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MusterklÀger im Telekom-Prozess benannt

Der Termin fĂŒr die Verhandlung im millionenschweren Schadenersatzprozess unzufriedener AktionĂ€re gegen die Deutsche Telekom sei aber noch völlig unklar, erklĂ€rte ein Gerichtssprecher. Mit der Musterklage wird in Deutschland juristisches Neuland betreten.

Im millionenschweren Schadenersatzprozess [1] unzufriedener AktionĂ€re gegen die Deutsche Telekom [2] hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen MusterklĂ€ger bestimmt. Der PensionĂ€r aus Baden-WĂŒrttemberg verklagt den Konzern auf mehr als 1,2 Millionen Euro, die er bei seinem Investment in Telekom-Aktien verloren hat. Anhand des reprĂ€sentativen Falles wird das OLG in einer mĂŒndlichen Verhandlung wichtige Rechtsfragen vorab klĂ€ren, bevor der eigentliche Prozess in erster Instanz fortgesetzt wird. Der Termin fĂŒr die Verhandlung sei noch völlig unklar, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. An dem Verfahren Beteiligte rechnen mit einer Vorladung fĂŒr den spĂ€ten Herbst.

Mit der Musterklage wird in Deutschland juristisches Neuland betreten. Grundlage der "Zwischenrunde" beim Oberlandesgericht ist das erst am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zum Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG [3]), das zur BĂŒndelung von solchen Massenklagen entworfen wurde. Rund 17.000 AktionĂ€re fordern in 2500 Klagen von der Telekom Schadenersatz fĂŒr erlittene Kursverluste, weil angeblich zu den verschiedenen BörsengĂ€ngen des Unternehmens fehlerhafte Angaben gemacht worden seien. Das Landgericht hatte errechnet, dass die Bearbeitung der FĂ€lle ohne Musterklage bis zu 15 Jahre in Anspruch nehmen wĂŒrde.

Vertreten wird der MusterklĂ€ger von der TĂŒbinger Rechtsanwaltskanzlei Tilp, die insgesamt mehr als 300 Mandanten in dem Rechtsstreit betreut. "Unser Mandant hĂ€tte von einem Erwerb der Telekom-Aktien abgesehen, wenn er ordnungsgemĂ€ĂŸ vom Emittenten informiert worden wĂ€re", sagte die zustĂ€ndige RechtsanwĂ€ltin Petra Dietenmaier am Montag. Nach Angaben des Gerichts fiel die Wahl auf den PensionĂ€r, weil sein Fall verschiedene Fragestellungen des Themenkomplexes abdecke und es sich außerdem um einen recht hohen Streitwert handele. Diese erste Musterklage bezieht sich auf den dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000, fĂŒr die klagenden Anleger der zweiten, 1999 ausgegebenen Aktientranche wird in den nĂ€chsten Wochen ebenfalls mit einer Vorlage beim Oberlandesgericht und der Ernennung eines weiteren MusterklĂ€gers gerechnet.

Als problematisch gilt, dass die ĂŒbrigen KlĂ€ger der Musterklage als "Beigeladene" beitreten oder aber ihre AnsprĂŒche fallen lassen mĂŒssen. Klagen sie weiter, tragen die nach eigenem Bekunden von der Telekom GeschĂ€digten steigende oder zumindest unkalkulierbare Kostenrisiken mit, zum Beispiel fĂŒr aufwendige Gutachten. Auch mit der Musterklage kann sich das Verfahren ĂŒber mehrere Jahre und drei Instanzen hinziehen. Etliche AktionĂ€rsschĂŒtzer stehen dem Gesetz daher kritisch gegenĂŒber.

Das einst als "Volksaktie" gepriesene Papier der Deutschen Telekom machte den enttÀuschten Anlegern keine Freude. Dem Höchststand von 103,40 Euro im MÀrz 2000 folgte ein tiefer Sturz, von dem sich die Aktie bis heute nicht erholt hat. Am Montagmittag lag der Kurs bei 12,14 Euro. Normalerweise haben Anleger das Kursrisiko selbst zu tragen. Die klagenden AktionÀre werfen der Telekom jedoch unter anderem vor, den Immobilienbesitz des Unternehmens anfangs falsch bewertet zu haben. Eine Wertberichtigung des Bestands im Februar 2001 beschleunigte den Niedergang des Aktienkurses. (dpa) / (jk [4])


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[2] http://www.telekom.de
[3] http://www.bmj.bund.de/media/archive/996.pdf
[4] mailto:jk@heise.de