FinanzÀmter fragen vermehrt Kontostammdaten ab
Die Finanzbehörden fragen immer hÀufiger die Kontostammdaten von Steuerzahlern ab.
Seit die Finanzbehörden im Jahr 2005 auch die gesetzliche Möglichkeit (§ 93 AO) erhielten, die Kontostammdaten eines Steuerzahlers abzufragen, tun die FinanzÀmter dies immer hÀufiger. Die Zahl der Abrufe hat sich nach Informationen des Magazins Focus 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Prozent auf 31.510 erhöht. Diese Zahlen habe das Bundesfinanzministerium dem FDP-Abgeordneten Volker Wissing auf Anfrage mitgeteilt.
Die BefĂŒrchtung, dass dies so geschehe, hatte Wissing schon 2006 geĂ€uĂert, als die Finanzbehörden sich anschickten, die technischen Voraussetzungen fĂŒr eine erhöhte Abfragefrequenz zu schaffen. Damals waren nur 100 Abrufe pro Tag möglich gewesen, 5000 sollten es werden. Angesichts dieser technischen Voraussetzung sind die 31.510 Abrufe eigentlich vergleichsweise harmlos. Zum Vergleich: Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) hat zum Beispiel schon im Jahr 2005 rund 62.000 Abrufe getĂ€tigt. Doch nichts hindert die FinanzĂ€mter daran, das technisch mögliche auszuschöpfen.
Die Behörden erfahren zwar nur Stammdaten, keine Kontobewegungen und Salden, doch seien "in einer erheblichen Anzahl von FĂ€llen bislang unbekannte Konten und Depots festgestellt" worden, schreibt das Finanzministerium in seiner Antwort. Die Zahl tatsĂ€chlicher VerstöĂe gegen Steuer- oder Sozialgesetze lĂ€ge der Bundesregierung allerdings nicht vor. Wissing halte die Zunahme der Kontenabfragen deshalb fĂŒr ein "Misstrauensvotum des Staates gegenĂŒber seinen BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern". (bb [1])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-212445
Links in diesem Artikel:
[1] mailto:bb@ct.de
Copyright © 2009 Heise Medien