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Heise stellt Strafanzeige gegen Spammer

Holger Bleich

Der Heise Zeitschriften Verlag hat Strafanzeige gegen einen Versender von Spam-Mails mit der gefÀlschten Absenderangabe heise.de gestellt.

Der Heise Zeitschriften Verlag hat beim Landeskriminalamt Hannover [1] Strafanzeige gegen einen Versender von Spam-Mails gestellt, der massenhaft unerwĂŒnschte E-Mail-Werbung mit der gefĂ€lschten Absenderangabe heise.de verschickt hatte. Er warb darin fĂŒr einen nach Schneeballprinzip organisierten Vertrieb von Prospekten ĂŒber "erfolgreiches Internet-Marketing" und versprach ein Einkommen von "mehr als 250.000 Euro in den ersten sechs Monaten".

Spammer nutzen oft gĂŒltige E-Mail-Adressen in den gefĂ€lschten Absenderangaben. Die tatsĂ€chlichen Adressinhaber bekommen dann womöglich Tausende nicht zustellbarer RĂŒcklĂ€ufer in ihr Postfach und sehen sich obendrein den Beschwerden erzĂŒrnter EmpfĂ€nger und einer SchĂ€digung ihres Rufs ausgesetzt. Die Verwendung von fremden Domains in gefĂ€lschten Absenderangaben hat sich inzwischen fĂŒr viele Unternehmen zu einem echten Problem entwickelt. So hat jĂŒngst Amazon in den USA wegen Ă€hnlicher VerstĂ¶ĂŸe gerichtliche Schritte [2] eingeleitet.

Der Heise Zeitschriften Verlag will durch die Strafanzeige exemplarisch prĂŒfen, ob die deutsche Gesetzeslage ein wirksames Vorgehen gegen solche Methoden ermöglicht. Nach Ansicht von Verlagsjustiziar Joerg Heidrich stellt die unbefugte Verwendung des geschĂŒtzten Kennzeichens "heise" als gefĂ€lschte E-Mail-Absenderadresse eine strafbare Kennzeichenrechtsverletzung gemĂ€ĂŸ Paragraf 143 [3] des Markenrechtsgesetzes [4] dar. Entsprechende Urteile gibt es allerdings noch nicht. (hob [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-84451

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/lka/
[2] https://www.heise.de/news/Amazon-verklagt-Spammer-84387.html
[3] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/markeng/__143.html
[4] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/markeng/index.html
[5] mailto:hob@ct.de