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Leistungsschutzrecht: Der BĂ€r ist noch nicht erlegt

Stefan Krempl

Google-Justiziar Arnd Haller hat die Verleger aufgerufen, den bekannt gewordenen Entwurf fĂŒr eine Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet schnellstmöglich zu beerdigen. Das Vorhaben trĂ€fe sonst "die Allgemeinheit".

Arnd Haller, Justiziar von Google Deutschland, hat die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aufgerufen, den vor Kurzem bekannt gewordenen Entwurf [1] fĂŒr eine Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet schnell zu beerdigen. Die Branche habe zwar nach der Hamburger ErklĂ€rung [2] ein Jahr an dem Papier gearbeitet, sagte der Rechtsexperte auf einem Urheberrechtssymposium [3] (PDF-Datei) der Medienanstalt Hamburg, des Hans-Bredows-Instituts und der Handelskammer der Hansestadt am Donnerstag. Das bisherige Resultat sei aber "unausgegoren" und wĂŒrde "erhebliche KollateralschĂ€den verursachen".

Google mĂŒsse "möglicherweise ein paar Millionen bezahlen", falls sich die Ideen der Verleger durchsetzten, meinte Haller. Dies sei aber nicht das wichtigste Argument gegen das Vorhaben. Vielmehr mĂŒsste dann "fĂŒr das Lesen und Abrufen von Informationen demnĂ€chst Geld bezahlt werden". Es gebe Millionen von gewerblich genutzten GerĂ€ten mit Online-Zugang, die vervielfĂ€ltigen könnten. Alle deren Anwender mĂŒssten kĂŒnftig fĂŒr "frei ins Internet eingestellte Inhalte bezahlen". Der BĂ€r, der mit der drohenden "Presseabgabe" auf Computer erlegt werden solle, sei nicht nur Google, sondern "die Allgemeinheit". Es gehe um die "Refinanzierung einer Branche, die glaubt, dass es ihr nicht besonders gut geht".

Christoph Keese, Cheflobbyist der Axel Springer AG, betonte dagegen, bei dem Entwurf handele es sich um eine Zusammenstellung von Positionen der Verleger und der Gewerkschaften ver.di sowie DJV. Bis zu der Ende Juni geplanten Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht soll ein Vorschlag der "gesamten Kreativwirtschaft" im Pressebereich vorliegen. Dabei sollten, anders als bei den Buchverlegern ĂŒblich, die Urheber dank des neuen Schutzes fĂŒr die Verwerter nicht gezwungen werden, ihre eigenen Rechte durch "Total-Buy-out"-VertrĂ€ge zu verĂ€ußern.

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht wollen die Verleger laut Keese gewerblichen Nutzern eine Lizenzvereinbarung anbieten. Falls diese angenommen wĂŒrde, dĂŒrften die Inhalte von Zeitungen und Magazinen im Netz weiter genutzt werden, sonst nicht. Als "Presseerzeugnis" definierte Keese eine unter einem Titel redaktionell betreute und periodisch veröffentlichte Sammlung von Werken, sodass darunter auch EintrĂ€ge grĂ¶ĂŸerer Blogs fallen könnten. AuszĂŒge aus Texten ("Snippets"), die Suchmaschinen anzeigen, mĂŒssten unterschiedlich behandelt werden, erklĂ€rte Keese. Sollte ein kompletter Vorspann ohne Einbettung in ein eigenes Werk dargeboten werden, wie dies etwa bei Google News meist der Fall sei, mĂŒsste dafĂŒr wahrscheinlich eine Abgabe bezahlt werden. Die Verwendung eines kleinen Teils aus einem Text wie in Ergebnislisten der normalen Suchfunktion fiele unter das Zitatrecht.

Das geforderte Schutzrecht ist nach Keeses Meinung unerlĂ€sslich, da die Verleger mit ihren eigentlichen journalistischen Kernangeboten im Netz derzeit so gut wie kein Geld verdienten. Wenn das so weitergehe, mĂŒsse man sich "Sorgen um den QualitĂ€tsjournalismus" machen. Haller meinte hingegen, die Verleger wĂŒrden sich mit ihrer gewĂŒnschten neuen rechtlichen EinschĂ€tzung von Angeboten wie Google News ins eigene Fleisch schneiden. Die Nachrichtensuchseite sei etwa fĂŒr 63 Prozent des Verkehrs bei Focus Online und bei der Konkurrenz vom Spiegel fĂŒr 45 Prozent der Zugriffe verantwortlich. "Wenn es ein Leistungsschutzrecht geben wĂŒrde, mĂŒssten wir darĂŒber nachdenken, ob wir den Traffic ĂŒberhaupt noch dort hinbringen wollen", erklĂ€rte Haller. Besser wĂ€re es, mit Journalisten und Bloggern zu diskutieren, wie man mit qualitativ hochwertigen Inhalten im Netz Geld verdienen könne, etwa durch eine bessere Auffindbarkeit von Bezahlinhalten.

Auch der Medienblogger und -journalist Stefan Niggemeier sah die Probleme der Verlage nicht mit einem fehlenden Schutzrecht zusammenhĂ€ngen. Derzeit wĂŒrden die Anforderungen der Leser im Internet zu wenig berĂŒcksichtigt, vor allem Online-Angebote mancher Regionalzeitungen seien schlecht. Niggemeier empfahl den Verlegern, sich Online-Communities mit Stammlesern aufzubauen, um sich nicht von Google abhĂ€ngig zu machen. Der Hamburger Rechtsexperte Till Kreutzer beklagte eine Doppelmoral mancher Medienkonzerne. Er erinnerte an mehrere Urteile, die just die Honorarbedingungen von Axel Springer fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt hĂ€tten, weil sie Journalisten "sĂ€mtliche Rechte" ohne Zahlung einer angemessen EntschĂ€digung abgenommen hĂ€tten. (anw [4])


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https://www.heise.de/-1015334

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Entwurf-fuer-neues-Leistungsschutzrecht-durchgesickert-995700.html
[2] http://www.heise.de/ct/meldung/Verlage-wehren-sich-gegen-Diebstahl-geistigen-Eigentums-im-Internet-179287.html
[3] http://www.ma-hsh.de/cms/upload/bilder/Veranstaltungen/Symposium_Einladung__final.pdf
[4] mailto:anw@heise.de