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Landgericht Frankfurt bestÀtigt Verbot von UberPOP

Volker Briegleb
Fahrdienstvermittler Uber

(Bild: dpa)

Schwere Schlappe fĂŒr das umstrittene US-Unternehmen: Das Landgericht Frankfurt hat Uber verboten, Personenfahrten an Fahrer ohne P-Schein zu vermitteln. UberPOP macht trotzdem erstmal weiter.

Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch den Mitfahrdienst UberPOP deutschlandweit verboten. In einer Grundsatzentscheidung hat das Gericht dem US-Unternehmen untersagt, Personenfahrten an Fahrer ohne entsprechende Genehmigung zu vermitteln. Das betrifft den Dienst UberPOP, der Fahrer mit privatem Auto an FahrgÀste vermittelt. Die Vermittlung von Limousinen mit lizenziertem Chauffeur (UberBLACK) und Taxis (UberTAXI) sind nicht betroffen.

Das Gericht bleibt damit bei seiner Linie, die schon in der vom Taxigewerbe im September 2014 erwirkten Einstweiligen VerfĂŒgung gegen UberPOP [1] zum Ausdruck kam. Das Landgericht hatte die VerfĂŒgung nach einem Einspruch von Uber wegen mangelnder EilbedĂŒrftigkeit aber wieder aufgehoben [2]. Der Streit musste damit auf dem normalen Weg durch die Instanzen entschieden werden.

Online-Mitfahrdienst Uber
Handy-Apps «Uber» und «Taxi Berlin»

Teilen statt Besitzen: Der Mitfahrdienst Uber gilt wie der Zimmervermittler AirBnB allen Protagonisten der Sharing Economy als erfolgreiches Vorbild. Doch ist der Dienst sehr umstritten, GeschÀftsmodelle wie die von Uber und Airbnb stellen Politik und Wirtschaft vor neue Herausforderungen.

Nach Auffassung des Gerichts verstĂ¶ĂŸt Ubers GeschĂ€ftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst, hieß es in er mĂŒndlichen Verhandlung. Die Entscheidung habe grundsĂ€tzliche Bedeutung, sagte ein Justizsprecher. Noch ist das Urteil nicht rechtskrĂ€ftig; Uber kann vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Geklagt hatte Taxi Deutschland [9], eine Genossenschaft verschiedener deutscher Taxizentralen. Deren Vorsitzender Dieter Schlenker freute sich ĂŒber das Urteil: "Wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt: Ubers GeschĂ€ftsmodell basiert auf Rechtsbruch. Es wĂ€re gut, wenn Uber auf eine nĂ€chste Instanz verzichtet und die Gerichte nicht unnötig beschĂ€ftigt."

Den Gefallen wird Uber den Taxizentralen wohl nicht tun. Es sei davon auszugehen, "dass wir Berufung gegen das Urteil einlegen werden", sagte Sprecher Fabien Nestmann am Mittwoch. Bis zur einer rechtskrĂ€ftigen Entscheidung will das Unternehmen auch erst einmal weitermachen mit UberPOP: "Da das nicht rechtskrĂ€ftige Urteil nur gegen Sicherheitsleistung von Taxi Deutschland vollstreckt werden kann, können wir unseren Dienst uberPOP in MĂŒnchen und Frankfurt zunĂ€chst in der gewohnten Form weiter anbieten", erklĂ€rte Nestmann. Taxi Deutschland mĂŒsste 400.000 Euro hinterlegen, um das Urteil vollstrecken zu lassen.

Auch in den GroßstĂ€dten Berlin und Hamburg [10] operiert Uber nach dem Einschreiten von Behörden und Gerichtsurteilen nur noch eingeschrĂ€nkt. In Berlin ist dabei auch die Limousinenvermittlung UberBLACK von einem Verbot betroffen. Bei UberPOP hatte das Unternehmen zuletzt die Preise auf Selbstkostenniveau gesenkt [11], um als legaler Mitfahrdienst durchzugehen – das Frankfurter Gericht hat das nicht ĂŒberzeugt.

Die Meldung, das Unternehmen habe seine Expansion in Deutschland gestoppt [12], hatte Uber umgehend dementiert. "FĂŒr uns ist klar: Wir werden Deutschland als Markt nicht aufgeben", bekrĂ€ftigte Nestmann am Mittwoch nach dem Frankfurter Urteil. "Wir werden an UberBlack festhalten und den Dienst weiter ausbauen. ZusĂ€tzlich arbeiten wir an einem alternativen Ridesharing‐Angebot, das wir speziell auf die Auslegung der Regularien hier in Deutschland durch die heutige Gerichtsentscheidung anpassen."

Unterdessen hat Uber auch in Frankreich weiter mit heftigem Widerstand zu kĂ€mpfen. Die Pariser Zentrale des US-Unternehmens sei am Dienstag von der Staatsanwaltschaft durchsucht worden, berichtet der Sender France Info. Die Durchsuchung war Teil der seit lĂ€ngerem andauernden Ermittlungen gegen Uber. In Frankreich ist das Angebot UperPop nicht zulĂ€ssig, deit Anfang des Jahres wurden dem Bericht zufolge 250 Fahrer in Frankreich mit Geldbußen belegt. (vbr [13])


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[1] https://www.heise.de/news/Mitfahr-Apps-Uber-bundesweit-untersagt-2305841.html
[2] https://www.heise.de/news/Mitfahr-Apps-Gericht-hebt-Einstweilige-Verfuegung-gegen-Uber-auf-2392212.html
[3] https://www.heise.de/blog/Uber-Kapitalismus-2429248.html
[4] https://www.heise.de/meinung/Kommentar-Der-Fortschritt-braucht-Uber-nicht-2309317.html
[5] https://www.heise.de/news/Regeln-im-Netz-Wer-kontrolliert-Uber-Airbnb-und-Co-2404402.html
[6] https://www.heise.de/news/Mobilitaet-im-Wandel-Uber-wird-sterben-2398916.html
[7] https://www.heise.de/news/Uber-will-Taxi-Minijobs-und-Gesetzreformen-2462100.html
[8] https://www.heise.de/news/Gerichte-bestaetigen-Uber-Verbot-in-Berlin-und-Hamburg-2404577.html
[9] https://www.heise.de/news/Taxi-Deutschland-geht-in-Berufung-Uber-handelt-rechtswidrig-2392300.html
[10] https://www.heise.de/news/Gerichte-bestaetigen-Uber-Verbot-in-Berlin-und-Hamburg-2404577.html
[11] https://www.heise.de/news/Uber-lenkt-ein-2415377.html
[12] https://www.heise.de/news/Mitfahr-Dienst-Uber-Expansion-in-Deutschland-geraet-ins-Stocken-2561476.html
[13] mailto:vbr@heise.de