Gericht in den Niederlanden untersagt Vorratsdatenspeicherung
Nachdem der EuropĂ€ische Gerichtshof vergangenes Jahr die EU-Regeln zur Vorratsdatenspeicherung fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt hatte, zieht nun ein Gericht in den Niederlanden nach. Die dortige nationale Regelung muss vorerst auĂer Kraft gesetzt werden.
Telecomunternehmen und Internetprovider in den Niederlanden mĂŒssen Daten ihrer Nutzer nicht lĂ€nger aufbewahren. Ein Gericht in Den Haag setzte am Mittwoch das niederlĂ€ndische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorerst auĂer Kraft [1]. Die Speicherung verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens, befand das Gericht.
Laut Gesetz mussten die Telefon- und Internetverbindungsdaten ein Jahr lang aufbewahrt werden. Dagegen waren Telekommunikationsanbieter, Internetprovider sowie VerbÀnde von Strafjuristen und Journalisten vor Gericht gezogen.
Die massenhafte Datenspeicherung, die bei der AufklÀrung schwerer Verbrechen, organisierter KriminalitÀt und Terrorismus helfen soll, ist in der EU seit Jahren umstritten. Die dazugehörige EU-Richtlinie hatte der EuropÀische Gerichtshof 2014 gekippt [2]. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung mehr, seit das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorgaben 2010 verworfen hatte. (mho [3])
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[1] http://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI%3ANL%3ARBDHA%3A2015%3A2498
[2] https://www.heise.de/news/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html
[3] mailto:mho@heise.de
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