Gesetzentwurf: Scheuer will Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge einleiten
Zunächst sollen Roboterautos in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden können. Der Digitalwirtschaft geht dies nicht weit genug.
(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)
Das Bundesverkehrsministerium will die Potenziale der "disruptiven, revolutionären" Entwicklungsdynamik des "automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens" heben und "die Teilhabe der Gesellschaft daran" ermöglichen. Es hat daher einen "Arbeitsentwurf" für ein "Gesetz zum autonomen Fahren in festgelegten Betriebsbereichen" erstellt, der aber nicht nur Begeisterungsstürme auslöst.
Mit der Initiative geht es Verkehrsminister Andreas Scheuer darum, Systeme fĂĽr den Einsatz von Roboterautos stufenweise "in den Regelbetrieb" zu bringen. Der CSU-Politiker will dazu die neue Rolle eines BetriebsfĂĽhrers ins Spiel bringen.
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BetriebsfĂĽhrer zum Eingreifen
Dabei handelt es sich laut dem heise online vorliegenden Entwurf um die natürliche Person etwa bei einem Mobilitätsanbieter, die jederzeit Fahrmanöver freigeben und das Vehikel deaktivieren kann. Sie soll dafür verantwortlich sein, dass die straßenverkehrsrechtlichen Pflichten jederzeit eingehalten werden. Der Betriebsführer soll den Fahrbetrieb zwar nicht permanent überwachen müssen. Er sollte aber ständig bereit sein, um gegebenenfalls eingreifen zu können.
Das Vorhaben begründet das Ministerium damit, dass es bei autonomer Fahrfunktion nach SAE-Level 4 und 5 im Gegensatz zu herkömmlichen Kfz "gerade keinen Fahrzeugführer mehr" gebe. Der Betriebsführer müsse daher eine "Evidenzkontrolle" durchführen, also etwa durch geeignete Vorrichtungen erkennen und entsprechend darauf aufmerksam gemacht werden können, wenn er das selbstfahrende Kfz auszuschalten oder ein Fahrmanöver einzuleiten habe.
Haftungsfragen
Parallel will das Ressort in Paragraf 18 Straßenverkehrsgesetz Haftungslücken schließen. Prinzipiell verbleibe es im Schadensfall bei der verschuldensunabhängigen Haftung des Halters, erläutert es dazu. "Unberührt bleiben zudem die Produkt- und die Produzentenhaftung des Herstellers", der künftig "aber auch eine besondere Bedeutung" zukomme.
Die Figur des Betriebsführers soll dem Entwurf zufolge nun gerade nicht dazu dienen, "den nicht mehr vorhandenen Fahrzeugführer im haftungsrechtlichen Sinne gänzlich zu ersetzen". Sie werde letzterem aber ausnahmsweise dann haftungsrechtlich gleichgestellt werden, wenn sie vorgeschlagene Manöver freigeben oder das Kfz außer Gefecht setzen müsse. In diesen Fällen beeinflusse der in diesem Bereich Zuständige den Fahrbetrieb, weshalb er dafür auch verantwortlich sei.
Die Idee sei an sich nicht schlecht, werde "allerdings nicht ganz stringent umgesetzt", kritisiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme. So bleibe etwa unklar, inwieweit der Betriebsführer anderweitige Aktivitäten vornehmen darf. Zumal bleibe fraglich, ob die menschliche Reaktionszeit weniger riskant sei, "als eine rein computergestützte Entscheidung".
Dies war schon ein Streitpunkt bei den vom Bundestag 2017 beschlossenen Haftungsregeln fĂĽr den Einsatz von hoch- oder vollautomatisierten Systemen. Demnach muss der FahrzeugfĂĽhrer hier "mit ausreichender Zeitreserve" etwa durch einen akustischen Warnhinweis aufgefordert werden, das Steuer wieder zu ĂĽbernehmen.
Als Roboterauto definiert das Ministerium in dem neuen Anlauf ein Kfz, das die Fahraufgabe "fahrzeugführerlos in einem festgelegten Betriebsbereich erfüllen kann" und über eine dafür geeignete technische Ausrüstung verfügt. Diese müsse "ihre Systemgrenzen" erkennen und bei deren Erreichen oder einer technischen Störung "das Fahrzeug selbständig in einen risikominimalen Zustand versetzen" können, der "größtmögliche Straßenverkehrssicherheit bedeutet". Sollte die Technik eine Fahraufgabe nicht eigenständig zu bewältigen vermögen, müsse sie zumindest fähig sein, dem Betriebsführer ein alternatives Manöver vorzuschlagen.
Rechtssicherheit fĂĽr Robo-Autos
Details will das Ministerium in einer Rechtsverordnung ausfĂĽhren. Das Kraftfahrt-Bundesamt soll generell prĂĽfen, ob bei Kfz mit autonomer Fahrfunktion die Anforderungen der Wirtschaftskommission fĂĽr Europa der Vereinten Nationen (UNECE) erfĂĽllt sind. Da solche Regeln aktuell dort erst erarbeitet werden, sollen die LĂĽcken auf nationaler Ebene mit der Verordnung geschlossen werden.
Die Halter müssten dafür laut ersten Plänen alle 90 Tage "eine Gesamtprüfung des Kraftfahrzeugs" durchführen. Das Ergebnis solle dokumentiert und dem zuständigen Bundesamt "unverzüglich elektronisch übermittelt werden". Darüber hinaus müsste der Halter eine technische Aufsichtsstelle angeben, die auch während der Fahrt selbst für andere Verkehrsteilnehmer ansprechbar sein sollte.
Der Betrieb autonomer Autos ist bislang nur auf digitalen Testfeldern wie auf der A9 gestattet. Künftig sollen Einsätze in größeren Gebieten zulässig sein. Einschlägige Mobilitätsdienstleister müssten sich jedoch in jedem Bundesland separat um Genehmigungen bemühen. Eine Betriebserlaubnis soll 81.992 Euro kosten, weiß das Handelsblatt.
Hier mahnt der BDVW an, dass die Lizenzvoraussetzungen bei landesübergreifenden Angeboten durch zentral zuständige Behörden vereinheitlicht werden sollten. Zu berücksichtigen sei zudem, dass beim Stellen eines Antrags oft noch nicht klar sei, im welchem Umkreis sich ein Roboterauto bewegen werde. Ein gestufter Ansatz sei generell "für den Erkenntnisgewinn und das Herantasten an die autonome Verkehrslandschaft sicher sinnvoll". Um profitable Geschäftsmodelle zu ermöglichen, müsse der Gesetzgeber aber zügig insgesamt Rechtssicherheit rund um Roboterautos schaffen.
Nutzen von Roboterautos
Beim jüngsten Autogipfel mit dem Kanzleramt bezeichneten Fahrzeugbauer und Zulieferer den Entwurf als gelungen. Damit könnten Testflotten künftig auch in Deutschland betrieben werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen dämpft dagegen die Erwartungen: Technologisch habe es in den vergangenen zwei Jahren keine nennenswerten Fortschritte beim autonomen Fahren gegeben.
"Kraftfahrzeuge mit automatisierten und autonomen Fahrfunktionen werden nicht nur die Verkehrssicherheit und -effizienz erhöhen, Emissionen reduzieren und neue Mobilitätskonzepte und -lösungen ermöglichen", zeigt sich das Verkehrsministerium trotzdem überzeugt. Sie könnten "auch aufgrund der reaktionsschnelleren Technik die Verkehrssicherheit erhöhen".
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(olb)