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Institut fordert umfassende VolkszÀhlung

Detlef Borchers

WĂ€hrend jeder BundesbĂŒrger mit der Benutzung von Kunden-, Kredit und Telefonkarten komplett durchleuchtet sei, fehle es den offiziellen Stellen an belastbaren Daten, heißt es in einem Bericht des Berlin-Instituts fĂŒr Bevölkerung und Entwicklung.

Unter dem Titel Land ohne Daten [1] hat das Berlin-Institut fĂŒr Bevölkerung und Entwicklung einen Bericht veröffentlicht, in dem eine umfassende VolkszĂ€hlung fĂŒr Deutschland gefordert wird. WĂ€hrend jeder BundesbĂŒrger mit der Benutzung von Kunden-, Kredit und Telefonkarten komplett durchleuchtet sei, fehle es den offiziellen Stellen an belastbaren Daten: "Wir wissen nicht mehr, wer in diesem Land lebt", erklĂ€rte Reiner Klingholz, einer der Autoren des Berichtes. Zusammen mit der umfassenden VolkszĂ€hlung fordert das Berlin-Institut ein Gesetz ĂŒber die Informationsfreiheit nach dem Vorbild der USA, damit sich die BĂŒrger jederzeit ĂŒber die erhobenen Daten ein Bild machen können.

Der Bericht, der in AuszĂŒgen auch in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgedruckt ist, zieht eine vernichtende Bilanz des deutschen Meldewesens. Praktisch seien alle in Deutschland erhobenen Daten unbrauchbar, weil sie nicht durch regelmĂ€ĂŸige VolkszĂ€hlungen ĂŒberprĂŒft werden. Besonders fehlerhaft sei die deutsche AuslĂ€nderstatistik, die jĂŒngst um 600.000 Personen nach unten korrigiert werden musste, weil AuslĂ€nder, die ins Ausland zurĂŒckkehren, als Dateileichen weiter in Deutschland lebten. Auch vertippten sich deutsche Beamte hĂ€ufig bei polnischen oder tĂŒrkischen Namen und vermehrten dadurch unfreiwillig die Zahl der hier lebenden AuslĂ€nder. Dagegen könne nur eine richtige VolkszĂ€hlung helfen, die einen Abgleich von Daten mit der RealitĂ€t gestatte.

Die katastrophale Verfassung der deutschen Zahlen wirke sich auch bei der Diskussion der Kinderbetreuung aus, weil hier aus DatenschutzgrĂŒnden die Kinder lediger MĂŒtter oder im Ausland geborene Kinder nicht in der Statistik auftauchten. Aus diesem Grunde hĂ€lt der Bericht auch die jĂ€hrlichen Stichprobenerhebungen (Mikrozensus) fĂŒr nutzlos, weil die Stichproben nicht alle Daten erfassen. Beispielsweise werden Fragen, wie viele Kinder Zuwanderer wirklich haben, nicht richtig gestellt. "ZwangslĂ€ufig entsteht bei der SchönfĂ€rberei der Eindruck, Integrationsdefizite sollten durch konfuse und nicht existierende Daten einfach unter den Tisch gekehrt werden. Vor allem hilft die Verschleierung nicht, Vorurteile und Ängste der BĂŒrger gegenĂŒber Zuwanderung auf eine neutrale Basis zu stellen und anstehende Probleme nĂŒchtern zu diskutierten", so das Fazit des Berichtes.

Gegen die MissstĂ€nde helfe nur eine umfassende VolkszĂ€hlung, die eigentlich alle zehn Jahre durchgefĂŒhrt werden muss. Nach der VolkszĂ€hlung von 1983, die keine Daten produzierte, aber mit dem "VolkszĂ€hlungsurteil [2]" das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung begrĂŒndete und damit den modernen Datenschutz institutionalisierte, waren weitere ZĂ€hlungen nicht durchsetzbar. "Eine neue ist aufgrund befĂŒrchteter Akzeptanzprobleme nicht einmal angedacht. Stattdessen suchen die Statistiker nach 'milderen Mitteln der Erhebung'. Dabei sollen vorhandene Datenquellen genutzt werden", an denen der Bericht kein gutes Haar lĂ€sst.

Ein System wie in Österreich, bei dem kĂŒnftig die VolkszĂ€hlungen ĂŒber die digitale Signatur der BĂŒrgerkarte [3] in Form eines Registerabgleiches durchgefĂŒhrt werden, wird dabei nicht grundsĂ€tzlich abglehnt. "Ich habe kein Problem mit modernen Methoden wie Registerabgleichen. Aber dafĂŒr mĂŒssen die Register stimmen. Die Daten etwa der Bundesanstalt fĂŒr Arbeit, der Melderegister etc. sind aber fehlerhaft. Ich kann keine fehlerhaften Dateien zu einer stimmigen VolkszĂ€hlung hochrechnen", erklĂ€rte Institutsdirektor Reiner Klingholz gegenĂŒber heise online. Klingholz, der in den 80er Jahren selbst gegen die VolkszĂ€hlung war, ist davon ĂŒberzeugt, dass eine umfassende VolkszĂ€hlung dann durchgefĂŒhrt werden kann, wenn die Bundesrepublik ein Informationsfreiheitsgesetz bekommt, welches die Auskunftspflicht eines jeden BĂŒrgers bei einer VolkszĂ€hlung um die Auskunftspflicht aller Behörden bei jeder BĂŒrgeranfrage erweitert. Fraglich ist allerdings, ob das mit MĂŒh und Not gezimmerte Informationsfreiheitsgesetz [4] schon ausreicht, den BĂŒrger bei einer kommenden VolkszĂ€hlung zu beruhigen. (Detlef Borchers) / (anw [5])


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https://www.heise.de/-128733

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.berlin-institut.org/newsletter_7september05.htmlang1
[2] https://www.heise.de/news/20-Jahre-Volkszaehlungsurteil-Datenschutz-soll-fuer-Firmen-attraktiv-sein-89823.html
[3] https://www.heise.de/news/Datenschutzgerechtes-E-Government-fuer-den-Buerger-126468.html
[4] https://www.heise.de/news/Bundesrat-gibt-gruenes-Licht-fuers-Informationsfreiheitsgesetz-114268.html
[5] mailto:anw@heise.de