Karlsruhe zieht Black-Box-Voting den Stecker
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Einsatz von Nedap-GerĂ€ten bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war, hat zu ersten Konsequenzen gefĂŒhrt. Beendet ist die Wahlcomputer-Diskussion mit dem Urteil aber lĂ€ngst nicht.
Die heutige Entscheidung [1] des Bundesverfassungsgerichts [2], wonach der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war, hat zu ersten Konsequenzen gefĂŒhrt. Der Landeswahlleiter von Sachsen-Anhalt, Klaus Klang, erklĂ€rte am heutigen Dienstagmittag, er werde alle Wahlleiter anweisen, "dass Wahlcomputer bis auf weiteres nicht eingesetzt werden dĂŒrfen". Sachsen-Anhalt ist eines von fĂŒnf BundeslĂ€ndern, in denen die von den Verfassungsrichtern beanstandeten Wahlmaschinen des Herstellers Nedap [3] genutzt wurden. Geplant war ursprĂŒnglich, dass die rund 80 angeschafften Maschinen auch bei BĂŒrgermeister-Direktwahlen in diesem FrĂŒhjahr und bei der anstehenden Europa- und der Kommunalwahl am 7. Juni zum Einsatz kommen sollen.
Von Klangs Entscheidung, bei den nĂ€chsten Direktwahlen auf Computer zu verzichten, ist unter anderem die Stadt Zeitz betroffen, in der am 15. MĂ€rz ein neuer OberbĂŒrgermeister gewĂ€hlt wird. "Wir werden sehen, ob die WahlgerĂ€te-Verordnungen angepasst werden können oder ob es grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig ist, die Wahlcomputer einzusetzen. Dann wĂŒrden wir die Verordnungen aufheben", erklĂ€rte der Landeswahlleiter. Da die WahlgerĂ€te-Verordnungen der LĂ€nder in der Regel an die BundeswahlgerĂ€teverordnung angepasst sind, dĂŒrfte Klang allerdings kaum Entscheidungsspielraum haben. Denn das Verfassungsgericht bescheinigte der BundeswahlgerĂ€teverordnung heute Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz [4], da sie "keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Ăffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt".
Zwar sei der Einsatz von WahlgerĂ€ten, die Stimmen der WĂ€hler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, durchaus möglich, verdeutlichten die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts â aber eben nicht der Einsatz von GerĂ€ten, bei denen WĂ€hler die abgegebenen Stimmen und die AuszĂ€hlung nicht kontrollieren können, so wie es bei den Nedap-GerĂ€ten der Fall ist. Und eine BundeswahlgerĂ€teverordnung, die dennoch solche GerĂ€te zulĂ€sst, verstöĂt gegen den Grundsatz, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher ĂberprĂŒfbarkeit unterliegen mĂŒssen.
Als mögliche Alternativen nannte der Senatsvorsitzende bei der UrteilsverkĂŒndung etwa eine parallele und unabhĂ€ngige Erfassung und ZĂ€hlung der Stimmen durch einen Papierbeleg, Stimmzettel-Scanner oder den digitalen Wahlstift â letzterem rĂ€umt etwa der Hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel die gröĂten Chancen ein. Allerdings ist auch dieses System, bei dem das Kreuz auf dem Wahlzettel ĂŒber eine im Stift integrierte Minikamera registriert und ausgewertet wird, höchst umstritten. So musste etwa Hamburg seine PlĂ€ne stoppen [5], digitale Wahlstifte bei der letzten BĂŒrgerschaftswahl einzusetzen, nachdem Experten das System zuvor "fĂŒr noch nicht einsatzreif" befunden hatten.
Der rheinland-pfĂ€lzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) begrĂŒĂte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Einsatz bisher verwendeter Wahlcomputer zu stoppen. "Der Bund, aber auch wir mĂŒssen die betroffenen Rechtsvorschriften grĂŒndlich ĂŒberarbeiten. Ferner mĂŒssen bestehende Zulassungen ĂŒberprĂŒft und gegebenenfalls aufgehoben werden." Bruch begrĂŒĂe aber auch, dass elektronische WahlgerĂ€te grundsĂ€tzlich nach wie vor eingesetzt werden könnten, "wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlĂ€ssigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist", heiĂt es in einer Mitteilung. Und genau das dĂŒrfte die Diskussion um Wahlmaschinen jetzt erst richtig anheizen: Zwar haben die Karlsruher Richter nun deutlich höhere MaĂstĂ€be angelegt, aber aus der Welt geschafft sind computergestĂŒtzte und damit fĂŒr den BĂŒrger möglicherweise nicht "zuverlĂ€ssig und ohne besondere Sachkenntnis" ĂŒberprĂŒfbare Prozesse "bei Wahlhandlungen und bei der Ergebnisermittlung" damit lĂ€ngst nicht. (pmz [6])
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[2] http://www.bverfg.de
[3] https://www.heise.de/news/Niederlande-Aus-fuer-Nedap-Wahlcomputer-180387.html
[4] http://www.bverfg.de/entscheidungen/cs20090303_2bvc000307.html
[5] https://www.heise.de/news/Aus-fuer-den-digitalen-Wahlstift-196394.html
[6] mailto:pmz@ct.de
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