Innenministerium bezeichnet Entdeckungsrisiko fĂŒr Bundestrojaner als gering
Das SchÀuble-Ressort hat im Rahmen der Beantwortung eines Fragenkatalogs der SPD-Fraktion den geplanten Einsatz der "Remote Forensic Software" erlÀutert und das Entdeckungsrisiko als gering bezeichnet.
Das Bundesinnenministerium hat im Rahmen der Beantwortung eines Fragenkatalogs [1] der SPD-Bundestagsfraktion zu heimlichen Online-Durchsuchungen den geplanten Einsatz der "Remote Forensic Software [2]" (RFS) erlĂ€utert und dabei unter anderem weitere Hinweise auf die Verbreitungsmöglichkeiten des SchnĂŒffelprogramms gegeben. Alles deutet demnach darauf hin, dass die eigentliche Spyware-Komponente im Rahmen eines gĂ€ngigen Trojaner-Angriffes auf einen Zielrechner gelangen soll. "Die Einbringung der RFS im Wege der E-Mail-Kommunikation kann je nach Einzelfall ein geeignetes Mittel darstellen", heiĂt es in der heise online vorliegenden Stellungnahme des von Wolfgang SchĂ€uble (CDU) gefĂŒhrten Hauses. Dazu werde ein Bestandteil des Werkzeugs zur "Datenerhebung" einer weiteren Datei beigefĂŒgt. Beim Ăffnen dieses Anhangs werde die RFS auf dem Zielsystem installiert.
Das Risiko einer Entdeckung der komplexen Durchsuchung, die im Rahmen einer "Durchsicht" und der darauf folgenden eigentlichen Ăberwachung nach umfangreichen VorfeldaufklĂ€rungen erfolgen soll, hĂ€lt das Innenministerium fĂŒr gering. Es sei nicht vorgesehen, die auf dem Zielsystem befindlichen Sicherheitssysteme auszuschalten. Sollte die Ăberwachungsapplikation wider Erwarten doch erkannt werden oder die Kommunikationsschnittstelle wĂ€hrend eines laufenden Einsatzes geschlossen, werde das Tool vom Zielrechner entfernt. RĂŒckschlĂŒsse auf die Sicherheitsbehörden wĂ€ren dabei "nahezu unmöglich" zu ziehen. Einer Analyse der RFS mit Hackerwerkzeugen durch die Verwendung werde mit kryptografischen Verfahren vorgebaut. Auswirkungen auf die IT-Sicherheit und mögliche Schadensersatzforderungen erwartet die SchĂ€uble-Behörde nicht.
Einen ausfĂŒhrlichen Einblick in die neuen AusfĂŒhrungen des Bundesinnenministeriums zu den PlĂ€nen fĂŒr Online-Razzien bietet c't Hintergrund [3] in dem Bericht
Die heimliche Online-Durchsuchung von Computern stöĂt bei vielen DatenschĂŒtzern und Juristen auf Skepsis. Sie melden grundsĂ€tzliche Bedenken an und warnen vor eventuell angestrebten GrundgesetzĂ€nderungen. Siehe dazu:
- Skeptische Stimmen zur Online-Durchsuchung - eine ErgÀnzung [5]
- Ist die Online-Durchsuchung wirklich notwendig? [6]
- Ist die Festplatte eine Wohnung? [7]
- Skeptische Stimmen zur Online-Durchsuchung [8]
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(Stefan Krempl) / (vbr [10])
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[1] https://www.heise.de/news/SPD-Sprecher-haelt-Online-Razzien-derzeit-fuer-unverantwortbar-160447.html
[2] https://www.heise.de/news/Bundestrojaner-heisst-jetzt-angeblich-Remote-Forensic-Software-159078.html
[3] http://www.heise.de/ct/hintergrund/
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Innenministerium-verraet-neue-Details-zu-Online-Durchsuchungen-302696.html
[5] https://www.heise.de/news/Skeptische-Stimmen-zur-Online-Durchsuchung-eine-Ergaenzung-164410.html
[6] https://www.heise.de/news/Ist-die-Online-Durchsuchung-wirklich-notwendig-156142.html
[7] https://www.heise.de/news/Online-Durchsuchung-Ist-die-Festplatte-eine-Wohnung-155439.html
[8] https://www.heise.de/news/Skeptische-Stimmen-zur-Online-Durchsuchung-154801.html
[9] https://www.heise.de/hintergrund/Von-der-Anti-Terror-Gesetzgebung-ueber-die-Anti-Terror-Datei-zum-Schaeuble-Katalog-302578.html
[10] mailto:vbr@heise.de
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