Justiz schÀrft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet
Abo-Abzocke im Internet ist seit langem ein MillionengeschĂ€ft. Die TĂ€ter können mit wenigen Tricks darauf hoffen, ohne Strafe einfach weitermachen zu können. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmĂ€Ăigen Betrug eingestuft.
Im Kampf gegen Abo-Fallen im Internet hat das Oberlandesgericht Frankfurt [1] den Druck auf die Verursacher verstĂ€rkt. Angebote mit versteckten Preishinweisen seien als gewerbsmĂ€Ăiger Betrug einzustufen, hat das Gericht in einem Beschluss (Az.: 1 Ws 29/09) entschieden. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten. Bislang haben die Anklagebehörden hĂ€ufig Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten die Preisangabe zu finden war. Das Gericht bestĂ€tigte am Dienstag eine Mitteilung [2] der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS.
Im konkreten Fall sollen zwei Beschuldigte den Besuchern ihrer Webseiten kostenpflichtige Abonnements zum Beispiel von Routenplanern, Gedichten oder GruĂkarten untergejubelt haben. FĂŒr drei bis sechs Monate Nutzung stellten sie laut Gericht in hunderten FĂ€llen bis zu 69,95 Euro in Rechnung. Wenn die Nutzer nicht zahlten, wurden Mahnungen und rechtsanwaltliche Drohbriefe verschickt.
Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten â ein Mann und eine Frau â ĂŒber Jahre in schneller Folge Firmen nach britischem Recht gegrĂŒndet und aus verschiedenen hessischen StĂ€dten immer wieder Ă€hnliche irrefĂŒhrende Seiten ins Netz gestellt. FĂŒr die Anklage seien die FĂ€lle von 1000 Opfern gebĂŒndelt worden, die aber meist nicht bezahlt hĂ€tten, sagte OberstaatsanwĂ€ltin Doris Möller-Scheu. Oft wurden die versteckten Abos mit einem Gewinnspiel verknĂŒpft, fĂŒr die zahlreiche persönliche Angaben abgefragt wurden. Die Zahlungsverpflichtungen waren zum Teil in den hinteren Paragrafen der Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen genannt. Der mutmaĂliche HaupttĂ€ter arbeite derzeit aus dem hessischen Rodgau und stets mit einer festen Gruppe von AbmahnanwĂ€lten zusammen, berichtete die AnklĂ€gerin.
Das Oberlandesgericht hat den konkreten Fall zwar im Detail bewertet, aber kein Urteil gegen die Beschuldigten gefÀllt. Es hat lediglich der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt, aufgegeben, die zuvor abgelehnten Anklagen zu verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt.
Der 1. Strafsenat des OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmĂ€Ăigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. "Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen", erklĂ€rte FPS-Anwalt Hauke Hansen. Damit komme auch Schwung in den Kampf der VerbraucherschĂŒtzer gegen Abofallen-Betreiber, die hĂ€ufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt worden seien. "Die VerbraucherschĂŒtzer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annĂ€hernd behoben werden konnte. Das dĂŒrfte sich nun radikal Ă€ndern", meinte der Jurist.
Der Anwalt Ă€uĂerte sich skeptisch ĂŒber die vom Bundesjustizministerium [3] vorgeschlagene Button-Lösung [4], bei der Verbraucher auf die Kosten ausdrĂŒcklich hingewiesen werden und dies bestĂ€tigen mĂŒssten. Die strafrechtliche Verfolgung der TĂ€ter sei die einzig wirksame Waffe gegen die Internet-BetrĂŒger. (jk [5])
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[1] http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/
[2] http://www.fps-law.de/aktuelles/mitteilung/article/47/rechtsprechu-3.html
[3] http://www.bmj.de/abofallen
[4] https://www.heise.de/news/Justizministerin-stellt-Gesetzentwurf-gegen-Internet-Abzocke-vor-1127545.html
[5] mailto:jk@heise.de
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