Musikindustrie warnt vor "Sicherheitsrisiko Tauschbörse"
Eine neue Argumentation der Musikindustrie gegen Tauschbörsen: Ihre Nutzung gefÀhrde die Sicherheit von firmeninternen Netzwerken.
Nicht nur illegal sei es, an Musiktauschbörsen im Internet teilzunehmen, sondern man gefĂ€hrde dadurch auch die Sicherheit der eigenen Computersysteme, meint Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen PhonoverbĂ€nde [1]: "Die UrheberrechtsverstöĂe schaden vor allem Kreativen und Verwertern. Der Missbrauch des dienstlichen Computersystems schadet darĂŒber hinaus den Unternehmen direkt."
Die Warnung ist in einem Brief [2] enthalten, den die deutschen VerbĂ€nde der Musikindustrie an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland verschickt haben: "Wahrscheinlich nehmen auch in Ihrer Institution einzelne Mitarbeiter von dienstlichen InternetzugĂ€ngen aus an illegalen so genannten 'Tauschbörsen' teil", heiĂt es dort. Da viele Nutzer auch selbst Dateien anböten, handelten sie illegal, "denn das öffentliche Angebot von urheberrechtlich geschĂŒtzten Werken ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber verboten".
Dies ist nun beileibe nichts Neues. Eine andere Argumentationsschiene soll die Firmen aber endgĂŒltig dazu veranlassen, den Zugang zu Tauschbörsen fĂŒr ihre Mitarbeiter zu sperren. Die MusikverbĂ€nde sehen die Gefahr, dass durch die Nutzung von Tauschbörsen Viren eingeschleust werden, eine eventuell installierte Firewall umgangen oder gar Spionage ĂŒber Trojaner betrieben werde. Um den EmpfĂ€ngern des Briefs auf die SprĂŒnge zu helfen, stellen die VerbĂ€nde auch noch eine BroschĂŒre [3] mit "Richtlinien zum Umgang mit urheberrechtlich geschĂŒtzten Werken und zur IT-Sicherheit" bereit. Darin gibt es rechtliche Hinweise zum aktuellen Stand des Urheberrechts und zu möglichen LĂŒcken in IT-Sicherheitsmechanismen wie etwa offener TCP-Ports fĂŒr P2P-Anwendungen.
AuĂerdem enthĂ€lt die BroschĂŒre den Entwurf fĂŒr eine firmeninterne Richtlinie, mit der Mitarbeiter etwa darauf verpflichtet wĂŒrden, "keine unautorisierten Kopien von urheberrechtlich geschĂŒtztem Material auf den Systemen, GerĂ€ten oder Speichermedien" der jeweiligen Firma herzustellen, zu speichern oder zur VerfĂŒgung zu stellen. Weiter meint die Musikindustrie, man solle die Mitarbeiter darauf verpflichten, dass sie "auf den Systemen, GerĂ€ten oder Speichermedien kein Peer-to-Peer-Netzwerk, keinen Peer-to-Peer-Index und kein Peer-to-Peer-Hilfsprogramm betreiben oder Kontakt zu einem solchen aufnehmen". Ăberwachen soll das Ganze dann ein so genannter "Copyright-Verantwortlicher". (jk [4])
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[2] http://www.ifpi.de/news/247/anschreiben.pdf
[3] http://www.ifpi.de/news/247/richtlinien.pdf
[4] mailto:jk@heise.de
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