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Neue Forderung zur Ausweitung der VolkszÀhlung

Stefan Krempl

Der Innenausschuss des Bundesrats empfiehlt den LĂ€nderchefs, das umstrittene Zensusvorbereitungsgesetz nicht passieren zu lassen. Gegen das Satellitendatensicherheitsgesetz zeichnet sich dagegen kein Widerstand ab.

Der Innenausschuss des Bundesrats empfiehlt [1] (PDF-Datei) den LĂ€nderchefs, das umstrittene Vorbereitungsgesetz fĂŒr die 2011 geplante registergestĂŒtzte VolkszĂ€hlung in der Plenarsitzung am Freitag in einer Woche nicht passieren zu lassen. Die LĂ€nderkammer hatte im Mai zahlreiche Änderungen [2] am Gesetzesentwurf der Bundesregierung gefordert, in denen es um eine umfassendere Anlage und genauere DurchfĂŒhrung des Zensus geht. Gleichwohl hat der Bundestag das Vorhaben ohne BerĂŒcksichtigung der Eingaben der LĂ€nder unlĂ€ngst verabschiedet [3]. Die Innenexperten des LĂ€ndergremiums machen sich daher fĂŒr die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Parlament stark. Allein diese Forderung kommt in Zeiten der großen Koalition einem Affront gleich, da die LĂ€nder den Schritt zur Aufhaltung eines Gesetzes in den vergangenen zwei Jahren immer im Interesse des Erhalts des Friedens im RegierungsbĂŒndnis vermieden haben.

Die Bundesregierung will die von BrĂŒssel vorgesehene gemeinschaftsweite Volks- und WohnungszĂ€hlung im Jahr 2011 gemĂ€ĂŸ dem Zensusvorbereitungsgesetz im Wesentlichen durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt fĂŒr Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Vorgesehen ist zur ErgĂ€nzung eine direkte Informationserhebung bei GebĂ€ude- und WohnungseigentĂŒmern sowie eine Stichprobenerhebung zur Sicherung der DatenqualitĂ€t und zur Erfassung weiterer zensustypischer Erhebungsmerkmale wie der ErwerbstĂ€tigkeit oder des Bildungsgrades. Abgerundet werden soll die rechnergestĂŒtzte VolkszĂ€hlung durch eine Befragung der Verwalter oder Bewohner von GemeinschaftsunterkĂŒnften.

Der Innenausschuss hĂ€lt nun an alten Forderungen der LĂ€nder fest. Demnach sollen zur QualitĂ€tssicherung Unstimmigkeiten bei den ĂŒbermittelten Daten auch anhand von EinzelprĂŒfungen durch die Meldebehörden geklĂ€rt werden dĂŒrfen. Wenn die Daten der Landesvermessungsbehörden und der Bundesagentur fĂŒr Arbeit den Daten der Meldebehörde ­ auch nach nochmaliger ÜberprĂŒfung anhand des in einer Meldestelle vorhandenen Datenbestandes ­ widersprĂ€chen, mĂŒsse ein solcher Fall konkret aufgeklĂ€rt werden. Bundesregierung und Bundestag haben diesen Wunsch bislang aus verfassungsrechtlichen Bedenken verworfen. Ihrer Ansicht nach darf der Zensus nicht genutzt werden, um Fehler im Melderegister zu korrigieren.

Ferner soll nach Ansicht des Innenausschusses eine Regelung ĂŒber Finanzzuweisungen des Bundes an die LĂ€nder aufgenommen werden. Hierdurch könnten diesen und den Kommunen entstehende finanzielle Mehrbelastungen – wie bei frĂŒheren VolkszĂ€hlungen – ausgeglichen werden. Schließlich pochen die Innenexperten auf die Aufnahme einer Regelung in das Gesetz, nach der das entsprechende Verwaltungsverfahren fĂŒr die LĂ€nder verbindlich vorgeschrieben wird. Das Projekt könne nur dann zum Erfolg fĂŒhren, wenn die Vorgehensweise im Bund und den LĂ€ndern einheitlich sei. Folge einer solchen Regelung wĂ€re, dass das Gesetz der direkten Zustimmung des Bundesrates bedarf. Bisher sind die LĂ€nder allein einspruchberechtigt.

FrĂŒher geĂ€ußerte Bedenken gegen das Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG) hat der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates derweil zurĂŒckgestellt. Der Bundestag segnete den entsprechenden Regierungsentwurf [4] nach einer Anhörung [5] kurzfristig Ende September im Rahmen einer Marathonsitzung mit nur einer Handvoll redaktioneller Änderungen ab. GemĂ€ĂŸ dem Anraten [6] (PDF-Datei) der Wirtschaftspolitiker sollen die LĂ€nderchefs den Vermittlungsausschuss zu diesem Gesetzesbeschluss [7] (PDF-Datei) nicht einberufen.

Der Entwurf sieht vor, dass jedes von deutschem Boden aus betriebene hochwertige Erdfernerkundungssystem vom Staat zu genehmigen ist. Die Betreiber mĂŒssen prĂŒfen, ob es sich bei einer Kundenanfrage um eine mögliche GefĂ€hrdung der Sicherheitsinteressen handelt. Kriterien sind etwa der Informationsgehalt der Daten, die Person des Anfragenden, das angefragte Zielgebiet oder die gewĂŒnschte ZeitnĂ€he. Ergibt die Kontrolle, dass Sicherheitsaspekte betroffen sein könnten, ist eine Weitergabe der Daten nur mit Zustimmung der Behörden erlaubt. Der Diensteanbieter muss ferner sĂ€mtliche Anfragen protokollieren und die entsprechenden Daten auf Anfrage herausgeben. Wirtschafsexperten hatten bei der Anhörung keine EinwĂ€nde gegen den Vorstoß. DatenschĂŒtzer setzten sich vehement fĂŒr einen besseren Schutz der ĂŒber Satelliten beziehbaren personenbezogenen Informationen ein und votierten fĂŒr ein gesondertes "Geodatenschutzgesetz". (Stefan Krempl) / (pmz [8])


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[1] http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/TO/837/erl/6,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/6.pdf
[2] https://www.heise.de/news/Bundesrat-fuer-umfassendere-Volkszaehlung-und-gegen-Open-Access-177656.html
[3] https://www.heise.de/news/Weg-frei-fuer-registergestuetzte-Volkszaehlung-Update-177165.html
[4] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-will-kommerzielle-Satelliten-Geodaten-kontrollieren-140416.html
[5] https://www.heise.de/news/Geodatenschutzgesetz-gefordert-173450.html
[6] http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/TO/837/erl/8,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/8.pdf
[7] http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2007/0601-700/640-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/640-07.pdf
[8] mailto:pmz@ct.de