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Gericht lÀsst Videospiel beschlagnahmen

Andreas Wilkens

Das Spiel "Manhunt" stelle Tötungen detailliert und Ă€ußerst brutal dar, befand das Amtsgericht MĂŒnchen.

Das Amtsgericht MĂŒnchen hat mit Beschluss vom 19. Juli die bundesweite Beschlagnahmung des Videospiels Manhunt verfĂŒgt. Das geht aus der monatlichen Veröffentlichung von Entscheidungen der BundesprĂŒfstelle fĂŒr jugendgefĂ€hrdende Medien (BPJM [1]) hervor. Bereits im MĂ€rz 2004 hatte die BPJM das Spiel der Firma Take 2 auf den Index gesetzt und einen Straftatsbestand festgestellt, wodurch das Verfahren automatisch an das Gericht weitergeleitet wurde. Take 2 vertreibt das Spiel von Rockstar North fĂŒr die Playstation 2 hierzulande nicht mehr, es werde aber von anderen Anbietern ĂŒber das Internet oder den Versandhandel vertrieben.

Der Plot des Spiels dĂŒrfte jenen bekannt vorkommen, die die Kurzgeschichte Der Tod spielt mit von Robert Sheckley kennen oder die davon abgeleiteten Filme Das Millionenspiel [2] oder Running Man. Gleich zu Anfang wird der Protagonist zum Tode verurteilt. Um der Hinrichtung zu entkommen muss er im Auftrag eines Filmproduzenten mit diversen GegenstĂ€nden mit "maximaler BrutalitĂ€t" Menschen töten. Nur das Überleben stehe im Vordergrund, nichts anderes habe einen Wert. Darin sieht das Gericht eine menschenverachtende Grundhaltung.

Das Spiel sei geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder "ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfĂ€higen Persönlichkeit" zu gefĂ€hrden. Es fordere den Spieler zur Vernichtung menschlicher oder menschenĂ€hnlicher Wesen auf. Dabei wĂŒrden die Tötungen detailliert und Ă€ußerst brutal dargestellt. Das Spiel verstoße gegen § 131 Abs. 1 [3], da es GewalttĂ€tigkeiten verharmlost oder verherrlicht.

Übrigens war das Fernsehspiel Das Millionenspiel fĂŒr einige Jahre im "Giftschrank" verschwunden. Das aber nicht etwa, weil der Film um eine fiktive Fernsehshow, in der der Kandidat von Killern gejagt wird, eine menschenverachtende Grundhaltung wiedergebe, so der WDR seinerzeit, sondern wegen Urheberrechtsstreitigkeiten. Nachdem diese beigelegt worden waren, konnte der Film vor zwei Jahren wieder gesendet werden. (anw [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-102846

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bundespruefstelle.de/
[2] https://www.heise.de/news/WDR-zeigt-im-Web-Ausschnitte-vom-Millionenspiel-68198.html
[3] http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
[4] mailto:anw@heise.de