Innenstädte werden zu Umweltzonen – wer darf noch hinein?
So langsam wird es ernst: Ab Anfang Januar 2008 werden viele Innenstädte für Autos gesperrt, wenn diese nicht mit grüner, gelber oder roter Plakette unterwegs sind.
- Gernot Goppelt
So langsam wird es ernst: Ab Anfang Januar 2008 werden viele Innenstädte für Autos gesperrt, wenn diese nicht mit grüner, gelber oder roter Plakette unterwegs sind. Die „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ wurde vom Bundeskabinett am 10. Oktober 2006 beschlossen und ist am 1. März 2007 in Kraft getreten. Ziel ist die Reduktion der Feinstaubbelastung in Ballungszentren.
Ab 2008 geht ohne Plakette nichts mehr
Welche Plakette das Auto tragen darf, hängt von den beiden Endziffern der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein ab. Diese bestimmt, welche Euro-Einstufung für das Fahrzeug gilt. Bei einem aktuellen Golf 2.0 TDI ist das zum Beispiel die 62, was ihn für Euro 4 und eine grüne Plakette qualifiziert. Die Gesellschaft für Technische Überwachung und die DEKRA haben auf ihren Seiten eine Suchmöglichkeit eingerichtet, die zudem Informationen über geeignete Nachrüstfilter für Diesel-Pkw enthalten.
Innenstädte werden zu Umweltzonen – wer darf noch hinein? (3 Bilder)

Ab Januar 2008 werden viele Innenstädte für Autos gesperrt, wenn diese nicht mit Plakette unterwegs sind. (Bild: GTÜ)
Beispiel Hannover
So weit so gut – doch was bedeutet die Plakette konkret für den Autofahrer? Beispiel Hannover: Die Umweltzone der niedersächsischen Landeshauptstadt gilt ab 2. Januar 2008. Zunächst dürfen darin alle Kraftfahrzeuge mit einer roten, gelben und grünen Plakette fahren. Wer keine Plakette bekommt, darf in der Umweltzone nicht mehr fahren, auch nicht, wenn er darin wohnt. Ab 1. Januar 2009 wird mindestens die gelbe Plakette benötigt, und ab Januar 2010 dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit einer grünen Plakette in der Umweltzone fahren.
Nach Aussage der Stadt Hannover bekommen zwar die „allermeisten“ Autos problemlos eine grüne Plakette, wenn es Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator oder neuere Dieselfahrzeuge mit Rußfilter sind. Doch stimmt das wirklich?
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Teilentwarnung für Benziner
Die grüne Plakette bekommen auf jeden Fall alle Pkw, die mindestens Euro 4 erfüllen, aber auch Dieselmodelle nach Euro 3, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Fahrer von Benzinern haben es einfacher, denn die Minimalvoraussetzung für die grüne Plakette ist Euro 1 und ein geregelter Katalysator. Zudem sind in die Verordnung im Juli 2007 nachträglich ältere Benziner aufgenommen worden, und zwar Pkw nach der „US-Norm“ mit den Schlüsselnummern 01 und 02 sowie Fahrzeuge mit Schlüsselnummer 77, die mit G-Kat nachgerüstet wurden.
Der Bundesrat hat am 21. September 2007 diese Nachbesserung der Verordnung angenommen. Allerdings muss der Gesetzesentwurf nun nochmals von der Bundesregierung nachgebessert und anschließend von der EU bestätigt werden, sodass noch immer keine hundertprozentige Sicherheit für die Autobesitzer herrscht.
Nach mündlicher Auskunft eines Sprechers des Bundesumweltministeriums haben die Städte bis dahin die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. So erteilt beispielsweise die Stadt Hannover eine generelle Ausnahme für diese Fahrzeuge, diese gelte bis zum Inkrafttreten der demnächst „voraussichtlich“ geänderten Kennzeichnungsverordnung.
Man kann also mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ein geregelter Katalysator auch für die Schlüsselnummern 01, 02 und 77 mit der grünen Plakette honoriert wird, aber um eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung kommt man nach wie vor nicht herum.
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Beim Diesel wird es kompliziert
Für Dieselfahrzeuge, die nicht nach Euro 4 eingestuft sind, sieht es schon komplizierter aus: Eine gelbe Plakette gibt es in der Regel für Euro 3 oder Euro 2, falls letztere mit Partikelfilter „hochgerüstet“ werden. Damit dürfen sie bis Ende 2009 in der Umweltzone fahren, ab Anfang 2010 ist jedoch endgültig Schluss.
Aber keine Regel ohne Ausnahme: Vereinzelt gibt es Diesel-Pkw, die auch mit Euro 3 die grüne Plakette bekommen, weil letztlich der Partikelaustoß entscheidend ist. Nehmen Sie also Ihren Fahrzeugschein zur Hand und prüfen Sie unter den genannten Links, ob Sie vielleicht zu den Glücklichen gehören. Das ist zum Beispiel der Fall beim Polo 1.4 TDI mit den Schlüsselnummern 0603 (2.1) und 656 008 4 (2.2).
Der Staat bezuschusst die Nachrüstung eines Filters übrigens mit 330 Euro, bei Kosten um die 700 Euro kann sich die Hochrüstung also lohnen. Schlecht dran sind allerdings diejenigen, die ihr Auto länger fahren wollen, sie müssen ein eigentlich einwandfreies Auto mit hohem Verlust abstoßen. Und leider gibt es große Unterschiede bei den Preisen, so wollte der Renault-Händler eines unserer Leser 1400 Euro für eine Umrüstung haben – kaum zu glauben.
Noch ungemütlicher wird es für Besitzer von Euro-1-Dieselfahrzeugen: Ohne Filter müssen sie ab Anfang 2008 draußen bleiben. Mit Nachrüstfilter reicht es zwar für eine rote Plakette, die aber ab nur bis Ende 2008 reicht. Für viele Besitzer heißt es also: weg mit dem Alten, so lange es noch geht – denn in einem Jahr will die Euro-1-Diesel wohl keiner mehr haben.
Ironie der Geschichte: Unter den Dieselfahrern sind viele, die sich zum Zeitpunkt des Autokaufs noch als Umweltfreunde feiern lassen durften – und womöglich ein teureres Auto gekauft haben als nötig, weil es sich bei geringer Fahrleistung nie über den Dieselpreis amortisiert hat. Jetzt stehen sie als Feinstaub-Sünder da und zahlen bald erneut drauf. Dass auch die alten Selbstzünder weniger CO2 als vergleichbare Benziner ausstoßen, fällt dabei unter den Tisch.
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Keine Regel ohne Ausnahme
Bleibt die Hoffnung, dass für diese Problemfälle vielleicht eine Ausnahmeregelung greift. Zunächst einmal sind Fahrzeuge wie Motorräder, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen, Polizei- und Militärfahrzeuge sowie Fahrzeuge von Schwerbehinderten von den Fahrverboten ausgenommen. Eine Sondergenehmigung erhalten außerdem Oldtimer mit dem Zusatzkennzeichen „H“, Schaustellerfahrzeuge für Veranstaltungen, Busse und Reisebusse, mit Biodiesel und Rapsöl betriebene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen – eine illustre Zusammenstellung, die dem „Durchschnittsbürger“ jedoch wenig hilft.
Zweifelhafter Trost: Für gewerblich genutzte Fahrzeuge, die höchstens 2000 km pro Jahr innerhalb der Umweltzone fahren, oder Privatautos mit maximal 500 km gilt eine Bagatellregelung, die allerdings die Führung eines Fahrtenbuches voraussetzt. Aber welcher Stadtbewohner besitzt ein Auto, um es fast nur außerhalb der Stadt zu nutzen?
Auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit darf eine Rolle spielen, und zwar dann, wenn die Nachrüstung eines Fahrzeugs technisch nicht möglich ist oder der Besitzer sich eine Neuanschaffung nicht leisten kann – das gilt zum Beispiel für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Welche Beispiele es noch geben wird, ist jedoch bisher unklar.
Viel Spielraum – wenig Klarheit
Man kann sich also vorstellen, dass auch die städtischen Angestellten und Beamten an diesem Wust von Ausnahmenregelungen ihre helle Freude haben werden. Hinzu kommt: Wer soll das alles kontrollieren?
Will die für fließenden Verkehr zuständige Polizei oder vielleicht doch lieber die Gemeinde prüfen, ob ein Fahrzeug mit Rapsöl unterwegs ist? Und wer prüft die Plausibilität der Fahrtenbücher im Rahmen der Bagatellprüfung? Was will man einem Handwerker sagen, der garantiert mehr als 2000 km in der Stadt unterwegs ist und nicht mal eben eine neuen Transporter für 30.000 Euro kaufen kann, den er dann noch für seine speziellen Bedürfnisse teuer umbauen muss?
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Der Weg zur Plakette
Aber es hilft nichts: Die Autobesitzer stehen vor der schlichten Frage: Was muss ich tun, um ab Januar 2008 noch in meine Stadt fahren zu dürfen?
Erstens: Prüfen Sie wie beschrieben, welche Plakette Ihrem Fahrzeug zusteht, dabei helfen im Zweifelsfall die bereits genannten Angebote von GTÜ und DEKRA.
Zweitens: Klären Sie, ob es für Ihr Dieselfahrzeug einen Nachrüstfilter gibt und ob sich eine Nachrüstung überhaupt noch lohnt – nur wenn dabei ein Aufstieg von gelber zu grüner Plakette herausspringt, kann dies in der Regel bejaht werden. Zu allem Überfluss ist einigen Nachrüstfiltern kürzlich die Zulassung entzogen worden, sodass vereinzelt Engpässe zu erwarten sind; aber vielleicht greift hier ja die Ausnahmeregelung der „technischen Unmöglichkeit einer Nachrüstung“.
Drittens: Fragen Sie bei der Stadtverwaltung nach, wo Sie die Plakette bekommen. In Hannover zum Beispiel gibt es den Aufkleber bei den Zulassungsstellen oder im Bürgerbüro. Dazu kommen in der Regel TÜV und Dekra sowie autorisierte Werkstätten. Sie müssen dafür nicht mit dem Auto vorfahren, es reicht die Vorlage der Fahrzeugpapiere. Aufkleben dürfen Sie selber, und zwar von innen rechts unten an die Windschutzscheibe.
Übrigens: Ende 2009 sollen sämtliche Ausnahmeregelungen auslaufen. Wenigstens werden wir bis dahin wissen, ob die Umweltzonen zu messbaren Erfolgen geführt haben – außer viel Bürokratie und hohen Kosten für Bürger, die jetzt für etwas bezahlen dürfen, was sie selbst nicht zu verantworten haben. (ggo)