HĂ€ndler will versteigertes Auto nicht liefern
Ein AutohĂ€ndler aus MĂŒnster muss sich vor Gericht verantworten, weil er einen im Internet unter Wert versteigerten Neuwagen nicht an den Höchstbieter abgeben will.
Ein AutohĂ€ndler aus MĂŒnster muss sich vor Gericht verantworten, weil er einen per Auktion im Internet unter Wert versteigerten Neuwagen nicht an den Höchstbieter abgeben will. Damit verstoĂe der HĂ€ndler gegen die Internet-Auktionsbedingungen, sagte der Anwalt des klagenden Bieters am Mittwoch Abend in MĂŒnster und korrigierte damit die zunĂ€chst vom Gericht gegebene Darstellung [1], wonach die Auktionsfirma die Beklagte sei. Dem fĂŒr den 3. Dezember vor der Zivilkammer des Landgerichts MĂŒnster angesetzten Prozess wird wegen einer wachsenden Zahl von Auktionen im Internet grundsĂ€tzliche Bedeutung beigemessen.
Nach Gerichtsangaben hatte das Autohaus ĂŒber ein Internet-Auktionsunternehmen am 27. Juli fĂŒr einen neuen VW-Passat Variant im Wert von mehr als 45.000 Mark ein Mindestgebot von gerade einmal 10 Mark gefordert. Der KlĂ€ger sei als 963. Bieter mit 26.350 Mark der Höchstbieter gewesen und habe somit den Zuschlag erhalten. Dennoch habe er das Auto nicht bekommen. GegenĂŒber dem KlĂ€ger habe der HĂ€ndler eingerĂ€umt, die Veröffentlichung im Internet stelle kein verbindliches Kaufangebot dar. Zudem sei die Nennung von zehn Mark als Mindestgebot ein Irrtum gewesen. Die Auktionsbedingungen besagen jedoch laut Gericht, dass mit der Freischaltung der Angebotsseite im Internet automatisch die Annahme des höchsten wirksamen abgegebenen Kaufangebots erklĂ€rt wird. (cp [2])
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