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Kazaa kann in den USA verklagt werden

Urs Mansmann

Ein kalifornischer Richter hat entschieden, dass eine Klage gegen die File-Tauschbörse Kazaa in den USA zulÀssig ist.

Nur rund einen Monat benötigte ein kalifornisches Gericht, um die Entscheidung ĂŒber die Klage [1] gegen die Tauschbörse Kazaa [2] zu verkĂŒnden: Da Kazaa-Clients von Millionen Kaliforniern heruntergeladen und benutzt worden seien, könne die Mutterfirma Sharman Networks vor einem US-Gericht verklagt werden. Sharman Networks ist auf der Pazifik-Insel Vanuatu registriert und unterhĂ€lt ihren Hauptsitz in Australien.

Die Motion Picture Association of America und die Recording Industry Association of America begrĂŒĂŸten die Entscheiung in einer gemeinsamen ErklĂ€rung. Sharman Networks hat das Urteil bislang noch nicht kommentiert. (uma [3])


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[1] https://www.heise.de/news/Entscheidung-ueber-Klage-gegen-Musiktauschboersen-vertagt-71315.html
[2] http://www.kazaa.com/us/index.php
[3] mailto:uma@ct.de