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Google drohen strafrechtliche Folgen aus WLAN-Nutzdatensammlung

Eine Strafanzeige gegen Google ist bereits auf dem Weg: Der Jurist Jens Ferner erstattete bei der Staatsanwaltschaft Hamburg am Montag wegen des Abhörens, Abfangens und AusspÀhens von Daten Strafanzeige.

Die Sammlung [1] persönlicher Daten aus ungeschĂŒtzten Funk-Netzwerken könnte fĂŒr Google [2] strafrechtliche Konsequenzen haben. "Die vorliegenden Informationen sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafĂŒr, dass der Konzern gegen mehrere Gesetze verstoßen hat", sagte der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht [3] der dpa. Das US-Unternehmen löschte [4] am Montag erste Daten, jedoch zunĂ€chst nur von Nutzern aus Irland. Dies geschah auf Antrag der dortigen Datenschutzbehörde.

Googles EingestĂ€ndnis hatte am Wochenende eine Welle der Empörung [5] ausgelöst. Die von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar scharf kritisierte Erfassung der WLAN-Daten erfolgte ĂŒber Kamera-Autos, mit denen Google Fotos fĂŒr die digitale Straßenansicht Street View macht und ĂŒberdies Standorte von Funknetzen kartographiert. Diese Vermessung soll die Navigation ohne GPS ermöglichen.

Eine Strafanzeige gegen Google ist bereits auf dem Weg: Der Jurist Jens Ferner [6] aus Alsdorf bei Aachen erstattete bei der Staatsanwaltschaft Hamburg am Montag wegen des Abhörens, Abfangens und AusspÀhens von Daten auf Basis der Paragraphen 202b [7], 202c [8] StGB, der Paragraphen 89 [9], 148 [10] TKG und der Paragraphen 43 II Nr.3 [11] und 44 [12] BDSG Strafanzeige. "Sinn der Aktion ist es, das Thema rechtlich abklopfen zu lassen", sagte er der dpa. Bei der Behörde lag das Schreiben nicht sogleich vor.

Die fĂŒr Google zustĂ€ndige Datenschutzbehörde [13] in Hamburg Ă€ußerte sich zunĂ€chst nicht zu ihrem weiteren Vorgehen. Man rede mit dem Unternehmen, so ein Sprecher am Montag. Eine ErklĂ€rung sei aber an diesem Dienstag zu erwarten.

Bei den erhobenen Informationen handelt es sich nach Angaben von Google in der Regel nur um BruchstĂŒcke von Nutzdaten, da der Funkscanner fĂŒnfmal pro Sekunde den Empfangskanal wechsle. Nicht erfasst worden seien verschlĂŒsselte Daten, die etwa im einem Webbrowser mit dem HTTPS-Protokoll geschĂŒtzt gewesen seien. FĂŒr das "unabsichtliche" AusspĂ€hen ist nach Unternehmensangaben ein Fehler beim Aufsetzen der Scan-Software verantwortlich. (anw [14])


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https://www.heise.de/-1001945

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[1] https://www.heise.de/news/Google-stoppt-Sammlung-von-WLAN-Daten-1000683.html
[2] http://www.google.com
[3] http://www.rechtzweinull.de
[4] https://www.heise.de/news/Google-loescht-erste-WLAN-Nutzdaten-1001530.html
[5] https://www.heise.de/news/Politik-fordert-von-Google-Aufklaerung-ueber-WLAN-Datensammlung-Update-1000800.html
[6] http://www.internet-strafrecht.com/strafanzeige-gegen-google-erstattet/
[7] http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202b.html
[8] http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202c.html
[9] http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html
[10] http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__148.html
[11] http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__43.html
[12] http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__44.html
[13] http://www.hamburg.de/datenschutz/
[14] mailto:anw@heise.de