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Initiative zur besseren Verfolgung von Internetdelikten gefordert [Update]

Stefan Krempl

Patrick Breyer, Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, hat sich fĂŒr eine stĂ€rkere Kooperation von Providern bei der Aufzeichnung von Verbindungsdaten auf Verdacht hin gemĂ€ĂŸ dem "Quick Freeze"-Ansatz eingesetzt.

Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [1] (AK Vorrat) hat sich fĂŒr eine stĂ€rkere Kooperation von Providern bei der Aufzeichnung von Verbindungsdaten nach dem sogenannten "Quick Freeze"-Ansatz eingesetzt. Es gebe ein "gemeinsames Interesse daran", schreibt der Jurist in einem heise online vorliegenden Dokument an die Spitze des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco [2], dass hierzulande "Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklĂ€rt werden können". Dies mĂŒsse auch der Öffentlichkeit demonstriert werden. [Update: Das Schreiben ist auf der Internetseite des Autors dokumentiert [3].]

Laut Breyer sollte es auch im Internetbereich möglich sein, VerdÀchtige gegebenenfalls bei einer erneuten Nutzung eines entsprechenden Dienstes zu identifizieren. Dazu wÀre es aus seiner Sicht sinnvoll, "wenn die Polizei wÀhrend einer bestehenden Internetverbindung 'auf Zuruf' die Erfassung und vorlÀufige Aufbewahrung der aktuellen Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse durch einen Internet-Zugangsanbieter erreichen könnte". Die Zeit, die bis zu einer solchen Aufzeichnung verstreiche, sollte auf Seiten von Strafverfolgern und Providern durch gegenseitige Absprachen minimiert werden, um auch ohne Vorratsdatenspeicherung die AufklÀrungsquote im Online-Bereich zumindest durchschnittlich hoch zu halten.

Der AK Vorrat selbst hat am Wochenende eine Reihe von Stellungnahmen [4] veröffentlicht, die im Rahmen der laufenden Evaluierung der EU-Richtlinie [5] zur Vorratsdatenspeicherung bei der EU-Kommission eingegangen sind. Die Antworten auf einen Fragebogen der BrĂŒsseler Behörde sind meist bereits einige Monate alt. So schreibt die Bundesregierung etwa in ihrer Eingabe [6] (PDF-Datei) allgemein, dass "die Erhebung und Verwendung von Verkehrsdaten nach Berichten aus der Praxis ein hilfreiches Instrument zur Verfolgung von Straftaten" sei. Zur Untermauerung fĂŒhrt sie Beispiele an, die sich nicht auf das Internet, sondern hauptsĂ€chlich auf den Mobilfunk beziehen. Eine BeschrĂ€nkung der zu erhebenden Datenkategorien fordert Berlin nicht.

Die österreichische Regierung, die im eigenen Land noch an einer Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung arbeitet, setzt sich in ihrem Beitrag [7] (PDF-Datei) zu der Konsultation fĂŒr eine EU-weite Auflage zur Identifizierung aller Mobilfunknutzer ein. "Angedacht werden könnte eine verpflichtende Registrierung beim Verkauf von Prepaid-Karten unter Vorlage eines Lichtbildausweises", heißt es in dem Papier.

In Deutschland besteht bereits ein – nicht immer durchgesetzter [8] – Identifizierungszwang beim Kauf von SIM-Karten. Gegen die Bestimmung ist aber eine Verfassungsbeschwerde anhĂ€ngig. Der AK Vorrat selbst spricht sich in seiner Positionierung [9] (PDF-Datei) fĂŒr eine Beibehaltung des Rechts auf anonyme MeinungsĂ€ußerung auch im Mobilfunk aus. (vbr [10])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-971525

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
[2] http://www.eco.de/
[3] http://www.daten-speicherung.de/index.php/initiative-zur-verbesserten-verfolgung-von-internetdelikten-ohne-vorratsdatenspeicherung/
[4] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/77/85/lang,de/#Evaluierung
[5] https://www.heise.de/news/EU-Rat-nickt-Richtlinie-zur-Vorratsdatenspeicherung-ab-177825.html
[6] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/DR-consult/de_ms_de.pdf
[7] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/DR-consult/at_ms.pdf
[8] https://www.heise.de/ratgeber/Lebensmittel-Discounter-schlampen-bei-der-Identitaetspruefung-fuer-SIM-Karten-1901248.html
[9] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/antworten_kommission_vds_2009-11-13.pdf
[10] mailto:vbr@heise.de