Microsoft verbucht Erfolge vor Gericht
Die nĂ€chste Runde im Kartellprozess gegen Microsoft nĂ€hert sich langsam; derweil kann der Softwarekonzern bei Privatklagen wegen ĂŒberhöhter Windows-Preise Erfolge verbuchen.
Die nĂ€chste Runde im Kartellprozess gegen Microsoft nĂ€hert sich langsam: Das US-Justizministerium drĂ€ngt auf ein schnelles Ende [1] vor dem Supreme Court, wĂ€hrend Microsoft unbedingt vor dem eigentlich zustĂ€ndigen Berufungsgericht verhandeln [2] will. Derweil kann sich der Konzern aus Redmond in anderen juristischen Auseinandersetzungen, die in der Folge des Kartellprozesses auftauchten, bisher beruhigt zurĂŒcklehnen.
Ăber 130 Privatklagen wegen ĂŒberhöhter Preise fĂŒr Windows 95 und Windows 98 waren gegen Microsoft anhĂ€ngig. Bislang haben aber einige Gerichte [3], die die Verfahren abschlossen, zu Microsofts Gunsten entschieden. Nun haben, nach Bezirksgerichten in Hawaii, Iowa, Kentucky, Oregon und Nevada, auch die Richter in Rhode Island und Texas die Privatklagen gegen Microsoft verworfen. Bereits im Juni hatte der Software-Konzern vor einem Bezirksgericht in Maryland die Abweisung von insgesamt 62 Klagen beantragt [4].
In den Verfahren geht es den KlĂ€gern darum, dass Microsoft sein Monopol bei Betriebssystemen benutzt habe, um von Kunden ĂŒberhöhte Preise fĂŒr seine Software zu verlangen. Die Verfahren liefen alle vor den Gerichten auf, nachdem Richter Thomas Penfield Jackson in seinen Tatsachenbewertungen [5] wĂ€hrend des Kartellprozesses festgehalten hatte, Microsoft habe durch wettbewerbswidriges Verhalten den Kunden geschadet. Microsoft argumentierte dagegen mit Urteilen in anderen Prozessen, nach denen ein Hersteller nicht fĂŒr die Preise verantwortlich gemacht werden könne, die Verbraucher bei ZwischenhĂ€ndlern oder beim Kauf eines Computers mit Microsoft-Software bezahlt hĂ€tten. Zwar ging es bei den FĂ€llen, auf denen Microsoft seine Argumentation stĂŒtzt, um die Bauindustrie â die Gerichte sahen die Entscheidungen in diesen Verfahren allerdings bislang als relevant fĂŒr die Entscheidung ĂŒber die Privatklagen und folgten Microsofts Argumentation.
Allerdings hat die Abweisung der Privatklagen keinen Einfluss die Auseinandersetzung zwischen US-Justizministerium und Microsoft. Denn die Einstellung der Verfahren beruht allein auf juristischen Feinheiten, nach denen ein Hersteller nicht fĂŒr die Preise von ZwischenhĂ€ndlern verantwortlich ist; auĂerdem kann nach dem PrĂ€zedenzfall, auf den sich Microsoft bezieht, in den meisten US-Bundesstaaten ein einmaliges wettberbswidriges Verhalten nicht zu mehreren Klagen fĂŒhren. Mit der Abweisung der Privatklagen ist daher keine Entscheidung darĂŒber verbunden, ob Microsoft seine Monopolmacht tatsĂ€chlich dafĂŒr genutzt hat, die Software-Preise kĂŒnstlich hoch zu halten, wie Richter Jackson dies im Kartellprozess feststellte [6]. Immerhin kommt, neben der Vermeidung möglicher finanzieller EinbuĂen in Millionenhöhe, die Abweisung der Klagen dem öffentlichen Ansehen der Redmonder wĂ€hrend der weiteren Runden des Antitrust-Verfahrens zu Gute. (jk [7])
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[1] https://www.heise.de/news/Microsoft-Prozess-US-Regierung-draengt-auf-schnelles-Ende-27737.html
[2] https://www.heise.de/news/Microsoft-Prozess-Die-naechste-Runde-naht-33394.html
[3] https://www.heise.de/news/Weitere-Klage-wegen-ueberhoehter-Windows-Preise-abgewiesen-26160.html
[4] https://www.heise.de/news/Microsoft-beantragt-Abweisung-privater-Kartellrechtsklagen-25327.html
[5] https://www.heise.de/news/Richter-Microsoft-agierte-als-Monopolist-23213.html
[6] https://www.heise.de/news/Hintergrund-Das-Urteil-im-Microsoft-Prozess-24901.html
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