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Neue Runde bei AOL vs. Telekom

Jürgen Kuri

AOL klagt gegen den Sonntags-Pauschaltarif ISDN-XXL der Telekom; der rosa Riese darf den Tarif aber wohl vorerst einführen.

Bereits Ende Mai hatte AOL-Sprecher Frank Sarfeld im Gespräch mit c't den Sonntags-Pauschaltarif ISDN-XXL [1] der Telekom scharf kritisiert [2]. Nun gehen die Auseinandersetzungen zwischen der Deutschen Telekom und ihrem Internet-Konkurrenten AOL Deutschland in eine neue Runde – diesmal wieder vor Gericht. AOL hat gegen den neuen Telekom-Tarif XXL, der gegen einen monatlichen Aufpreis kostenloses Telefonieren und Internet-Surfen an Sonn- und Feiertagen erlaubt, Klage eingereicht, bestätigte Sarfeld. Nach Auffassung von AOL räumt die Telekom ihrer Tochter T-Online und den Konkurrenten nicht – wie von der Regulierungsbehörde gefordert – die gleichen Nutzungsmöglichkeiten für den Tarif ein. Einen Antrag auf aufschiebende Wirkung, der die Einführung des XXL-Tarifs durch die Telekom erst einmal ausgesetzt hätte, konnte AOL allerdings wohl bislang nicht durchsetzen.

Nach Lage der Dinge sei das XXL-Angebot nur von T-Online zu realisieren, meinte Sarfeld. Die Telekom übermittle wichtige Kunden-Daten für die Nutzung des Angebots wegen des Geschäftsgeheimnisses nicht an Konkurrenten. T-Online erhalte diese Daten aber offensichtlich. Die Telekom hatte allerdings schon früher gegenüber c't diese Vorwürfe zurückgewiesen: Informationen darüber, wie beispielsweise AOL seinen Kunden ein XXL-Angebot unterbreiten könne, habe man bereitwillig herausgegeben. Das Problem liege wohl darin, dass AOL diese Informationen nicht entsprechend "auseinanderpfriemeln" könne, erklärte Telekom-Sprecher Ulrich Lissek Ende Mai.

Unterdessen hat AOL beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, die der Telekom und T-Online mehrere Werbeaussagen zu dem ab 1. Juni geltenden Tarif T-Online Eco [3] untersagt. Der Tarif kostet bei einer Grundgebühr von acht Mark im Monat "ab 2,9 Pfennig pro Minute", wobei zwei bisher enthaltene Freistunden entfallen. T-Online darf nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes nicht mehr behaupten, dass der "Eco-Tarif drastisch reduziert" sei sowie gegenüber dem bisherigen Tarif eine Ersparnis von 40 Prozent bedeute. Erst am Donnerstag war AOL auf Initiative der Telekom mit 200.000 DM Ordnungsgeld belegt worden [4], weil es trotz Verfügung weiter mit dem Namen "der Premium-Onlinedienst" geworben hatte. (jk [5])


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https://www.heise.de/-24361

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Telefon-Pauschaltarif-der-Telekom-genehmigt-19190.html
[2] https://www.heise.de/news/AOL-und-Telekom-streiten-ueber-XXL-Tarif-23178.html
[3] https://www.heise.de/news/T-Online-Details-zu-Flatrate-und-neuen-Preisen-23188.html
[4] https://www.heise.de/news/Geldstrafe-fuer-Premium-Onlinedienst-24251.html
[5] mailto:jk@heise.de