Illegale Suchmaschinen-Geschäfte: Das kommt auf Google zu

Google betreibt illegale Suchmaschinen-Geschäfte, sagt ein US-Gericht. Jetzt zeigen die klagenden Behörden, auf welches Urteil sie hoffen.​

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Der Google-Schriftzug an einer Glasfassade.​

(Bild: achinthamb/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

"Google ist ein Monopolist und hat sich als solcher verhalten, um sein Monopol aufrechtzuerhalten", hat ein US-Bundesrichter im August festgehalten. Mehrere Suchmaschinen-Geschäfte Googles sind demnach illegal. Wird das rechtskräftig, ist es ein großer Erfolg für die Kläger, nämlich die US-Regierung und die Regierungen fast aller US-Bundesstaaten. Jetzt geben sie einen Ausblick darauf, wie sie Google beikommen möchten. Können sie das Gericht überzeugen, wird es ungemütlich für den Datenkonzern. Seine totale Zerschlagung muss er aber wohl nicht fürchten.

Laut Teilurteil hat Google ein Monopol bei allgemeinen Suchmaschinen, nicht aber bei spezialisierten Suchmaschinen; zudem hat der Konzern ein Monopol im Teilmarkt der Text-Werbung auf allgemeinen Suchmaschinen. Das alleine wäre nicht verpönt, doch hatte Google laut Gericht diese Monopole illegal ausgenutzt, um den Wettbewerb zu behindern.

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Nun skizzieren die Kläger in einer Mitteilung an das Gericht ihren voraussichtlichen Vorschlag für einen Rahmenplan. In diesem sollen sich die gerichtlichen Auflagen vier Bereichen widmen: Googles Maßnahmen zur Vorinstallation seiner Suchmaschine auf Geräten und in Software samt etwaiger Zahlungen an Dritte; die Erzeugung und Anzeige von Suchergebnissen; die Skalenvorteile bei Werbung und deren Monetarisierung; sowie die Sammlung und Nutzung großer Datenmengen.

In jedem Bereich behalten sich die Kläger Maßnahmen vor, die von Einschränkungen der Vertragsfreiheit Googles über Auflagen zu Nichtdiskriminierung, Verpflichtungen zu Zusammenarbeit und Freigabe von Daten bis hin zu "strukturellen" Auflagen reichen können. Letzteres meint die Abspaltung von Unternehmensteilen. Dieser besonders schwere Eingriff wird in den weiteren Ausführungen aber nur zweimal erwähnt, einmal davon als Strafmaßnahme, sollte sich Google nicht an die andere gerichtlichen Auflagen halten.

Sonst ventiliert das am Dienstag bei Gericht eingereichte Dokument "strukturelle" Maßnahmen nur in Bezug auf die Vorinstallation oder sonst prominente Platzierung der Suchmaschine auf Geräten und in Software. Google müsse davon abgehalten werden, Angebote wie den Chrome-Browser, den App-Store Play, oder sein Betriebssystem Android dazu zu nutzen, der Suchmaschine und verwandten Diensten Vorteile gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen. Doch auch hier ist der Zwang zum Verkauf von Konzernteilen nicht die allererste Maßnahme. Vielleicht reichen ja auch die angedachten "Beschränkungen oder Verbote" für Vorinstallationsverträge oder Umsatzbeteiligungen der Suchmaschine aus.

Eventuell möchten die Kläger noch Auswahlfenster verbieten, in denen User zwischen Google und einer notwendiger Weise beschränkten Zahl anderer Suchmaschinen auswählen können. Denn bei solchen Entscheidungen gewinnt fast immer die bekannteste Marke. Dazu passt eine von den klagenden US-Staaten ins Spiel gebrachte Verpflichtung: Eine von Google finanzierte Werbekampagne, die Anwendern zeigt, wie sie die für ihre Bedürfnisse beste Suchmaschine auswählen.

Grundlage für eine gute Suchmaschine sind Daten. Ganz viel davon. Dies erkennend, denken die Kläger laut darüber nach, Google zur Offenlegung seiner Daten zu zwingen – entweder zur Gänze oder für Abfragen über definierte Schnittstellen (API). Dritte könnten die Informationen dann dazu nutzen, konkurrenzfähige Suchmaschinen und andere Dienste zu entwickeln. Gemeint sind nicht nur Rohdaten sondern auch von Google erstellte Indizes und Algorithmen, samt KI-Modellen, Suchergebnissen sowie den für die Reihung der Suchmaschine genutzten Informationen (ranking signals), "speziell für Suchergebnisse auf mobilen" Geräten. Sogar die jeweils angezeigte Werbung könnte Google offenlegen müssen, um Mitbewerbern den Aufbau eines wettbewerbsfähigen Werbegeschäfts zu erleichtern.

Datenschutzbedenken möchten die Regierungen berücksichtigen, aber nicht als Vorwand missbraucht sehen. Sollte Google meinen, bestimmte Daten nicht sinnvoll mit Dritten teilen zu können, soll auch der Datenkonzern selbst diese Daten nicht nutzen oder gar nicht speichern dürfen. Zudem spricht das Dokument weitere Maßnahmen an, die "Kosten und Komplexität des Indizierens und Speicherns von Daten für konkurrierende allgemeine Suchmaschinen reduzieren", ohne konkret zu werden.

Um Fehlverhalten speziell bei der Entwicklung neuer Dienste mit Künstlicher Intelligenz hintanzuhalten, soll Google verboten werden, sich exklusiven Zugriff auf Internetinhalte zu sichern. Denn einzelne Webseitenbetreiber sind meist von dem über Googles Suchmaschine zugeführten Traffic abhängig, so dass sie nicht riskieren können, das Unternehmen zu vergraulen. Zusätzlich soll Google dazu verpflichtet werden, Webseiten zu erlauben, sich die Nutzung ihrer Inhalte für das Training Künstlicher Intelligenz, oder die Einbeziehung in Ausgaben Künstlicher Intelligenz zu verbitten.

Besonders unscharf ist die Vorschau was Maßnahme zu Bekämpfung der besonderen Marktmacht Googles bei Textwerbung rund um Ergebnisse allgemeiner Suchmaschinen anbelangt. Im Fokus sollen jedenfalls Skalenvorteile und neue Werbemethoden mit KI stehen. Zudem soll Google Werbetreibenden mehr Daten geben und ihnen gestatten müssen, bestimmte Features nicht zu nutzen, darunter die ungefragte Ausdehnung eingestellter Suchbegriffe.

Zur Durchsetzung der Auflagen könnte Google ein vom Gericht einzusetzendes technisches Komitee finanzieren und selbst laufend relevante Dokumente sowie einen zuständigen Manager zur Verfügung stellen müssen. Spezielle Erwähnung findet die Speicherung von Unterlagen samt interner Chat-Nachrichten, ist Google doch bei der rechtswidrigen Löschung von Chats mit möglicherweise belastendem Inhalt erwischt worden. Dazu passen auch verpflichtende Compliance-Schulungen von Mitarbeitern.

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Darüber hinaus stellen die Regierungen Verbote in den Raum, wonach Google sich nicht an Wettbewerbern oder deren Erfolg beteiligen dürfte, und sich an niemandem rächen dürfte, der die Auflagen nutzt oder zu deren Durchsetzung beiträgt. Schließlich soll das Gericht Google Ruten ins Fenster stellen: Diese Mittel, darunter der zwangsweise Verkauf von Konzernteilen, sollen zur Anwendung gelangen, falls Google vorsätzlich oder systematisch Auflagen verletzt.

Die Kläger betonen, dass es für detaillierte Vorschläge noch zu früh sei. Einerseits läuft derzeit eine neue "Discovery"; dabei nehmen die Kläger Einblick in interne Dokumente Googles. Andererseits wollen die Behörden "interessierten" Dritten Gelegenheit zu Stellungnahmen geben. Thema sollen nicht nur die im Gerichtsverfahren als relevant festgestellten Märkte sein, sondern auch benachbarte Märkte sowie Auswirkungen von Auflagen anderer Gerichte. Beispielsweise hat das US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien gerade Auflagen über Googles Play Store verhängt.

Wie immer die Maßnahmen ausfallen: Sie sollen nicht nur helfen, den bisher angerichteten Schaden wiedergutzumachen, sondern auch etwaigen Versuchen Googles vorbeugen, sich neue Monopole bei Suche sowie Werbung rund um Suchergebnisse zu verschaffen. Mehrfach erwähnen die Klage führenden Regierungen mögliche neue Dienstmerkmale mit Künstlicher Intelligenz (KI).

Details möchten die Regierungen im November vorlegen, worauf Gericht und Google dann reagieren können. Im Anschluss planen die Kläger, eine revidierte Version ihrer Vorschläge bis März 2025 auszuarbeiten.

Das Gerichtsverfahren bezieht sich auf die Suchmaschine und dort gezeigte Werbung. Es ist am US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk District of Columbia anhängig, ohne Geschworene. Dort gab es ursprünglich zwei Klagen. Eine von der US-Regierung und elf US-Staaten (USA et al v Google et al, Az. 1:20-cv-03010), sowie eine Klage praktisch aller anderer US-Staaten und einiger US-Territorien (Colorado et al v Google et al, Az. 1:20-cv-03715). Die beiden Klagen sind zusammengelegt worden. Der einzige US-Staat, der sich nicht beteiligt, ist Alabama.

(ds)