Neue Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung
Auf der Webseite des Bundestags ist eine Eingabe veröffentlicht worden, wonach die Abgeordneten die verdachtsunabhÀngige Protokollierung von Nutzerspuren als "nicht zulÀssig" ablehnen sollen.
Auf der Webseite des Bundestags ist am Mittwoch eine neue, im MĂ€rz eingereichte Petition [1] gegen die Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht worden. Die Abgeordneten sollen demnach die verdachtsunabhĂ€ngige Datensammlung als "nicht zulĂ€ssig" ablehnen. DarĂŒber möchte der Petent, Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [2], die Bundesregierung aufgefordert wissen, sich fĂŒr eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie [3] und fĂŒr ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Der BĂŒrgerrechtler begrĂŒndet sein Anliegen damit, dass durch die verdachtsunabhĂ€ngige Datenerfassung sensible Informationen ĂŒber die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von 500 Millionen EuropĂ€ern gesammelt wĂŒrden. Eine derart weitreichende Protokollierung sei inakzeptabel. Die MaĂnahme höhle nicht nur Berufsgeheimnisse aus, sondern begĂŒnstige auch Datenpannen und -missbrauch. Sie untergrabe zudem den Schutz journalistischer Quellen und beschĂ€dige damit die Pressefreiheit im Kern. Andererseits sei nicht schlĂŒssig nachgewiesen worden, dass die Daten fĂŒr den vorgesehenen Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten zwingend erforderlich sind.
Die EU-Vorgaben zur Protokollierung von Nutzerspuren sollen laut der Petition bis zur Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs ĂŒber ihre GĂŒltigkeit auch trotz einer drohenden GeldbuĂe gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung nicht umgesetzt werden, was in der schwarz-gelben Regierungskoalition derzeit heftig umstritten [4] ist. Parallel möge die Bundesregierung sich eine Abweichung von der Richtlinie genehmigen lassen beziehungsweise eine solche gegebenenfalls einklagen. Eine EinschrĂ€nkung der persönlichen Freiheitsrechte durch die Vorratsdatenspeicherung wĂŒrde eine ernste Gefahr fĂŒr Deutschland darstellen, da die unkontrollierte Nutzung der Telekommunikation einen Grundpfeiler der freiheitlichen Gesellschaftsordnung darstelle.
Die Petition steht bis Anfang Oktober zur Mitzeichnung offen. Eine öffentliche Anhörung leitet der zustĂ€ndige parlamentarische Ausschuss [5] in der Regel aber nur ein, wenn innerhalb von drei Wochen 50.000 Unterzeichner zusammenkommen. Verbindliche Vorschriften zur weiteren Behandlung von Petitionen gibt es nicht. 2008 verwarf [6] der Petitionsausschuss eine von 12.560 Personen mitgetragene Eingabe gegen die Vorratsdatenspeicherung. Damals ging es etwa um die Frage, ob die MaĂnahme wegen der VerfĂŒgbarkeit von Anonymisierungsdiensten unzweckmĂ€Ăig sei. Das zustĂ€ndige Gremium des Bundestags verwies damals darauf, dass damals auch deutsche Internetanbietere zur Aufbewahrung von Nutzerspuren verpflichtet gewesen seien. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht die ursprĂŒngliche Regelung und legte die HĂŒrden [7] fĂŒr eine Neuauflage hoch. (vbr [8])
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[1] https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143
[2] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
[3] https://www.heise.de/news/EU-Rat-nickt-Richtlinie-zur-Vorratsdatenspeicherung-ab-177825.html
[4] https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-Berlin-weist-Forderungen-aus-Bruessel-zurueck-1327296.html
[5] http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/index.jsp
[6] https://www.heise.de/news/Bundestag-verwirft-Petition-gegen-Vorratsdatenspeicherung-190964.html
[7] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-legt-Huerde-fuer-kuenftige-Vorratsdatenspeicherung-hoch-944021.html
[8] mailto:vbr@heise.de
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