Microsoft wehrt sich gegen 900-Millionen-Euro-Strafe
Vor dem EU-Gericht Erster Instanz hat der Prozess um die Klage des Softwarekonzerns gegen das von der EU-Kommission verhängte Rekordbußgeld begonnen.
Der US-Softwarekonzern Microsoft [1] hat sich im Streit um ein Rekordbußgeld einen Schlagabtausch mit der EU-Kommission vor Gericht geliefert. Die Strafe [2] von 899 Millionen Euro wegen jahrelang zu hoher Lizenzgebühren sei unrechtmäßig und müsse annulliert werden, forderte der Anwalt von Microsoft am Dienstag in Luxemburg vor dem EU-Gericht Erster Instanz. Die Kommission erklärte, Täuschung sei damals Grundlage der Microsoft-Geschäfte gewesen. Deshalb hätten die Wettbewerbshüter einschreiten müssen. Das Urteil wird Ende 2011 oder 2012 erwartet.
Microsoft hatte im Juli 2009 gegen die von der EU-Behörde verhängte Strafe geklagt [3]. Die EU-Kommission hatte Microsoft im Februar 2008 wegen jahrelang zu hoher Lizenzgebühren für technische Informationen belangt. Es war das bis dahin höchste EU-Bußgeld aller Zeiten gegen ein einzelnes Unternehmen. Mit dem Verfahren will die EU Microsoft dazu zwingen, technische Einzelheiten für andere Hersteller offenzulegen, damit diese ihre Software an das Microsoft-Betriebssystem Windows anpassen können.
In seiner Klagebegründung [4] (PDF-Datei) hatte Microsoft unter anderem vorgebracht, die EU-Kommission habe ein Zwangsgeld gegen den Konzern verhängt, um ihn zu "angemessenen" Preisen zu zwingen; dabei habe sie zuvor aber nicht festgelegt, welche Preise "angemessen" seien. Microsoft sei auch nicht darüber informiert worden, wie es das Zwangsgeld vermeiden könne. Auch habe die EU-Kommission zur Lizenzierung von Geschäftsgeheimnissen Berichte von Patentsachverständigen nicht berücksichtigt. Das Zwangsgeld sei zudem unverhältnismäßig und auf falscher Basis berechnet. (anw [5])
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[1] http://www.microsoft.com
[2] https://www.heise.de/news/EU-Kommission-verhaengt-1-06-Milliarden-Euro-Geldbusse-gegen-Intel-Update-218689.html
[3] https://www.heise.de/news/Intel-legt-Einspruch-gegen-EU-Strafe-ein-7659.html
[4] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AC%3A2008%3A171%3A0041%3A0042%3ADE%3APDF
[5] mailto:anw@heise.de
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