zurück zum Artikel

Hamburg setzt Verbot von UberPOP vorerst nicht durch

Volker Briegleb

Das von der Hamburger Verkehrsbehörde ausgesprochene Verbot des Fahrtvermittlungsdienstes UberPOP wird wohl vorerst nicht durchgesetzt. Offenbar gibt es eine entsprechende Absprache mit dem zustÀndigen Gericht.

Das Verbot des Fahrtvermittlungsdienstes UberPOP in Hamburg wird offenbar vorerst nicht vollstreckt. Das zustĂ€ndige Verwaltungsgericht habe bei der Verkehrsbehörde angefragt, das Verbot bis zu einer Entscheidung ĂŒber den Widerspruch Ubers nicht zu vollstrecken, erlĂ€uterte ein Gerichtssprecher gegenĂŒber heise online. Der Antrag des Unternehmens auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die VerfĂŒgung der Behörde sei am heutigen Freitag eingegangen. Die Behörde war fĂŒr eine Stellungnahme am Nachmittag nicht zu erreichen.

Fahrdienst Uber

UberPOP kann in Hamburg erstmal weitermachen. Aus dem Schneider ist das US-Startup damit noch nicht.

(Bild: dpa, Britta Pedersen/Archiv)

Die fĂŒr Wirtschaft und Verkehr in der Hansestadt zustĂ€ndige Behörde hatte Uber erst vor wenigen Tagen untersagt [1], ĂŒber die App-Funktion UberPOP Fahrten von Privatpersonen zu vermitteln. Nach Ansicht der Behörde verstĂ¶ĂŸt das Angebot gegen deutsches Recht. Das Personenbeförderungsgesetz stellt gewisse Anforderungen an den gewerblichen Personentransport, denen die Freizeitfahrer bei UberPOP kaum gerecht werden werden dĂŒrften.

Uber hatte am Donnerstag Widerspruch bei der Behörde [2] eingelegt und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen das Verbot eingereicht, der am Freitag beim Hamburger Verwaltungsgericht eingegangen ist. In einer Stellungnahme begrĂŒĂŸt Uber, dass der zustĂ€ndige Richter "dem Widerspruch gegen die UntersagungsverfĂŒgung stattgegeben" habe. Das Gericht widerspricht: Eine formelle Aufhebung des Verbots gebe es nicht. Vielmehr habe das Gericht die Behörde mĂŒndlich gebeten, bis zu einer Entscheidung ĂŒber diesen Antrag auf die Vollstreckung des Verbots zu verzichten.

Der bei Uber fĂŒr Westeuropa zustĂ€ndige Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty freut sich trotzdem ĂŒber "tolle Neuigkeiten fĂŒr die Stadt Hamburg". Bis zur Entscheidung des Gerichts kann es also weitergehen mit UberPOP in Hamburg. Sollte das Gericht den Widerspruch schließlich doch noch ablehnen, steht dem Unternehmen auch noch der Weg der Anfechtungsklage offen.

Uber wolle einen "konstruktiven Dialog ĂŒber die nötige VerĂ€nderung in der urbanen MobilitĂ€t anstoßen", erklĂ€rte Gore-Coty. Den muss das Unternehmen vor allem mit dem Taxigewerbe fĂŒhren, das sich fĂŒr ein Verbot stark macht. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) etwa fordert [3], die Behörden in den GroßstĂ€dten Berlin, Frankfurt und MĂŒnchen mĂŒssten "endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und rasch dem Beispiel der Hamburger folgen".

In Berlin hat ein Taxiunternehmer bereits eine einstweilige VerfĂŒgung gegen UberPOP [4] erwirkt, diese aber aus Angst vor möglichen Schadensersatzforderungen nicht vollstreckt. Das in der Hauptstadt zustĂ€ndige Landesamt fĂŒr BĂŒrger- und Ordnungsangelegenheiten will in den nĂ€chsten Wochen entscheiden, ob die Fahrervermittlung rechtmĂ€ĂŸig ist. "Wir sehen das Ganze sehr kritisch, mĂŒssen aber die Einzelfaktoren noch abklĂ€ren", sagte der Leiter der Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Christoph Krause, der dpa.

Auch in Frankfurt denkt man ĂŒber ein Verbot nach. "Wir prĂŒfen in alle Richtungen und schauen, ob es bei dieser neuen Art der Personenbeförderung etwas zu verbieten gibt", sagte ein Sprecher des Frankfurter Ordnungsamts der dpa. "Wir lassen uns aber nicht drĂ€ngen." (vbr [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-2268662

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Hamburg-verbietet-weiteren-Mitfahrdienst-Uber-gestoppt-2265934.html
[2] https://www.heise.de/news/Widerspruch-gegen-Verbot-von-UberPOP-in-Hamburg-2267818.html
[3] http://www.bzp.org/Content/INFORMATION/Pressemitteilungen/_BZP_verlangt_konsequenteres_Vorgehen_gg._UBER__Co..ph
[4] https://www.heise.de/news/US-Startup-Uber-darf-in-Berlin-und-Bruessel-keine-Fahrten-mehr-vermitteln-2172241.html
[5] mailto:vbr@heise.de