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Kennzeichenerfassung durch die Polizei in Brandenburg beschÀftigt die Justiz

Sylvester Tremmel
Autobahn, Pkw-Maut

Ein Mitglied der Brandenburger Piratenpartei hat beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) beantragt, die Speicherung von Kennzeichen zu untersagen.

Die Piratenpartei geht gerichtlich gegen das Kfz-Kennzeichenscanning in Brandenburg vor. Im Mai war bekannt geworden, dass die Polizei in Brandenburg automatisierte Kennzeichenscanner auch in einem Modus betreibt, in dem sÀmtliche erfassten Kennzeichen gespeichert und nachtrÀglich abgerufen werden können. Marko Tittel, Mitglied der Brandenburger Piratenpartei, hat jetzt beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) beantragt, diese Praxis zu untersagen.

Den sogenannten Aufzeichnungsmodus des Systems, auf den sich der Antrag bezieht, schĂ€tzt die Partei als unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und rechtswidrig ein [1]. Die Brandenburger Polizei hĂ€lt ihr Vorgehen [2]dagegen fĂŒr zulĂ€ssig, sofern ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt. Die darĂŒber gespeicherten Daten sollen dann auch fĂŒr andere Fahndungen verwendet werden dĂŒrfen.

Automatisierte Kennzeichenerfassungssysteme, wie das von der Brandenburger Polizei verwendete KESY, bieten grundsĂ€tzlich zwei verschiedene Betriebsmodi: Zum einen können sĂ€mtliche erfassten Kennzeichen gespeichert und nachtrĂ€glich einem Abgleich mit Fahndungslisten unterzogen werden – der sogenannte Aufzeichnungsmodus. Zum anderen kann das System im Fahndungsmodus betrieben werden. Dann fĂŒhrt es unmittelbar nach der Erfassung eines Kennzeichens selbst einen Abgleich durch und verwirft Nicht-Treffer sofort.

Im Mai wurde öffentlich, dass die Brandenburger Polizei ihre Systeme im Aufzeichnungsmodus betreibt. Bekannt wurde das Vorgehen, weil die Polizei einen Fahndungserfolg mittels auf Vorrat gespeicherter Kennzeichen meldete [3]. Seitdem ist das Vorgehen in der Diskussion und wird zunehmend zum Politikum [4].

GrundsĂ€tzlich ist seit LĂ€ngerem strittig, wie automatisierte Kennzeichenerfassungssysteme betrieben werden mĂŒssen, damit sie mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sind. Fraglich ist dabei nicht nur ob und wie Kennzeichen gespeichert werden dĂŒrfen. Auch wenn das System erkannte Kennzeichen direkt mit einer Fahndungsliste vergleicht und bei Nicht-Übereinstimmung verwirft, ist umstritten, wie anlassbezogen der Einsatz sein muss. So wurde ein derartiges Vorgehen in Bayern vom Bundesverfassungsgericht fĂŒr unzulĂ€ssig befunden [5], weil die dortigen Vorschriften den Einsatz nicht ausreichend eingeschrĂ€nkt hatten. Das Gericht bemĂ€ngelte außerdem auch unzureichende Dokumentationspflichten.

Neben Brandenburg und Bayern nutzen auch Hessen und Baden-WĂŒrttemberg automatisierte Kennzeichenerfassungssysteme. Auch dort sind sie umstritten und verschiedene Privatpersonen und Organisationen gehen gerichtlich gegen den Einsatz der Systeme vor. Außerdem versucht die Piratenpartei bundesweit sĂ€mtliche Einsatzorte zu protokollieren [6]. (syt [7])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-4445598

Links in diesem Artikel:
[1] http://pm.piratenpartei.de/m/7326036/0-cb057f8b4e0fbd7f0a937b1ad0643e7f
[2] https://www.heise.de/news/Kfz-Kennzeichen-Scanning-Bayern-und-Brandenburg-speichern-Fahrer-auf-Vorrat-4420441.html
[3] https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.786693.php
[4] https://www.pnn.de/brandenburg/streit-um-kennzeichen-speicherung-in-brandenburg-kritiker-geht-gegen-versetzung-vor/24435748.html
[5] https://www.heise.de/news/Kfz-Kennzeichen-Scanning-teilweise-verfassungswidrig-4297821.html
[6] https://www.piratenpartei.de/kfzscan/
[7] mailto:syt@ct.de