Gericht verzögert Napster-Klage gegen Bertelsmann weiter
Der Medienkonzern Bertelsmann bleibt von der Schadenersatzklage wegen Urheberrechtsverletzungen bei der Musik-Tauschbörse Napster vorerst weiter verschont.
Der Medienkonzern Bertelsmann bleibt von der Schadenersatzklage wegen Urheberrechtsverletzungen bei der Musik-Tauschbörse Napster vorerst weiter verschont. Das berichtet die Financial Times Deutschland in ihrer aktuellen Ausgabe. Das Bundesverfassungsgericht habe das im Juli 2003 ergangene Zustellungsverbot [1] um ein weiteres halbes Jahr verlĂ€ngert, berichtet die Zeitung. Damit gilt das Verbot bis Anfang 2005. Die KlĂ€ger, darunter die Bertelsmann-Konkurrenten EMI und Universal hatten die Klage eingereicht [2], weil Bertelsmann die Musiktauschbörse ĂŒbernehmen wollte [3] und sie daher mit Millionenkrediten gestĂŒtzt hatte. Der damit ermöglichte weitere Betrieb von Napster soll Urheberrechtsverletzungen in erheblichem AusmaĂ verursacht haben.
Bertelsmann hatte sich jedoch mit einem Eilantrag und einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung der Klage gewehrt, die nach US-Recht eine Prozessvoraussetzung und in Deutschland entscheidend fĂŒr die spĂ€tere Anerkennung sowie die Durchsetzung des auslĂ€ndischen Urteils ist. Der in den USA ĂŒbliche, fĂŒr deutsche VerhĂ€ltnisse sehr hohe "Strafschadensersatz" verstöĂt zwar nicht generell gegen deutsche Rechtsstaatsprinzipien, hatte das Verfassungsgericht in frĂŒheren Verfahren bereits entschieden. WĂŒrden jedoch "Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbrĂ€uchlichen Art und Weise genutzt, um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefĂŒgig zu machen, könnte dies deutsches Verfassungsrecht verletzen", hieĂ es im Sommer 2003 in der BegrĂŒndung des Gerichts fĂŒr die Entscheidung. Das Hauptsacheverfahren der Verfassungsbeschwerde von Bertelsmann gegen die Zustellung der in den USA eingereichten Klage soll noch in diesem Jahr stattfinden. (wst [4])
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[2] https://www.heise.de/news/Bertelsmann-muss-wegen-Napster-erneut-vor-Gericht-97691.html
[3] https://www.heise.de/news/Bertelsmann-uebernimmt-Napster-60176.html
[4] mailto:wst@technology-review.de
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