der österreichische Vorschlag ist ein Kompromiss." Gefordert werden darin auch strenge Datenschutzvorschriften fĂŒr die gespeicherten Daten. (Monika Ermert) / (anw [5])
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[1] http://register.consilium.eu.int/pdf/en/04/st13/st13353.en04.pdf
[2] https://www.heise.de/news/Wachsende-Front-gegen-EU-weite-Vorratsspeicherung-von-TK-Verbindungsdaten-107803.html
[3] http://www.euroispa.org
[4] http://www.ispa.at
[5] mailto:anw@heise.de
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