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Internetrechtler: Vorratsdatenspeicherung dient dem Schutz der MenschenwĂŒrde

Stefan Krempl

Dirk Heckmann hat die Protokollierung der Nutzerspuren aus humanitÀren Aspekten verteidigt, forderte zugleich aber eine stÀrkere Selbstbegrenzung auch des Staates beim Datensammeln. Heckmanns Thesen blieben aber nicht unwidersprochen.

Der Passauer Rechtsprofessor Dirk Heckmann hat die umstrittene gesetzliche Verpflichtung [1] von Providern zur Protokollierung von Nutzerspuren und andere staatliche Formen der InternetĂŒberwachung unter humanitĂ€ren Gesichtspunkten verteidigt. "Die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung dienen auch dem Schutz des Menschen, der PrivatsphĂ€re", sagte der Staats-, Sicherheits- und Internetrechtler aus Bayern am gestrigen Montagabend. Zur BegrĂŒndung seiner These verwies Heckmann, der auf dem Wissenschaftsforum "Vertraue niemand" der Wochenzeitung Die Zeit [2] in Berlin sprach, auf ein jĂŒngst veröffentlichtes Urteil [3] des EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte. Dieses kritisiert die finnische Regierung in einem Fall mit kinderpornographischen Hintergrund, dass sie nicht schon 1999 ein Rahmenwerk zur Aufdeckung der Nutzer hinter einer IP-Adresse in Kraft gesetzt habe.

"Die Vorratsdatenspeicherung als europĂ€ische Vorgabe ist ein Instrument, das dem Menschenrechtsschutz dient", folgerte das Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Beschluss. Die Datensammlung mĂŒsse aber rechtsstaatlich eingeschrĂ€nkt werden. In diesem Sinne plĂ€dierte Heckmann fĂŒr eine Selbstbegrenzung aller Akteure einschließlich des Staates, "um Vertrauen zurĂŒck zu gewinnen". So dĂŒrfe es etwa nicht sein, dass etwa auch Informationen von Meldebehörden im Netz kursieren [4]. Bei der umstrittenen Novelle [5] des Gesetzes fĂŒr das Bundeskriminalamt (BKA) sieht der Jurist zudem die Gelegenheit fĂŒr den Staat, sich selbst "ein StĂŒck zurĂŒckzunehmen" und das Zeugnisverweigerungsrecht etwa auch von Ärzten oder AnwĂ€lten zu stĂ€rken. Den BĂŒrgern empfahl Heckmann, bei sozialen Netzwerken nicht "Hunderte Bekanntschaften" zu pflegen. An die Wirtschaft appellierte er, "nicht alles, was nach Profit klingt, auszunutzen". Ein besseres GeschĂ€ftsmodell könnte es sein, VertrauensrĂ€ume zu schaffen.

In diesem Sinne bezeichnete Heckmann die Entscheidung [6] des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen als "Ă€hnlich epochal wie das VolkszĂ€hlungsurteil", das Mitte Dezember 25 Jahre alt wird. Es habe sich sehr schnell in der niederen Rechtssprechung durchgesetzt, in der auf Basis des abgesteckten Grundrechts auf Vertraulichkeit und IntegritĂ€t von IT-Systemen nun das "Leitbild des besonders schutzbedĂŒrftigen Nutzers" gepflegt werde. Der Computer und das Internet wĂŒrden damit aber auch nicht zum "Refugium, in das ich mich komplett zurĂŒckziehen kann", meinte der Rechtsexperte, der das nordrhein-westfĂ€lische Gesetz zum verdeckten Zugriff auf Festplatten in Karlsruhe zu verteidigen versucht hatte [7]. Schon aufgrund der "normalen GefĂ€hrdungspotenziale" des Internet mĂŒsse sich der BĂŒrger bewusst sein, dass er sein Tagebuch eben doch nicht online fĂŒhren sollte.

Heckmanns Thesen blieben nicht unwidersprochen. Das Bundesverfassungsgericht habe ĂŒberlegt, wo die neuen GefĂ€hrdungen herkommen, und in Folge Computersysteme insgesamt fĂŒr schĂŒtzenswert erklĂ€rt, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Der Staat dĂŒrfe demnach nur "in sehr begrenzten EinzelfĂ€llen eingreifen". Festplatten dĂŒrften daher bei einer Beschlagnahme auch nicht genauso behandelt werden "wie eine Kaffeemaschine".

Prinzipiell wollte Schaar nicht ausschließen, dass die auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten auch zum Menschenrechtsschutz eingesetzt werden könnten. Trotzdem sei es nicht der richtige Weg, dass der Staat es der Wirtschaft noch vorgebe, zu den von ihr freiwillig schon gesammelten "irrsinnigen Mengen" an Daten noch mehr hinzuzufĂŒgen. Dies sei unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und erhöhe nur die Missbrauchsgefahr, vor welcher der Staat die Nutzer im Internet letztlich "nicht wirksam schĂŒtzen kann". Das Mindeste sei es, im Rahmen der umkĂ€mpften Reform [8] des Datenschutzrechts zumindest das Grundprinzip zu stĂ€rken, wonach die Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten an Drittfirmen die Einwilligung des Betroffenen benötige. Zudem solle der Staat den BĂŒrgern auch in virtuellen Welten "AnonymitĂ€t gönnen".

Lars Reppesgaard, Autor des Buchs "Das Google Imperium", unterstellte dem Gesetzgeber, sich seit langem abzeichnende Trends zur Datenjagd im Internet verschlafen zu haben. Schon seit Jahren werde eine "Flut" persönlicher Informationen ĂŒber Online-Systeme und Kundenkarten von der Wirtschaft gesammelt, es sei eine laut tickende Zeitbombe entstanden. Erst jetzt angesichts Millionen im Netz flottierender Verbraucherdaten nebst Kontoinformationen zu reagieren, "ist etwas spĂ€t". Der Staat hĂ€tte schon frĂŒher die Rechte des Einzelnen gegenĂŒber der "furchtbar neugierigen Werbewirtschaft" stĂ€rken mĂŒssen. Die FreizĂŒgigkeit der Nutzer mit ihren Daten im Netz sei auch dadurch entstanden, dass Datenschutz in vielen politischen Diskursen als "Unsinn" dargestellt worden sei.

Bundesinnenminister Wolfgang SchĂ€uble hielt dagegen, dass in der aktuellen Debatte ĂŒber Datenschutz und Überwachung "soviel vermischt wird, dass ich aufpassen muss, dass ich nicht selbst verwirrt werde". Viele Stimmen wĂŒrden nur zur "Verunsicherung" der BĂŒrger beitragen. Nur in Diktaturen gehe man davon aus, dass die Politik Dinge vorwegnehmend reguliere. Durch die "verfluchte IT" beschleunige sich zudem alles immer mehr, was die Probleme der staatlichen Reaktion erhöhe. "Wir sind ein wenig die digital immigrants", rĂ€umte SchĂ€uble auch VerstĂ€ndnisprobleme fĂŒr die digitalen Welten in der gegenwĂ€rtig an der Macht sitzenden Politikergeneration ein. Offenbar mache die VirtualitĂ€t mit ihrem Anschein der AnonymitĂ€t "uns Menschen" aber "hemmungsloser". Anders seien die vielen "Schweinereien" im Internet nicht zu erklĂ€ren.

In Richtung Heckmann wandte sich der CDU-Politiker mit dem Hinweis, dass die ganze Verfassungsgeschichte darin bestehe, staatliche Macht zu begrenzen. OhnmĂ€chtig dĂŒrfe der Staat dadurch aber nicht werden. Beim Zeugnisverweigerungsrecht gebe es eine "bewĂ€hrte Praxis" in der Strafprozessordnung, weswegen man daran beim BKA-Gesetz nicht rĂŒhren werde. Man mĂŒsse auch vorsichtig sein, da ein Arzt in London an AnschlagsplĂ€nen beteiligt gewesen sei. Den Datenschutzbeauftragten erinnerte SchĂ€uble daran, dass eine parlamentarische Mehrheit in der EU die Vorratsdatenspeicherung beschlossen [9] habe. Der Streit mit den Telefongesellschaften darum sei auch erst entstanden, als diese eine EntschĂ€digung fĂŒr ihre Hilfsdienste verlangt hĂ€tten.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-BekÀmpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk [11])


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[1] https://www.heise.de/news/Bundestag-verabschiedet-Gesetz-zur-Vorratsdatenspeicherung-und-TK-ueberwachung-193892.html
[2] http://www.zeit.de
[3] http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=843808&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649
[4] https://www.heise.de/news/Bundesdatenschuetzer-kritisiert-Weitergabe-von-Meldedaten-202837.html
[5] https://www.heise.de/news/Neue-Zitterpartie-fuers-BKA-Gesetz-im-Bundesrat-219393.html
[6] https://www.heise.de/news/Karlsruhe-laesst-kaum-Raum-fuer-heimliche-Online-Durchsuchungen-184154.html
[7] https://www.heise.de/news/Viel-Skepsis-in-Karlsruhe-gegenueber-verdeckten-Online-Durchsuchungen-183811.html
[8] https://www.heise.de/news/Schaeuble-haelt-an-Plaenen-zur-Datenschutzreform-fest-187506.html
[9] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-beschliesst-massive-ueberwachung-der-Telekommunikation-157997.html
[10] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/95584
[11] mailto:jk@heise.de