Keine Einigung auf EU-Datenschutzreform im EU-Rat
Die Justiz- und Innenminister der Mitgliedsstaaten konnten sich erneut nicht darauf verstĂ€ndigen, welche Behörde fĂŒr grenzĂŒberscheitende Datenschutzfragen zustĂ€ndig sein soll. Das gesamte Vorhaben dĂŒrfte sich so deutlich verzögern.
Die Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten konnten sich bei ihrem Treffen am Freitag in BrĂŒssel erneut nicht auf die KlĂ€rung verbliebener Streitfragen rund um die geplante Datenschutzreform [1] verstĂ€ndigen. Zentraler Stolperstein war erneut der Punkt, welche Behörde fĂŒr grenzĂŒberscheitende Datenschutzfragen zustĂ€ndig sein soll. GrundsĂ€tzlich sind sich die Regierungsvertreter einig [2], dass möglichst eine zentrale Anlaufstelle fĂŒr BĂŒrger bei Beschwerden rund um die PrivatsphĂ€re zu schaffen ist. In Details gehen die Ansichten aber nach wie vor weit auseinander.
Der litauische Justizminister Juozas Bertanotis hörte sich in einer nach der Sitzung verbreiteten ErklĂ€rung [3] leicht verzweifelt an. Die angestrebte Reform sei eine Angelegenheit höchster PrioritĂ€t der zum Jahresende auslaufenden RatsprĂ€sidentschaft seines Landes gewesen, beteuerte der Politiker: "Wir haben alles in unserer Macht Stehende getan, um Fortschritt zu erzielen." Letztlich sei aber ein "starkes Abkommen" einem "schnellen" vorzuziehen. Der EU-Rat mĂŒsse daher unter der kommenden griechischen PrĂ€sidentschaft weiter daran arbeiten, "eine angemessene Balance zwischen Unternehmensinteressen und den Grundrechten der BĂŒrger sicherzustellen".
Die Verzögerungen im Ministergremium dĂŒrften dazu fĂŒhren, dass der ambitionierte Zeitplan fĂŒr die gesamte Initiative nicht mehr zu halten ist. Es werde "sehr, sehr schwierig", das Projekt noch vor der Europawahl im Mai zu verabschieden, hatte InnenstaatssekretĂ€r Ole Schröder schon im Vorfeld der Tagung erklĂ€rt. Der CDU-Politiker vertrat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der es zu der entscheidenden Sitzung nicht nach BrĂŒssel schaffte. Insgesamt steht die Zukunft der Reform damit in den Sternen, da die Arbeit daran im Laufe der Neukonstituierung des Parlaments nicht nahtlos fortgesetzt werden kann.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich im Sommer zwar im Licht der NSA-AffĂ€re noch dafĂŒr ausgesprochen [4], die neue Datenschutz-Grundverordnung rasch voranzutreiben. Berichten zufolge versucht das federfĂŒhrende Bundesinnenministerium aber [5], das Vorhaben aufzuweichen und auszubremsen. Schröder unterstrich nun, dass dadurch letztlich das gesamte deutsche, auf 300 Gesetze verteilte Datenschutzrecht durch 100 direkt geltende Artikel ersetzt werden sollte. Eine grĂŒndliche PrĂŒfung der einzelnen Passagen sei daher unerlĂ€sslich.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding sprach nach dem Treffen von einem "enttĂ€uschenden Tag fĂŒr den Datenschutz". Seit Wochen habe der Rat nur "RĂŒckschritte" gemacht und sei nun offenbar "verfrĂŒht in einen tiefen Winterschlaf gefallen". Nach auĂen hat die Luxemburgerin die Hoffnung noch nicht ganz aufgeben, dass die griechische Regierung Anfang 2014 das Ruder herumreiĂen kann. In ihrem Umfeld geht man aber nicht mehr von einem Beschluss der neuen Regeln im FrĂŒhjahr aus.
Dem VerhandlungsfĂŒhrer im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, erscheint [6] eine Verabschiedung des Pakets vor Mai nun ebenfalls immer unwahrscheinlicher. Der GrĂŒne wirft dem Rat und vor allem der Bundesregierung eine Blockade des Verfahrens vor. Die Abgeordneten hatten ihre Linie [7] im Oktober abgesteckt.
Die Auseinandersetzung im Rat hat sich daran aufgehĂ€ngt, dass fĂŒr ein Unternehmen primĂ€r die Aufsichtsbehörde jenes Landes zustĂ€ndig sein soll, wo es seine Hauptniederlassung hat. Ăber Beschwerden aus einem Mitgliedsstaat etwa gegen Facebook oder Microsoft wĂŒrde so weiterhin in erster Linie der irische Datenschutzbeauftragte entscheiden.
Der juristische Dienst des Rates hatte nun verschiedene alternative AnsĂ€tze ins Spiel gebracht, um eine gröĂere BĂŒrgernĂ€he zu schaffen und ein zu komplexes Verfahren zu verhindern. Er schlug etwa vor, dass die eigentlich zustĂ€ndige Kontrollinstanz in transnationalen Verfahren nur bestimmte Befugnisse erhĂ€lt. Andere Befugnisse sollten dem noch zu grĂŒndenden EuropĂ€ischen Datenschutzausschuss ĂŒbertragen werden, in dem nationale Aufsichtsbehörden und der EU-Datenschutzbeauftragte mitentscheiden könnten. Dieser Ansatz ĂŒberzeugte die Minister aber noch nicht. (ea [8])
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[1] https://www.heise.de/news/EU-Vorstoss-zum-Datenschutz-macht-nicht-alle-gluecklich-1983679.html
[2] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Rat-kritisiert-Plaene-fuer-zentrale-Anlaufstelle-in-der-Datenschutz-Grundverordnung-1973659.html
[3] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/139938.pdf
[4] https://www.heise.de/news/Merkel-will-internationales-Datenschutzabkommen-1917170.html
[5] https://www.heise.de/news/Bericht-Deutschland-bremst-beim-europaeischen-Datenschutz-2058375.html
[6] http://www.tagesschau.de/ausland/eu-datenschutz108.html
[7] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-gibt-gruenes-Licht-fuer-Datenschutzreform-1983124.html
[8] mailto:ea@ct.de
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