Google Glass: US-Zoll holt BrillentrÀger wegen Piraterieverdacht aus Kino
Eine Stunde lang konnte ein TrĂ€ger der Google Glass in einem US-Kino sitzen. Dann baten ihn Zollfahnder in einen Nebenraum und verhörten ihn ausfĂŒhrlich, ob er den Film mittels Datenbrille aufgenommen habe.
Im US-Bundesstaat Ohio haben Zollbeamte einen Google-Glass-TrĂ€ger aus einer KinovorfĂŒhrung abgefĂŒhrt und einige Stunden verhört. Er wurde verdĂ€chtigt, den Film mittels der Aufnahmefunktion seiner Datenbrille mitgeschnitten zu haben, wie die Lokalzeitung The Columbus Dispatch berichtet [1]. Dem Bericht zufolge saĂ der Mann rund eine Stunde in der VorfĂŒhrung des Films "Jack Ryan: Shadow Recruit", als er von einer Person angesprochen wurde, die sich als Zollfahnder vom Immigration and Customs Enforcement Department (ICE [2]) auswies.
Der Glass-TrĂ€ger wurde in einen Nebenraum gefĂŒhrt und dort offenbar rund zwei Stunden verhört, ob er den Film mittels seiner Brille aufgenommen habe. Er gab an, die Datenbrille sei mit GlĂ€sern seiner SehstĂ€rke versehen und wĂ€hrend der Vorstellung abgeschaltet gewesen. SchlieĂlich schlossen die Beamten auf seinen Vorschlag die Glass-Brille an einen Rechner an und konnten bei der Durchsuchung des Speichers nichts VerdĂ€chtiges finden. Ein Sprecher der ICE bestĂ€tigte den Vorfall gegenĂŒber der Zeitung, machte aber keine Angaben, wie lange das Verhör gedauert habe.
Die ICE ist eine dem US-Heimatschutz zugeordnete Behörde und unter anderem auch mit der BekĂ€mpfung von Piraterie und ProduktfĂ€lschungen betraut. Alarmiert wurden die Fahnder dem Bericht zufolge von einem im Kino anwesenden Mitglied der MPAA [3], einem Lobbyverband groĂer US-Filmgesellschaften. Offenbar gab es in dem Kino bereits frĂŒher Probleme mit Filmpiraterie.
Ein GerÀt zu tragen, das Videoaufnahmen machen könne, sei in einem Kino nicht angemessen, erklÀrte zudem ein Sprecher der US-Kette AMC [4], zu der das Kino gehört. Dem zu Unrecht verdÀchtigten Mann wurden als EntschÀdigung vier Kinokarten angeboten.
Insgesamt dĂŒrfte Googles Datenbrille, wenn sie denn einmal als fertiges Produkt auf den Markt kommt, fĂŒr einigen KlĂ€rungsbedarf in verschiedenen Rechtsfragen sorgen. So sprach erst vergangene Woche ein US-Gericht eine Autofahrerin frei, die wegen Fahrens mit der Google Glass [5] verwarnt worden war. (axk [6])
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[1] http://www.dispatch.com/content/stories/local/2014/01/21/google-glass-at-easton-theater.html
[2] http://www.ice.gov/
[3] http://www.mpaa.org/
[4] https://www.amctheatres.com/
[5] https://www.heise.de/news/US-Gericht-hebt-Verwarnung-wegen-Fahrens-mit-Google-Glass-auf-2088355.html
[6] mailto:axk@heise.de
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