Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen weiterhin unzulÀssig
In zweiter Instanz hat das OLG MĂŒnchen Oracle Recht gegeben und per einstweiliger VerfĂŒgung der Firma usedSoft GmbH den Handel mit gebrauchten Datenbanklizenzen untersagt.
In zweiter Instanz hat nun auch das OLG MĂŒnchen (Az. 6 U 1818/06) Oracle [1] Recht gegeben und der Firma usedSoft GmbH [2] den Handel mit gebrauchten Datenbanklizenzen untersagt. Im Januar war bereits das Landgericht MĂŒnchen zum gleichen Urteil [3] gelangt (Az. 7 O 23237/05). Allerdings handelt es sich in beiden FĂ€llen lediglich um einstweilige VerfĂŒgungen. Das Hauptsacheverfahren ist noch vor dem Landgericht MĂŒnchen anhĂ€ngig.
usedSoft beruft sich auf ein Urteil [PDF] [4] des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2000, demzufolge Kunden auf DatentrĂ€gern erworbene Software unter bestimmten Voraussetzungen weiterverkaufen dĂŒrfen. AuĂerdem fĂŒhrt die Firma ein Gutachten [PDF] [5] des MĂŒnsteraner Professors Thomas Hoeren aus diesem Jahr ins Feld. Er vertritt dort die Position, dass es keine Rolle spiele, auf welchem Weg die Software das erste Mal ausgeliefert wurde. Seiner Meinung nach gilt das BGH-Urteil deshalb auch fĂŒr aus dem Internet heruntergeladene Programme. (ck [6])
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[1] http://www.oracle.de/
[2] http://www.usedsoft.com/
[3] http://www.justiz.bayern.de/lgmuenchen1/presse/presse1.html
[4] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=ed8a168ed01ef71d02ee07b87136d1c5&client=3&nr=22588&pos=9&anz=25
[5] http://www.usedsoft.com/pdf/Rechtsgrundlagen/Gutachten_Prof_Hoeren_Online_Erschoepfung.pdf
[6] mailto:ck@ix.de
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