"Mit aller Macht, aber fair" gegen Konkurrenten
Bill Gates widerspricht in einer ErklÀrung "mit aller Hochachtung" den Tatsachenfeststellungen von Richter Jackson.
In seiner Stellungnahme [1] zu den gestern von Richter Thomas Penfield Jackson in dem Antitrust-Verfahren gegen Microsoft veröffentlichten Tatsachenfeststellungen [2] betont Bill Gates vor allem, dass dies "nur ein Schritt in einem weitergehenden Rechtsverfahren ist, in dem noch viele Schritte zurĂŒckzulegen sind." Gates widerspricht "mit aller Hochachtung" einer nicht explizit genannten Reihe der Tatsachenfeststellungen und Ă€uĂert die Hoffnung, das amerikanische Rechtssystem werde letztlich feststellen, "dass die Vorgehensweisen und Innovationen Microsofts fair und legal gewesen sind und Millionen von Kunden gewaltige VorzĂŒge gebracht haben."
Innerhalb von 20 Minuten nach der Veröffentlichung der Tatsachenfeststellungen sind am Freitag abend die Aktien von Microsoft noch von 91 auf 87 Dollar gefallen. Dadurch bĂŒĂte der Wert des Unternehmens 20 Milliarden Dollar ein und steht jetzt bei 447 Milliarden Dollar. Am Montag ist vermutlich mit weiteren Verlusten zu rechnen.
Gates geht in seiner Stellungnahme Ă€hnlich wie die Pressemitteilung [3] von Microsoft nicht auf einzelne Punkte der VorwĂŒrfe ein. Microsoft sei stets mit aller Macht, aber fair gegen Konkurrenten im Wettkampf vorgegangen. Die Computerindustrie sei die Branche in den USA, in der es am meisten Wettbewerb gebe und die am dynamischsten sei, wodurch die Konsumenten die "groĂen Gewinner" seien. Microsoft habe den Wettbewerb nicht behindert, sondern zusammen mit Tausenden anderer Firmen, die ihre Existenz dem Unternehmen verdanken, PCs billiger, besser und leichter zu bedienen gemacht. Dazu brauche man nur in das nĂ€chste ComputergeschĂ€ft gehen und sich umschauen: "Jeden Tag schafft unsere Industrie Innovationen und bietet den Verbrauchern wunderbare neue Möglichkeiten an - und die Preise waren niemals geringer." Auf den Vorwurf der Monopolstellung entgegnet Gates, dass "neue Unternehmen, FirmenzusammenschlĂŒsse und Allianzen stets fundamentale und dramatische VerĂ€nderungen im Markt" bewirken. Niemand habe eine sichere Position.
Den Erfolg von Microsoft fĂŒhrt Gates darauf zurĂŒck, dass man sich auf die Verbraucher ausgerichtet und Neuerungen geschaffen habe, die deren BedĂŒrfnissen entgegenkamen. Man habe ĂŒberdies einen hohen Standard gesetzt und orientiere sich an den "grundlegenden amerikanischen Werten": Innovation, IntegritĂ€t, Dienst am Verbraucher, Partnerschaft, QualitĂ€t und der Gemeinschaft, der man etwas zurĂŒckgibt. Gates will das Thema des Antitrustverfahrens in der Frage sehen, ob ein erfolgreiches Unternehmen seine Produkte weiterhin zugunsten der Verbraucher erneuern kann. Das genau aber habe man mit der Integration des Internet Explorer in das Betriebssystem gemacht.
In der PresseerklĂ€rung von Microsoft heiĂt es weniger vorsichtig: Die Tatsachenfeststellungen des Gerichts "spiegeln nicht die auĂerordentliche Konkurrenz und Innovation in der Softwarebranche und die Tatsache wieder, dass die Verbraucher ihre Entscheidungen auf der Grundlage der besten Produkte auf dem Markt treffen." Man werde den Prozess weiter fĂŒhren und dabei das "Prinzip der Innovation" verteidigen. Hervorgehoben wird auch, dass in Paragraph 408 der Tatsachenfestellung festgestellt worden sei, die kostenlose Distribution des Internet Explorer und die Integration des Browsers in das Betriebssystem habe die QualitĂ€t der Browser verbessert, deren Kosten gesenkt und deren Verbreitung vergröĂert, was den Verbrauchern zugute gekommen wĂ€re.
Zu den abschlieĂenden Tatsachenfeststellungen im Antitrustverfahren gegen Microsoft siehe auch den Artikel in Telepolis: Microsofts Argumente von Richter Jackson als "fadenscheinig" bezeichnet [4]. (fr [5])
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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.microsoft.com/presspass/trial/nov99/11-05billg.htm
[2] https://www.heise.de/news/Richter-Microsoft-agierte-als-Monopolist-23213.html
[3] http://www.microsoft.com/presspass/trial
[4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5461/1.html
[5] mailto:fr@heise.de
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