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Karlsruher Verfassungsgespräch: Tausche Oktoberfest gegen Corona-App

Stefan Krempl
Karlsruher Verfassungsgespräch: Tausche Oktoberfest gegen Corona-App

(Bild: Elizaveta Galitckaia / Shutterstock.com)

Großveranstaltungen kann sich der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) eher wieder vorstellen, wenn Viele digitales Kontakt-Tracing machen.

Einen Zwang, die von der Bundesregierung geplante Corona-Warn-App zu installieren, kann sich Baden-Württembergs Vize-Regierungschef Thomas Strobl nicht vorstellen. "Wir sind nicht in Indien und auch nicht in China", betonte der CDU-Politiker am Freitag kurz vor dem 71. Geburtstag des Grundgesetzes beim 20. Karlsruher Verfassungsgespräch im Bundesverfassungsgericht. "Ich sehe einen großen Konsens, dass das freiwillig geschehen soll." Diesen Weg werde die Politik nun zumindest einmal probieren. Es könnten "sehr viele bereit sein", auf diese Weise "sich selber und andere zu schützen".

Den Appell seines Parteikollegen Axel Voss, Nutzer einer Mobilanwendung zum Verfolgen von Corona-Infektionsfällen schneller wieder ins Freibad oder Restaurant zu lassen [1], kommentierte der baden-württembergische Innenminister nicht. Gerade bei Großveranstaltungen mit über 50 Personen seien Infektionsketten aber bisher nicht rückverfolgbar, sagte er. Beim breiten Einsatz einer App wäre es daher eher denkbar, solche Events wieder durchzuführen.

Auch bei einem solchen "um die Ecke gedachten Zwang [2]" nach dem Motto "Tausche Oktoberfest gegen App" müsse die Gesellschaft vorsichtig sein, warnte [3] die Kaiserslauterner Informatikerin Katharina Zweig. Prinzipiell erhoffe sie sich von einem breiten Einsatz einer solchen dezentralen Anwendung bessere Modulierungsparameter, um die Virusausbreitung zu simulieren. Da müsse man auch gar nicht binär Alternativen abwägen wie "Datenschutz versus Leben retten" oder nach Standortdaten rufen.

Der Freiburger Staatsrechtler Jens-Peter Schneider bedauerte indes, dass sich die Bundesregierung nach Protesten doch für eine dezentrale Lösung entschied [4], bei der Identifikatoren via Bluetooth über die Smartphones der Anwender ausgetauscht werden. Dieser Ansatz decke nur das "individuelle Informationsbedürfnis", während "wir nichts lernen werden über die epidemiologische Entwicklung". Ein breiter Informationsfluss zu den Gesundheitsämtern wäre wichtig gewesen. Dabei habe selbst der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) klargemacht [5], dass auch "etwas anderes ginge".

Die Warn-App könne ein "niedrigschwelligerer Eingriff" und "ein Baustein im Kampf gegen die Pandemie" sein, wenn sie richtig gemacht werde, meinte der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz. "Wenn das Vertrauen da ist, würden das viele Leute machen." Ohne diesen wesentlichen Akzeptanzfaktor hätten bereits andere IT-Großprojekte wie De-Mail, der elektronische Personalausweis oder der Einkommensnachweis Elena nicht funktioniert.

"Vertrauen kann auch dadurch zerstört werden, dass man etwas Gutes schlechtredet", erwiderte Schneider. Er gehe aber auch davon aus, dass viele Bürger spätestens dann bereit seien, die App einzusetzen, "wenn die nächste Welle rollt". Auch ein "Vorrang bei der Testung" brächte sonst bestimmt viele dazu zu sagen: "Das ist für mich wichtig."

"Wir brauchen Freiwilligkeit", unterstrich von Notz dagegen. Es müsse quasi "zum guten Ton" gehören, dass man da mitmacht, "wenn die Anonymisierbarkeit da ist". Am besten wäre es, diese Aspekte in einem Gesetz zu verankern [6] und nicht nur in den Nutzungsbedingungen. Er wolle den Start der App aber nicht daran festmachen, um ihn nicht zu zerreden. Juristen vom "Forum Privatheit" betonten dagegen gerade noch einmal [7], dass es ohne gesetzliche Basis nicht gehe.

Antonio Guillem / shutterstock.com

(Bild: Antonio Guillem / shutterstock.com)

Breite Einsatzgebiete für maschinelles Lernen und die damit einhergehende Mustererkennung sieht Zweig noch nicht gegeben: "Wir haben nicht so viele Datenpunkte für frühere Pandemien, da kann die Künstliche Intelligenz nichts lernen." Statistische Muster, wonach das Virus Ältere "ab 80 plus" besonders hart treffe und zu 75 Prozent Männer an Covid-19 erkrankten, verstehe der Mensch selbst schnell. Warum es aber etwa auch 35-Jährige hart treffe, genau dazu gebe es inzwischen viele Daten, die sich mithilfe von "Data Science" gut auswerten ließen. Es gelte also auch hier, Muster zu finden, auf deren Basis der Mensch dann entscheiden könne.

"Bis wir unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz schwierige Abwägungsentscheidungen treffen", werde es noch lange dauern, erklärte Strobl. Das Ausbalancieren von Grundrechten werde letztlich weiter "in den Köpfen der Verfassungsrichter stattfinden müssen". Der Schutz des Lebens sei prominent im Grundgesetz geregelt, aber nicht absolut: "In Baden-Württemberg stirbt jeden Tag ein Mensch im Straßenverkehr durch Unfall", verdeutlichte der Christdemokrat. "Das könnten wir sehr schnell beenden, indem wir Autofahren gar nicht mehr zulassen oder überall Tempo 30 verordnen." Darüber werde aber nicht einmal richtig debattiert.

Helfen können smarte Maschinen laut Strobl aber während der Pandemie. Die Verwaltung im "Ländle" habe etwa einen Chatbot installiert, der häufig gestellte Fragen zu Corona wie den Zeitpunkt des Greifens beschlossener Lockerungsmaßnahmen beantworten könne. An einem Tag habe das System bereits 7000 Anfragen bewältigt, was in persönlichen Gesprächen kaum zu stemmen gewesen wäre.

Über die Frage, ob es verfassungskonform sei, dass der Bundestag mit einer der jüngsten Reformen des Infektionsschutzgesetzes [8] die Exekutive ermächtigt habe, mit Verordnungen "bestimmte Dinge zu tun", werden sich laut dem Minister Rechtswissenschaftler noch die Köpfe zerbrechen: "So weitgehende Grundrechtseinschränkungen hatten wir in den letzten 70 Jahren nicht", was sicher auch in Karlsruhe Thema sein werde. Von Notz hält es für sinnvoll, einen Corona-Untersuchungsausschuss oder eine Enquete-Kommission einzusetzen. Darüber könne auch geklärt werden, ob Deutschland auf Pandemien richtig vorbereitet sei.

Im Bereich der digitalen Verwaltung sei in den letzten zehn Jahren viel versäumt worden, monierte der Grüne. So müsse der Bürger oft immer noch "zum Amt dackeln". Die Krise sei hier auch eine Chance, befand Strobl. Immer mehr Teilnehmer an Videokonferenzen stellten fest, viele Reisen könne man sich sparen, denn "so arg ruckelt's ja gar nicht". Allein das Innenressort sei "von 3000 auf 11.000 Homeoffice-Plätze" hochgerüstet geworden. Zumindest werde er als auch für die Digitalisierung zuständiger Minister "nicht mehr darum kämpfen müssen, dass schnelles Internet auch am letzten Schwarzwaldhof" nötig sei. Die Informatikprofessorin Zweig konstatierte: "Wir brauchen die Sommerpause dringend, um digitale Infrastruktur ins ganze Land zu bringen und an Schulen Plattformen aufzubauen."

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(bme [10])


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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Voss-Mit-Corona-App-schneller-wieder-reisen-ins-Restaurant-und-ins-Freibad-4717913.html
[2] https://www.heise.de/news/Corona-Tracing-Apps-Freiwilligkeit-bedeutet-nicht-Freiwilligkeit-4713114.html
[3] https://www.phoenix.de/karlsruher-verfassungsgespraeche-a-1649845.html
[4] https://www.heise.de/news/Dezentrale-Loesung-Bundesregierung-sattelt-bei-Corona-Tracing-App-radikal-um-4709964.html
[5] https://www.heise.de/news/EU-Datenschuetzer-Richtlinien-fuer-datengestuetzte-Pandemie-Bekaempfung-4707948.html
[6] https://www.heise.de/news/Opposition-und-Buergerrechtler-fordern-Gesetz-fuer-Corona-App-4716653.html
[7] https://corona.forum-privatheit.de/2020/05/20/notwendige-datenschutzgesetzliche-regelungen-zur-einfuehrung-der-tracing-app/
[8] https://www.heise.de/news/Corona-Krise-Bundestag-erweitert-Infektionsschutzgesetz-4690646.html
[9] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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